Zweite Wohnung in 2 FH als optional bei ZV

Hallo zusammen,

ich habe mit meinem Vater ein Zweifamilienhaus das verkauft werden soll. Wie es aussieht muss mein Vater aber bald ind die Zwangsversteigerung gehen, da wir keinen Käufer finden und er das Geld nicht mehr aufbringen kann.

Nun die Frage, ob man bei der Zwangsversteigerung meine Wohnung als Optional für Betrag X mit anbieten kann. Der Käufer kann sich dann bei der Versteigerung entscheiden ob er das ganze Haus oder nur eine Wohnung kaufen möchte. Geht sowas? Ich kenne mich mit Zwangsversteigerungen leider gar nicht aus und im Internet findet man nur Tipps als Käufer nicht als Verkäufer.

Besten Dank im Voraus!!!

Müsste gehen aber guck mal hier rein.
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Guten Tag.
Eine entscheidende Information fehlt mir in Ihrer Anfrage. Es handelt es sich um ein Zweifamilienhaus.
Sie sprechen aber von den 2 Wohnungen so, als wären diese aufgeteilt. Sie können Ihre Wohnung nur gesondert betrachten, wenn diese real Ihnen gehört, also praktisch wie eine Eigentumswohnung behandelt wird und im Grundbuch auch so eingetragen ist. Wenn dem nicht so ist, wird sich eine Zwangsverteigerung ohnehin auf das gesamte Haus beziehen, wenn ihr Vater der alleinige im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist. Ohne detaillierte Hintergründe kann man also keine echten Ratschläge geben. Das beste ist immer, sich mit der Bank zu einigen, denn bei einer Zwangsversteigerung verlieren in der Regel alle Beteiligten. Viele Grüße A. Frank

Hallo zus ammen,

ich habe mit meinem Vater ein Zweifamilienhaus das verkauft
werden soll. Wie es aussieht muss mein Vater aber bald ind die
Zwangsversteigerung gehen, da wir keinen Käufer finden und er
das Geld nicht mehr aufbringen kann.

Nun die Frage, ob man bei der Zwangsversteigerung meine
Wohnung als Optional für Betrag X mit anbieten kann. Der
Käufer kann sich dann bei der Versteigerung entscheiden ob er
das ganze Haus oder nur eine Wohnung kaufen möchte. Geht
sowas? Ich kenne mich mit Zwangsversteigerungen leider gar
nicht aus und im Internet findet man nur Tipps als Käufer
nicht als Verkäufer.

Besten Dank im Voraus!!!

Hallo Hannah,

mmh, Deine Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Ohne die ganze Geschichte zu kennen gibt es nämlich mehrere Möglichkeiten. Hier in Kürze die drei Wahrscheinlichkeiten, die mir auf die Schnelle einfallen:

  1. Möglichkeit
    Es handelt sich um ein „klassisches“ 2FamHs., das in einem Grundbuch eingetragen ist. Du und Dein Vater seit Eigentümer je zur ideellen Hälfte. Die Grundschuld, aus der die Zwangsversteigerung betrieben wird, lastet auf dem gesamten Haus. Das ist für Dich der schlechteste Fall. Das komplette Haus wird versteigert, also auch Dein Anteil. Das Geld, das dabei erzielt wird, wird für die Schulden Deines Vaters herangezogen. Wenn etwas übrig bleibt erhaltet Ihr das restliche Geld.

  2. Möglichkeit
    Auch hier wieder ein „klassisches“ 2FamHs., das in einem Grundbuch eingetragen ist. Du und Dein Vater seit Eigentümer je zur ideellen Hälfte. Die Grundschuld, aus der die Zwangsversteigerung betrieben wird, lastet nur auf dem ideellen Miteigentumsanteil Deines Vaters. Das ist zwar ungewöhnlich, aber nicht undenkbar. Jetzt kann nur die ideelle Hälfte Deines Vaters versteigert werden. Gegen Dich hat der Gläubiger Deines Vaters nichts in der Hand. Du kannst Dich auch nicht „dranhängen“. In dieser Konstellation ist es nur schwer möglich, einen Bieter zu finden. Wenn sich doch jemand findet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es dann in einen Nervenkrieg zwischen Dir und Deinem neuen Mitbewohner ausartet, weil er Dir Dein Hälfte auch noch für billiges Geld abkaufen will, wenn Du mit den Nerven unten bist.

