Hi.
Drei Brüder ermorden ihre Schwester, zur „Ehrenrettung“ der Familie. Geringste Strafmaßermittlung, der Jüngste wars, wegen Möglichkeit von Jugendhaft. Freispruch für die strafmündigen (Haben von nichts gewußt?) Brüder. Was wäre, wenn es Deutsche gewesen wären? Unmöglich. Nachahmenswert für weitere „Ehrenrettungstaten“ von erfolgreich eingegliederten „Mitbürgern“.
Gruß Vanic.
Ohje,
erstens: das Urteil ist (die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt) noch nicht rechtskräftig, also sind - insbesondere die beiden Älteren - „unschuldig“!
willst du, der lediglich Presseinformationen hat, den tatsächlichen Prozessverlauf ernsthaft kommentieren, ohne auch nur die Spur einer Ahnung zu haben, was im Gericht passierte? hast du ggf. neue forensische Beweise? warst du am Ende Augen- oder Ohrenzeuge der Tat oder der Tatabsprache? warst am Ende du es?
man, euer „Bauchjura des anständigen Deutschen“ kotzt mich an - ich wette, du hast NIE eine einzige Vorlesung in Strafrecht besucht, oder?
Leitspruch meines STR-Profs (erstes Semester erste Vorlesung erster Satz) „Ich lass lieber hundert laufen die es waren, als Einen zu verurteilen, der es nicht war“ - solltest du (und all die Anderen „Hängt sie“-Protagonisten) dir in einem Rechtstaat hinter die Ohren schreiben!
und was soll der Spruch „was wäre wenn es Deutsche wären“ eigentlich? glaubst du ernsthaft, dass die deutsche Justiz Menschen unterschiedlicher Herkunft unterschiedlich bewertet? - dies mag für den einen oder anderen Richter vielleicht sogar gelten, aber dafür gibts Berufung und Revision…und dann kommt der nächste anständige!! Richter und fällt ggf. ein anderes Urteil
Rechtsstaat kann soo schön sein, wenn sich Juralaien wie du nicht in den Rechtstaat einmischen. Jura ist eine Wissenschaft, von Wissenschaftlern FÜR Wissenschaftler, nix für Laiendarsteller oder Oberlehrer, die glauben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Und wozu es führt, wenn Laien die Rechtsprchnung übernehmen sieht man regelmäßig in den USA, wenn dort mal wieder Unschuldige auf dem elektrischen Stuhl landen, weil Menschen wie du ihre Vorurteile pflegen, ohne einen Schimmer von Jura zu haben.
ich kann, will, werde nicht kommentieren, ob ich! die beiden Brüder für schuldig halte - das geht dich nix an - aber eine große Strafkammer (drei hauptberufliche Richter plus zwei Schöffen aus dem Volk) haben dieses Urteil gefällt, mit welchen Mehrheiten weiss ich nicht (jeder der FÜNF!! Richter hat das gleiche Gewicht) und wir werden es auch nie erfahren, aber Tatsache ist und bleibt, dass das Gericht offenbar berechtigte Zweifel an der Schuld der älteren Brüder hatte, und diese Zweifel MÜSSEN zum Freispruch führen.
Gruß zu Ostern
Ralf
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Hi
und was soll der Spruch „was wäre wenn es Deutsche wären“
eigentlich? glaubst du ernsthaft, dass die deutsche Justiz
Menschen unterschiedlicher Herkunft unterschiedlich bewertet?
Ja. Und du sagst selbst -
- dies mag für den einen oder anderen Richter vielleicht sogar
gelten, aber dafür gibts Berufung und Revision…und dann kommt
der nächste anständige!! Richter und fällt ggf. ein anderes
Urteil
Das sollte man erhoffen
Gruß Vanic.
und was soll der Spruch „was wäre wenn es Deutsche wären“
eigentlich? glaubst du ernsthaft, dass die deutsche Justiz
Menschen unterschiedlicher Herkunft unterschiedlich bewertet?Ja. Und du sagst selbst -
Hallo,
dann ist dir nicht zu helfen!
LG
Ralf
PS gehst du auf die restlichen Statements noch ein oder „ist das nix für dich“…?
