Hallo Experten,
nehmen wir an, Person A kündigt selbst seinen Job, und das zum 31.8.
Ab 15.9. hat A einen neuen Job, Vertrag ist unterschrieben.
Jetzt ist A also 14 Tage arbeitslos - mit voller Absicht, A braucht mal Urlaub.
Abgesehen davon, dass A kein Geld vom Staat will oder erwartet - muss A zur ArGe gehen? Was passiert mit Kranken- und Sozialversicherung in dieser Zeit?
Was ist zu beachten?
Danke,
Norah
Hi!
nehmen wir an, Person A kündigt selbst seinen Job, und das zum
31.8.
Ab 15.9. hat A einen neuen Job, Vertrag ist unterschrieben.
Jetzt ist A also 14 Tage arbeitslos - mit voller Absicht, A
braucht mal Urlaub.
Abgesehen davon, dass A kein Geld vom Staat will oder erwartet
- muss A zur ArGe gehen? Was passiert mit Kranken- und
Sozialversicherung in dieser Zeit?
Was ist zu beachten?
Sorry, es ist spät (oder eher früh…), daher die Kurzversion:
1. Müssen tut niemand was.
2. wäre eine Vorsprache bzw. persönliche Arbeitslosmeldung bei der für A zuständigen Agentur für Arbeit (nicht bei der Arge!) anzuraten, falls A sich denn in den zwei Wochen (01.-14.09.) der AA zur Verfügung stellen will. (Soll heißen, dass er denen nicht sagt, dass er „mal Urlaub“ braucht und nicht belästigt werden will. Wobei: Theoretisch bedeutet das: keine Arbeitslosigkeit, weil nicht verfügbar; praktisch jedoch wird A in den zwei Wochen wohl von niemandem von der AA belästigt werden (außer evtl. zur Alg-Antragsabgabe (s.u.)), sofern er bei der Vorsprache angibt, dass er ab 15.09. ein Anschlussarbeitsverhältnis hat!)
Denn - 3. - im Falle der Zur-Verfügung-Stellung könnten die zwei Wochen Arbeitslosigkeit wenigstens A’s Rententräger als Anwartschaftszeit (keine Beitragsabführung seitens der AA!) für die Rente gemeldet werden (ob sich das lohnt, is 'ne andere Frage).
4. Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge werden wohl nicht abgeführt werden (auch nicht, wenn ein Alg-Antrag abgegeben wird), da A mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine 12-wöchige Sperrzeit (wg. Arbeitsaufgabe) aufgebrummt bekommt (und da gibt’s erst ab dem 2. Sperrzeitmonat KV-/PV-Beiträge von der AA).
Im Falle von „Arbeitslosigkeit ohne Leistungen“ (s.u.) ohnehin nicht.
Fazit: A sollte sich überlegen,
1. ob er - im Endeffekt nur wg. zwei Wochen Rentenanwartschaftszeit - überhaupt zu AA gehen will und
2. (wenn er sich denn alo meldet) ob er sich nicht gleich nur „arbeitslos ohne Leistungen“ meldet, weil dann die ganze Geschichte mit der Alg-Antragsabgabe wegfällt (und A ja ohnehin kein Geld will).
Zusatzangaben als Entscheidungshilfe:
-
Persönliche Alome: ca. 1-2 Std., je nach Wartezeit (ohne Alg-Antrag etwas kürzere Besprechungszeit)
-
Termin beim Team AN-Leistungen zur Alg-Antragsabgabe: ca. 30 Min., aber Achtung: Hierfür müssen div. Unterlagen zusammengesucht und (z.T. in Kopie) abgegeben werden ( mind. Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung (vom AG auszufüllen!), Fragebogen wg. der Eigenkündigung), was im Vorfeld natürlich auch wieder Zeit kostet.
Gruß
Liza
Hallo,
der Staat freut sich, wenn Du keine Leistung in Anspruch nimmst.
- muss A zur ArGe gehen? Was passiert mit Kranken- und
Sozialversicherung in dieser Zeit?
Soweit ich weiß, gibt es eine Übergangszeit, die mindestens vier Wochen beträgt. Es kommt doch oft vor, dass ein Job nicht gleich am nächsten Tag anfängt.
Ruf mal bei Deiner KK an.
Gruß Volker