  3. Möglichkeit
    Es sind zwei Eigentumswohnungen in einem 2FamHs., eine gehört Dir, die andere gehört Deinem Vater. In diesem Fall wird seine Wohnung versteigert, Deine nicht, da es sich um zwei rechtlich völlig unabhängige Einheiten, die in zwei verschiedenen Grundbüchern stehen, handelt. Auch in diesem Fall kannst Du Dich nicht dranhängen. Jetzt ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß sich ein Bieter findet. Da es sich um zwei separate Einheiten handelt, wird es aber wohl nicht ganz so kraß ausgehen wie im Fall 2.

Ich tippe auf die erste Möglichkeit. Genau weißt Du es, wenn Du ins Grundbuch schaust. Das Grundbuch wird bei dem Amtsgericht geführt, das normalerweise am nächsten an dem Standort des Hauses liegt. Dort kannst Du persönlich vorbeigehen und Dir eine Kopie machen lassen (Personalausweis nicht vergessen). Du kannst auch einen Brief schreiben, ungefähr:

Betreff: Grundstück Kain-Bock-Str. 12 in Kriegsbeilingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin (Mit-)Eigentümerin des o. g. Grundstückes und bitte Sie daher, mir einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Der Grundbuchauszug kostet ungefähr 10 Euro. In der sogenannten Abteilung I, ziemlich weit vorn, also das zweite oder dritte Blatt, siehst Du die Eigentumsverhältnisse. Entweder Du allein (= 3. Möglichkeit) oder Dein Vater und Du je zur ideellen Hälfte (=1. oder 2. Möglichkeit). Wenn Dein Vater allein Eigentümer ist, bekommst Du keinen Grundbuchauszug. Dann bist Du auch keine Eigentümerin, egal, wer Dir sonstwas erzählt hat.

In der Abteilung III ziemlich weit hinten siehst Du die Grundschulden und Hypotheken. Wenn dabei steht „lastend nur auf dem idellen Miteigentumsanteil von Karl-Josef …“ oder so ähnlich, hast Du die 2. Möglichkeit erwischt.

Es sind auch noch ein paar andere Konstellationen denkbar. Zum Beispiel kommt es auch darauf an, wer damals die Darlehensverträge (mit-)unterschrieben hat.

Ich hoffe, das hilft fürs erste. Auf jeden Fall gibt es neuen Stoff zum grübeln.

Grüße aus dem sonnigen Südhessen
Morelle

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Es handelt sich um 2 Eigentumswohnungen in einem Haus. DAvon gehe ich zumindest aus. Ich zahle meine eigene Grundsteuer und es existiert eine Teilungserklärung. In die Versteigerung geht also nur die Wohnung meines Vaters, sollte es soweit kommen.

Wenn ich euch richtig verstanden habe kann ich mich dann nicht an die Versteigerung dran hängen, das ist schlecht. Dann müsste ich die Wohnung versuchen einzeln zu verkaufen. Momentan versuchen wir das Haus komplett an den Mann zu bringen, was mehr Interessenten bringt.

Dann hoffe ich nur, dass mir die neuen Eigentümer dann nicht so viel Stress machen…

Danke nochmal!
Hannah

Sehr geehrte Frau Hannah,

dass Ihre Wohnung mit zur Zwangsversteigerung kommt ist meines Wissens nicht möglich und wahrscheinlich auch nicht ratsam.
Zuerst sollten Sie sich mit der Bank, die die Zwangsversteigerung betreiben wird in Verbindung setzen und klären, ob diese nicht die ZV verschieben kann, weil das Haus verkauft werden soll und auch klären, zu welchen Betrag diese freistellt.
Sicher ist auch nicht, ob eine eventueller Interessent die Wohnung Ihres Vaters ersteigert. Auch gibt es für Sie die Möglichkeit die Wohnung zu ersteigern, bzw. sich vorher über einen Kaufpreis mit der Bank zu einigen.
Erster Schritt ist für Sie definitiv, dass Sie sich(am Besten mit Ihrem Vater) mit der Gläubigerbank Ihres Vaters in Verbindung setzen und die Möglichkeiten klären, denen die Bank zustimmen würde.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ritt

Hallo Hannah…

nein das geht so nicht.
den es wird immer ein grundstück verkauft, mit den sachen die dadrauf stehen.
Es gibt wahrscheinlich die möglichkeit die eintragungen beim Grundbuchamt zuändern, so das dort eine eigentumswohnung entsteht. Da müssen aber auch verscheidene dinge abgeklärt werden und die Bank die die Grundschuld hat muß zustimmen, es kosten aufjedenfall Geld und Zeit!
Da sollte man sich noch mal beim Notar oder Grundbuchamt erkundigen.
MFG Sabine

Hallo Sabibe,

danke für deine Antwort.