Ein Pole tot ==> Drei Nazis/Deutsche kriegen Freiheitsstrafe zwischen 8 Monaten und 3 3/4 Jahr
EIn Angolaner tot==> Drei Nazis/Deutsche bekommen 4 Jahre und der andere nur 2 Jahre
3 türkische Frauen tot==> Nazi/Deutscher bekommt wegen Jugendstrafrecht 10 Jahre Haft
Fazit: EIN Nazi/Deutscher kriegt gegenüber einem Ausländer das gleiche Strafmaß ERST dann wenn er drei türkische Frauen umbringt (und nicht nur einen) und dann noch weitere Morde versucht.
Da hat der Türke noch zu viel bekommen. Wenn man für den Tod eines Polen nur 2 Jahre kriegt und für den Tod von drei Türkinnen 10 Jahre bekommt…DA HAT DER TÜRKE ZUVIEL bekommen.
Für weitere glänzende Richterurteile :
http://www.adf-berlin.de/html_docs/chronologie/opfer…
Leitspruch meines STR-Profs (erstes Semester erste Vorlesung
erster Satz) „Ich lass lieber hundert laufen die es waren , als
Einen zu verurteilen, der es nicht war“ - solltest du (und all
die Anderen „Hängt sie“-Protagonisten) dir in einem Rechtstaat
hinter die Ohren schreiben!
Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.
Gruß
Ze
hi
Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen
offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen
mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.
mit dem Argument kann man gleich jeden Wegsperren, auch Dich. Weisst Du, ob Du nicht mal in der Zukunft in die Gelegenheit kommst ein Verbrechen zubegehen? Das weiß keiner. Aber eins weiß ich: ich will nicht unschuldig in den Knast, nur weil einer sagt, dass ich es gewesen sein könnte!
gruß
Raoul
Leitspruch meines STR-Profs (erstes Semester erste Vorlesung
erster Satz) „Ich lass lieber hundert laufen die es waren , als
Einen zu verurteilen, der es nicht war“ - solltest du (und alldie Anderen „Hängt sie“-Protagonisten) dir in einem Rechtstaat
hinter die Ohren schreiben!Dem einen odere anderen „Hängt sie“-Protagonisten liegen
offenbar die tatsächlichen und künftigen Opfer von Verbrechen
mehr am Herzen als dem Rechtsstaat.
ah ja! also ist JEDER Angeklagte mit Sicherheit „schuldig“ und jeder Schuldige automatisch Wiederholungstäter und jeder Wiederholungstäter automatisch ein Masenmörder…
soso - DAS ist dein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit…
mein Gott bin ich froh, dass du kein Richter bist!
(ich glaube) Brecht: „wenn der Deutsche zwischen Unrecht und Unordnung wählen könne, wählt er immer das Unrecht“
LG
Ralf
DAS geht mir zu weit
Hallo Sina,
och ne - DAS geht selbst mir zu weit…
willst du implizieren, dass die dt. Justiz mehrheitlich „auf dem rechten Auge blind“ sei?
den von dir zitierten Urteilen (einige sind später in nächster Instanz aufgehoben worden) könnte man ebensoviele „Andere“ entgegen stellen
DAS kann und soll nicht Maß sein
Schon etwas seltsam, daß den beiden Brüdern keinerlei Mitbeteiligung nachgewiesen werden konnte,so ist doch bereits das Wissen einer Tat bzw davor schon strafbar, oder täusche ich mich da.
Die Rechnung des Clans ging jedenfalles auf, da schickt man Benjamin vor, der kriegt nur Jugendstrafe, sind schon wief, die „Ehrenhafte Familie“.Schuldig ist der ganze Clan. Und des weiteren stellt sich die Frage: Wenn sie doch unsere Lebensweise so verachten,daß sie gleich die eigene Tochter umbringen lassen,WAS WOLLEN SIE DANN NOCH HIER??
Kann man mit dieser Einstellung in einem modernen westlichen Land überhaupt „ehrenvoll“ leben?.
Kein Wort bisher von dem ein oder anderen Ausländerfeindlichkeitsentdecker in diesem Forum über die Schändlichkeit dieser Tat. Statt dessen sofort Vergleiche wie „der hat ja auch und hat dafür nur soundsoviel bekommen“.
