Hallo Hannah,
mmh, Deine Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Ohne die ganze Geschichte zu kennen gibt es nämlich mehrere Möglichkeiten. Hier in Kürze die drei Wahrscheinlichkeiten, die mir auf die Schnelle einfallen:
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Möglichkeit
Es handelt sich um ein „klassisches“ 2FamHs., das in einem Grundbuch eingetragen ist. Du und Dein Vater seit Eigentümer je zur ideellen Hälfte. Die Grundschuld, aus der die Zwangsversteigerung betrieben wird, lastet auf dem gesamten Haus. Das ist für Dich der schlechteste Fall. Das komplette Haus wird versteigert, also auch Dein Anteil. Das Geld, das dabei erzielt wird, wird für die Schulden Deines Vaters herangezogen. Wenn etwas übrig bleibt erhaltet Ihr das restliche Geld.
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Möglichkeit
Auch hier wieder ein „klassisches“ 2FamHs., das in einem Grundbuch eingetragen ist. Du und Dein Vater seit Eigentümer je zur ideellen Hälfte. Die Grundschuld, aus der die Zwangsversteigerung betrieben wird, lastet nur auf dem ideellen Miteigentumsanteil Deines Vaters. Das ist zwar ungewöhnlich, aber nicht undenkbar. Jetzt kann nur die ideelle Hälfte Deines Vaters versteigert werden. Gegen Dich hat der Gläubiger Deines Vaters nichts in der Hand. Du kannst Dich auch nicht „dranhängen“. In dieser Konstellation ist es nur schwer möglich, einen Bieter zu finden. Wenn sich doch jemand findet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es dann in einen Nervenkrieg zwischen Dir und Deinem neuen Mitbewohner ausartet, weil er Dir Dein Hälfte auch noch für billiges Geld abkaufen will, wenn Du mit den Nerven unten bist.
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Möglichkeit
Es sind zwei Eigentumswohnungen in einem 2FamHs., eine gehört Dir, die andere gehört Deinem Vater. In diesem Fall wird seine Wohnung versteigert, Deine nicht, da es sich um zwei rechtlich völlig unabhängige Einheiten, die in zwei verschiedenen Grundbüchern stehen, handelt. Auch in diesem Fall kannst Du Dich nicht dranhängen. Jetzt ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß sich ein Bieter findet. Da es sich um zwei separate Einheiten handelt, wird es aber wohl nicht ganz so kraß ausgehen wie im Fall 2.
Ich tippe auf die erste Möglichkeit. Genau weißt Du es, wenn Du ins Grundbuch schaust. Das Grundbuch wird bei dem Amtsgericht geführt, das normalerweise am nächsten an dem Standort des Hauses liegt. Dort kannst Du persönlich vorbeigehen und Dir eine Kopie machen lassen (Personalausweis nicht vergessen). Du kannst auch einen Brief schreiben, ungefähr:
Betreff: Grundstück Kain-Bock-Str. 12 in Kriegsbeilingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin (Mit-)Eigentümerin des o. g. Grundstückes und bitte Sie daher, mir einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Grundbuchauszug kostet ungefähr 10 Euro. In der sogenannten Abteilung I, ziemlich weit vorn, also das zweite oder dritte Blatt, siehst Du die Eigentumsverhältnisse. Entweder Du allein (= 3. Möglichkeit) oder Dein Vater und Du je zur ideellen Hälfte (=1. oder 2. Möglichkeit). Wenn Dein Vater allein Eigentümer ist, bekommst Du keinen Grundbuchauszug. Dann bist Du auch keine Eigentümerin, egal, wer Dir sonstwas erzählt hat.
In der Abteilung III ziemlich weit hinten siehst Du die Grundschulden und Hypotheken. Wenn dabei steht „lastend nur auf dem idellen Miteigentumsanteil von Karl-Josef …“ oder so ähnlich, hast Du die 2. Möglichkeit erwischt.
Es sind auch noch ein paar andere Konstellationen denkbar. Zum Beispiel kommt es auch darauf an, wer damals die Darlehensverträge (mit-)unterschrieben hat.
Ich hoffe, das hilft fürs erste. Auf jeden Fall gibt es neuen Stoff zum grübeln.
Grüße aus dem sonnigen Südhessen
Morelle