Zweierlei (Justiz) Maß?

Ein Pole tot ==> Drei Nazis/Deutsche kriegen
Freiheitsstrafe zwischen 8 Monaten und 3 3/4 Jahr

Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?

EIn Angolaner tot==> Drei Nazis/Deutsche bekommen 4 Jahre
und der andere nur 2 Jahre

Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?

3 türkische Frauen tot==> Nazi/Deutscher bekommt wegen
Jugendstrafrecht 10 Jahre Haft

Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?

Da hat der Türke noch zu viel bekommen. Wenn man für den Tod
eines Polen nur 2 Jahre kriegt und für den Tod von drei
Türkinnen 10 Jahre bekommt…DA HAT DER TÜRKE ZUVIEL
bekommen.

Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?

Kannst du in allen genannten Fällen (Pole, Angolaner, 3 türkische Frauen, Ehrenmord) die jeweilige Anklage nennen? Dann können wir uns über den Vergleich der Strafen diskutieren.

Grüße
Heinrich

Ich glaub das Strafmaß für den jüngsten Bruder
lag nahe am Maximum. (Jugenstrafe 10 Jahre)
Die beiden anderen Brüder waren zumindest in u-Haft.
Man konnte ihnen aber nichts nachweisen.
Es ist klar, dass, wenn es nun ein Familienmord
war, die Familie auch dichthält, die Justiz hats
somit schwer, es nachzuweisen, ein Indizienprozess
ganz ohne Geständnisse ist schwierig.
Das Verfahren geht aber weiter, vielleicht kriegen
sie sie am Ende doch noch.
Der Richter lag der Familie nahe, dass Land zu verlassen.
Je nach Lage sind ausländerechtliche Sanktionen denkbar.
Man durchaus der Presse entnehmen, dass
dei Behörden von dieser Situation schon lange Kenntnis
hatten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

P.S.: ich hoffe, der Täter wird nach verbüssen seiner Strafe
gnadenlos und schnell abgeschoben.

Soweit ich weiß war der Täter Deutscher, wohin willst du ihn denn bitte abschieben?

Gruß!

Cornel

Schon etwas seltsam, daß den beiden Brüdern keinerlei
Mitbeteiligung nachgewiesen werden konnte,so ist doch bereits
das Wissen einer Tat bzw davor schon strafbar, oder täusche
ich mich da.

Nein, da täuschst Du Dich nicht, zumindest nicht, was schwere Straftaten angeht. Allerdings muß man das Wissen um die Tat auch vor Gericht beweisen können. Ob das der Fall war, wissen bestenfalls die Teilnehmer und Zuschauer des Prozesses. Es stellt sich also die Frage, ob Du dabei warst.

Weiterhin sind die Freisprüche noch nicht rechtskräftig, also würde zumindest ich mal abwarten, wie die Sache am Ende ausgeht, bevor ich hier oder anderswo eine derartige Hetze vom Stapel lasse.

Es geht hier um einen Auftragsmord an einer MUTTER, ausgeführt
vom eigenen Bruder im Auftrag der eigenen Familie!!

Konnte denn im Prozeß nachgewiesen werden, daß es sich um einen Auftragsmord handelte? Mit anderen Worten: Warst Du dabei?

Interessiert,
Christian

Guten abend.

kleine Korrektur - das Wissen einer Straftat und NICHT der
Polizei melden ist dann NICHT strafbar, wenn das Wissen NACH
der Tat entsteht - entsteht es vorher, muss die (geplante)
Straftat angezeigt werden - aber ein Bruder hat als Familie
ein Zeugnisverweigerungsrecht…

Das gilt aber nicht für die Anzeige einer geplanten Straftat.

Ansonsten gebe ich Dir in allen Punkten recht. Es ist schon sehr absurd, was Menschen alles zu wissen glauben, ohne auch nur diesen bzw. überhaupt mal einen Gerichtssaal von innen gesehen zu haben.

Gruß,
Christian

Ansonsten gebe ich Dir in allen Punkten recht. Es ist schon
sehr absurd, was Menschen alles zu wissen glauben, ohne auch
nur diesen bzw. überhaupt mal einen Gerichtssaal von innen
gesehen zu haben.

na von wen wem kam denn der glorreiche Auftrag,die schwester zu töten,deiner Meinung nach.Vielleicht bekam er ja auch gar keinen, er hatte einfach nur Lust es zu tun…Und was soll das bitte damit zu tun haben, ob ich dabei war, oder einen Gerichtssaal von innen gesehen habe!Fällt dir nichts besseres ein?
Ein diese für mich beendet erklärte Diskussion grüssender JG.

Der Täter hat dem Mord langfristig geplant und wohlüberlegt
ausgeführt, der Tod wurde bewusst und absichtlich herbeigeführt, soviel weiss das Gericht. Das ist Mord. Dafür gibt’s 10 Jahre Jugendstrafe, er hat 9,x bekommen.

Die geschilderten Fälle in dem Link
beziehen sich mehr so auf Affekttaten
oder Taten des Moments.
Die Urteile sind unvollständig widergegeben,
der genaue Straftatsbestand ist nicht dabei,
wohl die Folgen, bei Tod des Opfers ist das
u.U Totschlag, dafür gibt’s weniger.