Es geht hier um einen Auftragsmord an einer MUTTER, ausgeführt vom eigenen Bruder im Auftrag der eigenen Familie!!Nicht mehr und nicht weniger.
Aber durch die rosarote Multikultibrille betrachtet stellt sich das offenbar nicht mehr so dramatisch dar,sonst wäre doch etwas mehr Kritik angebracht betreffs dieses Urteils.
Wie in Kommentaren des öfteren zu hören war bezeichnet der Grünen Abgeordnete Cem Özdemir dieses Urteil als das total falsche Signal, mit der TRADITION der Ehrenmorde in Deutschland aufzuräumen.Immerhin fielen allein in Berlin bisher 5 Frauen Ehrenmorden zum Opfer.
Als der Mord seinerzeit bekannt wurde tanzten türkische Jungen in der Schule und klatschten Beifall.Aber sicherlich haben auch für dieses Verhalten der/die ein oder andere eine nützliche Erklärung.
Gruß,JG
Schon etwas seltsam, daß den beiden Brüdern keinerlei
Mitbeteiligung nachgewiesen werden konnte,so ist doch bereits
das Wissen einer Tat bzw davor schon strafbar, oder täusche
ich mich da.
kleine Korrektur - das Wissen einer Straftat und NICHT der Polizei melden ist dann NICHT strafbar, wenn das Wissen NACH der Tat entsteht - entsteht es vorher, muss die (geplante) Straftat angezeigt werden - aber ein Bruder hat als Familie ein Zeugnisverweigerungsrecht…
Kann man mit dieser Einstellung in einem modernen westlichen
Land überhaupt „ehrenvoll“ leben?.
Kein Wort bisher von dem ein oder anderen
Ausländerfeindlichkeitsentdecker in diesem Forum über die
Schändlichkeit dieser Tat. Statt dessen sofort Vergleiche wie
„der hat ja auch und hat dafür nur soundsoviel bekommen“.
ein moralische Schuld - eine solche besteht zwiefelsfrei - ist von einer juristischen zu unterscheiden. Dass diese Familie durch die (moralische!!) Schuld des Handels das Recht des Aufenthalts ggf. verloren haben kann ist NICHT Bestandteil des Urteils dieses Verfahres - hier ging es um Strafrecht - das andere ist öffentliches Recht und damit Sache des Verwaltungsgerichts - aber DAS ist wieder eine Frage der Rechtswissenschaft und kein Thema für Populismus! (wie er gerade HIER ständig vorgetragen wird)
Es geht hier um einen Auftragsmord an einer MUTTER, ausgeführt
vom eigenen Bruder im Auftrag der eigenen Familie!!Nicht mehr
und nicht weniger.
Du weistt DAS? woher? ausse Bild? warst du im Gerichtssaal? warst du Schöffe / Anwalt/ Staatsanwalt/ Richter? oder bist du am Ende der mit der allumfassenden juristischen Durchbllick? ich bezweifel ALLES!
Aber durch die rosarote Multikultibrille betrachtet stellt
sich das offenbar nicht mehr so dramatisch dar,sonst wäre doch
etwas mehr Kritik angebracht betreffs dieses Urteils.
was sagt dein Stammtisch / deine Kameradschaft zu solchen Äusserungen - wahrscheinlich „Bravo“ - PFUI!
Wie in Kommentaren des öfteren zu hören war bezeichnet der
Grünen Abgeordnete Cem Özdemir dieses Urteil als das total
falsche Signal, mit der TRADITION der Ehrenmorde in
Deutschland aufzuräumen.Immerhin fielen allein in Berlin
bisher 5 Frauen Ehrenmorden zum Opfer.
ja, und ALLE Täter sind verurteilt worden - hier in Dland - übrigens; sollte man die Täter VOR der Verurteilung in die Türkei abschieben, werden dise dort idR NICHT verurteilt, da "Ehren"morde dort zwar rechtstaatlich sanktioniert, aber meist nicht angeklagt bzw. abgeurteilt werden. - informier dich…(besser?)
Als der Mord seinerzeit bekannt wurde tanzten türkische Jungen
in der Schule und klatschten Beifall.Aber sicherlich haben
auch für dieses Verhalten der/die ein oder andere eine
nützliche Erklärung.