Das Haus ist schon in zwei Wohnungen aufgeteilt. Die eine gehört mir, die andere gehört meinem Vater. Das heißt, nur seine Wohnung käme in die Versteigerung.

Da meine Wohnung aber auch verkauft werden soll (momentan versuchen wir das ganze Haus zu verkaufen) würde ich gerne bei der Versteigerung meine Wohnung für Betrag X (als Festpreis, keine Versteigerung) als Option mit anbieten. Das heißt, derjenige, der die Wohnung von meinem Vater ersteigert könnte für 70.000€ mehr das ganze Haus und das ganze Grundstück haben (die Hälfte des Grundstückes gehört auch mir). Geht das, oder müsste ich im Nachhinein mit dem Verkäufer in Kontakt treten?

Ich denke halt, es wäre geschickter gleich das ganze Haus anzubieten, da ich denke, dass dann auch für die Wohnung meines Vaters mehr geboten werden würde.

Viele Grüße
Hannah

Hallo Hannah

na im Vorfeld diese Information bekannt zu geben wäre Sinnvoller, den es würde auch andere Interessänten lockenMöglicherweise auch den ausgang der Versteigerung beeinflussen.

Vll ist es Möglich das in das Wertgutachten mit aufnehmen zulassen.
Mit dem Gläubiger ( Bank) evtl kontakt aufnehmen
oder beim Amtsgericht erkundigen,
vielleicht gibt es eine möglichkeit, das weiß ich allerdings nicht.

Hallo Sabine,

danke für die schnelle Antwort :smile:

Du hast Recht, es wird das einfachste sein einfach mal beim Gläubiger anzurufen. Die haben das ja bestimmt schon gemacht und wissen ob und wie das funktioniert.

Viele Grüße
Hannah

Hallo,

Sie können in dem Verfahren die 2. Einheit nicht mitversteigern oder in irgendeiner Weise den Verkauf und die Versteigerung innerhalb des Versteigerungsverfahrens verkoppeln. Das ist rechtlich unmöglich.

Das ginge nur dann, wenn die 2. Einheit auch zwangsversteigert würde und dann auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Idee, die 2. Einheit mitanzubieten, ist aber grundsätzlich nicht schlecht und kann ggf. die Verwertung vereinfachen sowie zu einem besseren Ergebnis führen. Es geht aber wie gesagt nicht innerhalb des Verfahrens, sondern müsste außerhalb dieses Verfahrens vereinbart werden.

Es gäbe die Möglichkeit, mit einem Interessenten eine entsprechende Ausbietungsvereinbarung zu treffen, z. B. dass eine Kaufverpflichtung für das 2. Objekt entsteht, wenn er Meistbietender zu bestimmten Bedingungen für das 1. Objekt wird. Die Möglichkeiten sind hier vielseitig und der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Es ist fachlich aber nicht ganz einfach, das richtig zu machen. Ich würde dies auf keinen Fall ohne fachlichen Rat tun. Ein Anwalt könnte hier ggf. helfen, aber das wird nicht billig.

Sie sollten sich zunächst mit dem betreibenden Gläubiger zusammensetzen und diesen Vorschlag unterbreiten. Der zuständige Sachbearbeiter sollte wissen, was man da tun kann und wie das geht. Meist schalten die Banken auch Makler ein. Ermitteln Sie diesen und sprechen Sie mit ihm.

Wie gesagt, die Idee ist gut. Das Objekt wird sich leichter versteigern lasen, wenn sie die 2. Einheit mitanbieten. Sie sprechen dann einen größeren Interessentenkreis an und das ist immer gut.

Allerdings: wenn es schon beim Verkauf nicht klappt, dann scheinen die Marktbedingungen für eine Verwertung insgesamt nicht gut zu sein. Das gilt dann für den freihändigen Verkauf als auch für die Versteigerung.

