Ein Pole tot ==> Drei Nazis/Deutsche kriegen
Freiheitsstrafe zwischen 8 Monaten und 3 3/4 JahrMord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?
EIn Angolaner tot==> Drei Nazis/Deutsche bekommen 4 Jahre
und der andere nur 2 JahreMord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?
3 türkische Frauen tot==> Nazi/Deutscher bekommt wegen
Jugendstrafrecht 10 Jahre HaftMord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?
Da hat der Türke noch zu viel bekommen. Wenn man für den Tod
eines Polen nur 2 Jahre kriegt und für den Tod von drei
Türkinnen 10 Jahre bekommt…DA HAT DER TÜRKE ZUVIEL
bekommen.Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge?
Kannst du in allen genannten Fällen (Pole, Angolaner, 3
türkische Frauen, Ehrenmord) die jeweilige Anklage nennen?
Dann können wir uns über den Vergleich der Strafen
diskutieren.
Das steht doch in dem Link. In dem letzgenannten Fall war die Anklage auf 3fachen Mord und 8fach versuchtem Mord. Also ganz andere Liga als ein Mord. Der Täter war 19 Jahre also ein Jahr älter als der Türke hat 10 Jahre bekommen wurde aber schon nach 8 Jahren entlassen.
In den anderen genannten Fällen sind es andere Strafanklagen beim zweiten Fall des Angolaners war die Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge, ich denk in dem ersten Fall wirds es auc so gewesen sein.
Aber da fängts schon an. Bei den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft. Warum zb der Typ für KV mit Todesfolge angeklagt wird und nicht wegen Mord oder Totschlag.
Wenn man sich die Sachen anschaut…dann sieht es so aus als ob dieNazis die rechtlichn Schluplöcher sehr gut kennen und demensprechend ihre Taten vollbringen. Man weiss man kriegt mehr wenn man 1.Nüchtern war 2.direkte Tötungen vornimmt (ohne vorher das Opfer zu nötigen sich aus dem fenster zu schmeißen wegzurennen etc)
Deshlab wenn du dir die Sachen mal durchliesst sind es auf wundersame Weise „durch Verfolgung, SChlagen“ usw. getötete Ausländer. Das bringt dann die Stattsanwaltschaft eher dazu KV mit Todesfolge anzunehmen als Mord.
Aber an sich wäre es möglich auch in diesen Fällen direkt auf Mord zu plädieren…aber es fehlen dazu gewillte Stattsanwälte. Und da kann man schon von einer Blindheit ausgehen.
Auch fehlen in den Medien und der Politik das sehende rechte AUge. Bosbach hat gestern für einen Extrastraftatbestand für Zwnangsehe plädiert. Ich habe mich gefragt warum denn dann nicht für rasstische Taten auch nicht ein extrastraftatbestand geschafft wurde. Zumindest so dass man das rassstische Motiv als besondere Niedertracht bei allen Delikten als Erhöhungsgrund des STrafmasses ausformt. Soweit ich weis wird Rassismus nicht gesondert geahndet sondern mit den allgemeinen Sachen irgendwie versucht zu ahnden.
Wenn man zb Köperverletzung verübt als Nazi ist es genauso in der strafrechtlichen Beurteilung wie wenn sich einer über einen anderen aufregt und einfach mal zuschlägt.
Aber man muss darüber nicht diskutieren es ist nämlich ganz offensichtlich. Das sieht man an den Medien an den Politikern und an de Leuten. Wenn ein Nazi jemanden umbringt dann heisst es nicht dass die Eltern mitverantwortlich wären (wenn ein Türke scheisse baut sind die ELtern schuld und es wird nach SIppenhaft gerufen und zwar von allen) es finden in den Medien und Politik keinerlei Diskussionen statt dass dem rechtssystem nicht die erforderlichen Instrumentalien gegeben sind um eine rassistische Tat angemessen zu ahnden. Auch habe ich keinerlei Meidenaufmerksamkeit gesehen die irgendwie die Gerichtsurteile in Diskussion zog und nach einem höhreren Strafmaß rief.
Das was aber bei Türken abläuft ist eine regelrechte Hexenjagd.
MfG