Unfug! der „Bericht“ von SAT 1 wurde bereits mehrfach! als Fake entlarvt - gezeigt wurden Kinder einer Neuköllner Grundschule nachdem bekannt wurde, dass Galatassaray (richtig geschrieben?) irgendein Verfahren des türkischen Sportverbands gewann… aus dem OFF wurden dann Kommentare zum "Ehren"mord drunter gelegt… noch: informier dich…
LG Ralf
PS ich liebe Dieter Nuhr „wenn man keine Ahnung hat, einfach mal…“
was sagt dein Stammtisch / deine Kameradschaft zu solchen
Äusserungen - wahrscheinlich „Bravo“
Hallo Ralf,
outests dich wieder selber mal.Unterstellst mir irgendwas,einen an der Kreuzung rechtsblinker entlarvt? Genau solche Menschen wie du machen ein an sich trauriges Thema zu einer Farce, warst du dabei, bist du Schöffe, bist du Richter…
Bist du denn überall dabeigewesen bei all diesen Forenthemen wo du so mitmischt?Man könnte es meinen…
Vorschlag: Ich lade dich zu einer schönen Pfeife ein, nachdem ich wiedermal am Stammtisch rechte Parolen gegrölt habe, einen duften Kameradschaftsabend unter der Flagge organisiert habe und dem türkischen Änderungsschneider die Tür besprüht habe.
Ich hoffe auch, du findest meinen Schwager (Ein echter Sizilianer) sowie einen meiner besten Freunde(Türkischer Programmierer) symphatisch.
Müßtest mich ja sofort erkennen,Glatze, olivene Bomberjacke, leider meist ungeputzte Springerstiefel…
Pfeifchen?
Friedenspfeifchen jederzeit - auch gern virtuell…
aber zum Thema:
du wirst die Berichterstatrtung zu diesem Fall verfolgt haben - besndersnach dem Urteil, was hier an trivialpopulistischer Jura verbreitet wurde - widerlich!
und der Punkt ist - ich verteidige nicht! das Urteil!
ich bin wie die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass dieses Urteil höherinstanzlich überprüft werden sollte (was nicht! heisst, dass ich das Urteil für „falsch“ halte).
Die Hauptfrage dieses (Ursprungs)Thread ist aber nicht die Frage des Urteils sondern der offenen Gesellschaft („mulitikulti“ halte ich für herabwürdigend).
und dass hier die Rechtstaatlichkeit in Frage egstellt wird und „Urteile“ schon vor Prozessbeginn feststehen ist unerträglich
schöne Ostern
Ralf
btw
ich bin mit einem der Verteidiger befreundet - und der wiederum hat mit einem der (beisitzenden) Staatsanwälte zusammmen studiert…und dort wiederum macht eine Studienkollegin meiner Frau gerade „Station“ - ein paar Kleinigkeiten über den Fall kenne ich schon
Pfeifchen?
Friedenspfeifchen jederzeit - auch gern virtuell…
Haben wir zwei denn Krieg? Ich hoffe doch nicht.
Ich bin halt ein Verfechter einer härteren Gangart in der Justiz,allgemein gesehen, nicht Nationalitäten bezogen.Diese ganze Winkeladvokatie ist nicht mein Ding.
Ausgehend von meinem Rechtsempfinden ist dieses Urteil was die Freisprüche anbelangt ein Skandal.
Steht halt noch immer die Frage im Raum ,warum Menschen unser Land nicht verlassen,die sich überhaupt nicht mit unserer Lebensweise identifizieren,in die Diskothek zu gehen, sich zu schminken, Männer zu heiraten,die sie als Frau auch lieben,nicht weil sie als Kind schon versprochen wurden.Werden da nicht die Annehmlichkeiten unserer Lebensweise nicht vordergründiger als die Ehre?
FO JG
Hallo
Es ist zwar schon reichlich hin und her diskutiert worden, aber ich hätte noch mal eine Frage:
Ausgehend von meinem Rechtsempfinden ist dieses Urteil was die
Freisprüche anbelangt ein Skandal.
Ist es nicht klar, dass die älteren Brüder freigesprochen wurden, weil ihnen eine Beteiligung (incl. Mitwisserschaft) an der Tat nicht nachgewiesen werden konnte?