Ein (Mord)Gericht interessiert sich nicht dafür,
ob ein Täter Ausländer/ausländerfeindlich ist oder nicht,
falls sein Opfer Ausländer ist oder nicht, nur in dem Sinne,
ob man aus einer Ausländerfeindlichkeit
eine echte Tötungsabsicht ableiten kann.
Dann sehen die Gerichte u.U. Mord und es gibt hohe Strafen,
aber ab da spielt die Involvierung von Ausländern keine Rolle
mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na von wen wem kam denn der glorreiche Auftrag,die schwester
zu töten,deiner Meinung nach.

Meine Meinung zählt nicht und zwar aus zwei Gründen: Ich war nicht dabei und ich war nicht im Gerichtssaal. Und für die Meinung jedes anderen, für den die beiden Dinge zutreffen, gilt das gleiche.

Ein diese für mich beendet erklärte Diskussion grüssender JG.

Und Du meinst, daß solche Sprüche dazu beitragen, daß man Dich hier ernst nimmt?

Skeptisch,
Christian

Und Du meinst, daß solche Sprüche dazu beitragen, daß man Dich
hier ernst nimmt?

…deine Unterstellung, Hetze zu betreiben bewegt sich da natürlich auf ganz anderem Niveau…daher ist alles weitere wahrhaft müßig.

Und Du meinst, daß solche Sprüche dazu beitragen, daß man Dich
hier ernst nimmt?

…deine Unterstellung, Hetze zu betreiben bewegt sich da
natürlich auf ganz anderem Niveau…daher ist alles weitere
wahrhaft müßig.

Müßig wird die Sache vor allem dann, wenn Du - wie schon von Ralf angemerkt - in Deinen Antworten nicht auf die vorherigen Beiträge eingehst.

Ein fröhliches PLONK überbringend,
Christian

Hallo Heinrich,

vollkommen richtig, der Junge wurden wegen „Mordes“ verurteilt, das Gericht sah die HEimtücke und weitere Mordmerkmale an - kein Zwiefel - Mord!

es gibt, wenn ich mich recht erinnere - sechs! (juristische) Wege, einen Menschen zu töten
Mord
Totschlag
Tötung
Körperverletzung mit Todesfolge
Notwehrexzess
??? vergessen, zu lang her…

und herauszufinden, mw elche jeweilige Tat es sich handelt sind Gerichte erforderlich, besthend aus DREI Beteiligten, dem Staatsanalt, dem Verteidiger (er hat ggf. die Aufgabe von „Mord“ auf „Tötung“ zu kommen) und den Richter (die Richter) zur Findung des Urteils und des Strafmaßes.

und bei allen von Sina genanten Urteilen weiss zumindest ich nicht, wie das Urteil lautete…

LG und schöne Ostern
Ralf

Hallo,
es spricht sehr vieles dafür, dass die Brüder an der Planung der Tat beteiligt waren und dass auch die Eltern davon wussten. Aber: man kann es halt nicht beweisen. Der Kleine hat ein Geständnis abgelegt und wird verknackt. Wenn du jetzt forderst, dass man aufgrund von Vermutungen auch die beiden älteren Brüder verknacken sollte, nennt man das Sippenhaft. Und das ist von der Logik eines „Ehrenmords“ nicht mehr weit entfernt.
Gruß
André
PS: Wie wäre es, wenn es Deutsche gewesen wären? Genaus so, schätze ich. Oder was willst du damit andeuten? Dass die Justiz auf dem türkischen Auge blind ist?

Ach Gottchen…

Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen
offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen
mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.

Hej Zero,
Wenn Dir der Rechtsstaat hier nicht passt, empfehle ich Dir irgendeine Bananenrepublik in Süd- oder Mittelamerika. Aber wem sag ich das…
bobesch

* (o.w.T.)

Hallo

Tötung

Heißt das nicht: Fahrlässige Tötung?

Viele Grüße
Thea

Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen
offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen
mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.

Dich solte man sowieso wegsperren. Da du deien Ausländerfeindlichkeit schon mehrfach unter Beweis gestellt hast, kann daraus folgend mit großer Sicherheit gesagt werden, dass du Hand an einen legen wirst.

Dein Artikel ist die typische Stammtischverdrehung, die die Justiz Gott sei dank nicht mitmacht.

  1. Der Täter wurde verurteilt - und 9 Jahre als Jugendstrafe sind nicht wenig, wo dich im Jugendstrafrecht die Resozialisierung des Täters im Vodergrund steht. (Höchtstrafe für das Delikt 10 Jahre)

  2. So sehr ich mir persönlich auch gewünscht hätte, dass die anderen beiden Mitverurteilt werden = Es konnte nicht bewiesen werden. Und im Zweifel für den Angeklagten ist ein Grundsatz der bei uns Gold wert ist.

  3. Strafe ist nicht Rache und das ist auch gut so.

Gruss Ivo

MOD: also bitte…
CLOSED… wer wird den gleich auf dieser Ebene einen Streit von Zaun brechen? Das ist nicht gut.

Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen
offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen
mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.

Du hast offensichtlich ein entscheidendes Wort falsch geschieben, du meintest sicher: „… mehr am Herzen als DER Rechtsstaat.“ ?

Gruss Ivo

Hallo Sina,

och ne - DAS geht selbst mir zu weit…

willst du implizieren, dass die dt. Justiz mehrheitlich „auf
dem rechten Auge blind“ sei?

Ich wollte eigentlich impilizieren:
WENN DIE JUSTIZ AUF EINEM AUGE BLIND dann ist es EHER das Rechte Auge.

MfG