Hallo,
der Vater muss nicht in die Zwangsversteigerung gehen, er kann versuchen seine Immobilie zu retten.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/immobilienprobleme…
Bei einer Zwangsversteigerung wir eine Immobilien in Form von Zwangsmaßnahmen aufgrund einer dinglichen Sicherheit des Gläubigers auf Antrag desselben versteigert.
Es ist kein türkischer Basar an dem man was anbieten kann, oder was aussuchen kann.

Desweiteren ist zu beachten, dass bei einer Zwangsversteigerung fast nie der Preis des Verkehrswertes herauskommt und man mit noch mehr Restschulden sitzen bleibt.
Günstiger ist vorher die Immobilie zu verkaufen und es gar nicht zur ZV kommen zu lassen.

Nun die Frage, ob man bei der Zwangsversteigerung meine
Wohnung als Optional für Betrag X mit anbieten kann. Der
Käufer kann sich dann bei der Versteigerung entscheiden ob er das ganze Haus oder nur eine Wohnung kaufen möchte. Geht sowas?

bist du denn miteigentümerin? also im grundbuch eingetragen? falls ja, sollte das hier interessant sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Hallo Hannah,

ich bin lediglich Hausbesitzer und habe mich wegen einer Zwangsversteigerung nicht gekümmert. Deshalb kann ich hier auch keinen Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
Keith

Antwort/en:
Hi,
Deine Ausführungen sind so dürftig, dass ich keine Antwort/en geben kann, eher Fragen stellen muß:

  1. Ist das ZFH nach WEG geteilt und so im Grundbuch eingetragen? D.h., beide Wohneinheiten sind sogenannte
    Eigentumswohnungen und für beide existieren separate Grundbuchblätter.
  2. Haftet, wenn 1 zutrifft, Dein Objekt auch für den Kredit Deines Vaters?

Wenn 1 nicht zutrifft, dann gibt es rechtlich nur 1 Immobilie.
Wenn es zutrifft, dass Dein Miteigentumsanteil (die Hälfte?)auch der Grundschuldhaftung der Bank unterworfen ist, dann haftet das ganze Haus der Bank.
Wenn die Bank versteigert, kommt automatisch das ganze Haus unter den Hammer, da gibt es keine Auswahlmöglichkeiten.
Wenn 1 schon zutrifft, und Deine Wohneinheit nicht der Haftung für die Grundschuld der Bank haftet, kommt Dein Objekt nicht zur Zwangsversteigerung, nur das vom Vater, dann gibt es auch keine Auswahlmöglichkeit.
Wenn 1 schon zutrifft , und Deine Wohneinheit auch der Grundschuldhaftung unterworfen ist, dann hat die Bank
die Möglichkeit, im ZV-Termin zu entscheiden, ob man ein sogenanntes Gesamtausgebot (beide ETW nur zusammen) oder ein Einzelausgebot (jede ETW ist einzeln auszubieten) beantragt. Die Bank kann aber auch beides beantragen, Einzelausgebote und Gesamtausgebot.
Letzteres wird davon abhängen, wie hoch der Schuldstand bei der Bank ist. Wenn (wenn 1 zutrifft)
die Zwangsversteigerung nur einer ETW ausreicht um die Schulden voll abzudecken, dann ist die ZV einer zweiten ETW nicht notwendig, ja sogar nicht zulässig.
Ein Gläubiger darf zwar so ziemlich alle Mittel einsetzen um ein Pfand zu verwerten, nicht aber über die Verhältnismäßigkeit gehen, dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Wenn sowas passiert, dann sofort Vollstreckungsgegenklage bei Gericht einreichen, vorher den Rechtsanwalt einschalten.

Ich bin kein Rechtsanwalt und hafte somit nicht für meine Antworten. Ich bin 35 Jahre im Kreditbereich tätig. Wenn es ernst wird, solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten.

Grüsse
Bracco

Hallo,

soweit ich informiert bin, geht das gesamte Zweifamilienhaus in die Zwangsversteigerung.

Es sei denn Sie haben eine Teilungserklärung und das Haus ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt.

In einer ZV gibt es nicht die Möglichkeit, dass der Käufer sich für Alternativen entscheidet. Er ersteigert das, was zwangsversteigert wird - dieses wird vom Amtsgericht bekanntgegeben.

Zuvor wird wohl noch ein Gutachter kommen um ein Gutachten zu erstellen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.