Viele Grüße
Thea
Hallo!
Was mich dazu mal interessieren würde:
In der Urteilsbegründung des Richters hieß es doch, daß es sich um einen eiskalten und geplanten Mord handelte.
Warum aber bekommt er dann nicht die Höchststrafe? Was hat zu einem milderen Urteil geführt?
Gruß
Florian
P.S.: ich hoffe, der Täter wird nach verbüssen seiner Strafe gnadenlos und schnell abgeschoben.
Pfeifchen?
Friedenspfeifchen jederzeit - auch gern virtuell…
Haben wir zwei denn Krieg? Ich hoffe doch nicht.
nein!! um Gottes Willen nicht - war eher so im übertragenen…
Ich bin halt ein Verfechter einer härteren Gangart in der
Justiz,allgemein gesehen, nicht Nationalitäten bezogen.Diese
ganze Winkeladvokatie ist nicht mein Ding.
bei mir genau das Gegenteil - die „härtere Gangart“ bringt mE nichts ausser Fehlurteile und Rechtsunsicherheit - bestes Beispiel die USA - jeder Staat dort hat eigene Rechtsprechung , hier Todesuretil, da Lebenslänglich, dort „one-two-three-out“, wusstest du, dass in über 20 Staaten der USA Knast droht wenn du einen gebla*** bekommst, und Homosexualität ist in über 30 Staaten verboten!, nicht nur in Utah…
Ausgehend von meinem Rechtsempfinden ist dieses Urteil was die
Freisprüche anbelangt ein Skandal.
„Skandal“ ist heftig, aber du bist zumindest mit der Staatsanwaltschaft Berlin der gleichen Meinung (wie ich auch) dass dieses Urteil überprüft werden muss (Revision)
Steht halt noch immer die Frage im Raum ,warum Menschen unser
Land nicht verlassen,die sich überhaupt nicht mit unserer
Lebensweise identifizieren,in die Diskothek zu gehen, sich zu
schminken, Männer zu heiraten,die sie als Frau auch
lieben,nicht weil sie als Kind schon versprochen wurden.Werden
da nicht die Annehmlichkeiten unserer Lebensweise nicht
vordergründiger als die Ehre?
weil es jedem Menschen erlaubt sein muss, sich in einem fremden Land „falsch“ zu verhalten. Deutsche Starftäter können wir leider nicht einfach „loswerden“ und da das gleiche Recht für alle gelten MUSS und ich Deutsche nicht wegschicken kan, wieso sollte ich dies dann (einfach) mit Anderen tun dürfen…? und nochwas - Die älteren Brüder sind unschuldig bis zum Beweis ihrer Schuld und einem entsprechenden Urteil - und nach dt. Recht kann man allenfalls Verurteilte! abschieben…
so what?
LG
Ralf
In der Urteilsbegründung des Richters hieß es doch, daß es
sich um einen eiskalten und geplanten Mord handelte.
Ja, richtig
Warum aber bekommt er dann nicht die Höchststrafe? Was hat zu
einem milderen Urteil geführt?
die Höchststrafe für Mord ist im Jugendstarfrecht 10 Jahre (nicht lebenslänglich), hiervon hat er 9 Jahre und drei Monate erhalten, die restlichen 9 Monate sind im abgezogen worden wegen a) rückhaltloses Geständnis und b) der Beschaffung der Waffe…c) die „besondere Schwere der Schuld“ bei Mord ist auch Sache des Erwachsenenstrafrechts
Sicherheitsverwahrung für Jugendliche (im Erwachsenenstrafrecht möglich, wenn der Mord besonders schwerwiegend ist UND eine allgemeine Gefährdung vorliegt) gibt es im Jugendstrafrecht nicht!
von daher HAT er praktisch die Höchststrafe erhalten - und DAS ist auch gut so und angemessen.
LG
Ralf
…das Problem war wohl die Zeugenaussage der Freundin des Opfers,aus der nicht ganz hervorging, inwieweit die Brüder beteiligt waren.Ich denke mal um diesen Punkt zu klären geht die Staatsanwaltschaft in Revision.Ob die wichtigste Zeugin in diesem Fall massiv eingeschüchtert wurde ist auch nicht bewiesen…
Frohe Ostern, JG
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