Zweitwohnsitz?

Hallo,

wenn der neue Arbeitsplatz 120km von zu Hause weg ist und man sich dort seine Wohnung geholt hat. Zuvor hat man bei den Eltern gewohnt.

Welche Vor- und/oder Nachteile entstehen, wenn man den neuen Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmeldet (oder den von den Eltern?)?

Habe mal gehört da gibt es Steuerlich etwas abzusetzen? Was ist mit Zweitwohnsitzsteuer?

Danke für eure Antworten und liebe Grüße,
Arny.

Hallo,

Zweitwohnungssteuer erhebt nicht jede Stadt. Die muss man dann zahlen. Absetzen kann man dafür die Miete für die Zweitwohnung und wöchentliche Heimfahrten.

Aber: die Zweitwohnung muss begründet und als solche anerkannt werden. Erstwohnsitz ist eigentlich der Ort an dem man sich die meiste Zeit in der Woche aufhält. Da dies meist der Arbeitsort ist wird in dem Fall die Wohnung wohl nicht als Zweitwohnsitz anerkannt. Also bitte erstmal über die Kriterien informieren bevor man böse überrascht wird. Übrigens: selbst wenn eine Stadt es als Zweitwohnsitz akzeptiert z.B. weil sie Zweitwohnungssteuer nimmt muss es das Finazamt nicht zwangsläufig bei der Einkommenssteuererklärung auch tun.

Grüße
Jessica

Hallo,
wo der Hauptwohnsitz ist, ergibt sich aus dem Meldegesetz, das kann man in den wenigsten Fällen (z.B. bei „Wochenendehen“) selbst entscheiden.
Einen Zweitwohnsitz (genauer Nebenwohnsitz) braucht eigentlich kein Mensch (mehr), wenn der nicht z.B. gerade in einer Gegend liegt, für die man sonst Kurtaxe für jeden Aufenthaltstag zahlen müßte.

Cu Rene

Vielen Dank, dass sind eigentlich schon die Informationen die ich haben wollte.

Liebe Grüße
Arny

Servus,

zum Thema Einkommensteuer und doppelte Haushaltsführung:

Es ist in diesem Zusammenhang völlig egal, was wo wie gemeldet wird. Wie überhaupt in der Abgabenordnung und im Einkommensteuergesetz die Meldung einer Person an irgendeiner Adresse so gut wie nie eine Rolle spielt (einzige mir bekannte Ausnahme: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende).

Mit dem Ansatz einer beruflich bedingt begründeten doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang mit Werbungskosten zu N-Einkünften wird das aber schon deswegen nichts, weil ja gar keine zwei Haushalte des Steuerpflichtigen vorliegen.

Es sei denn, er war in der letzten Zeit bei seinen Eltern so unerträglich, dass diese ihn schon länger in die Einliegerwohnung verbannt haben und ihn nicht mehr an den gemeinsamen Esstisch lassen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Überwiegender Aufenthalt vs. Lebensmittelpunkt
Hi!

Erstwohnsitz ist eigentlich der Ort an dem man sich die meiste Zeit in der Woche aufhält.

Das stimmt meines Wissens (sprich: Ich bin mir nicht ganz sicher) nicht, sondern der Erstwohnsitz ist dort, wo man seinen sog. Lebensmittelpunkt hat!

Da dies meist der Arbeitsort ist,

Würde also bedeuten bspw.: Wenn die Familie (und meist auch (einige) Freunde) in A wohnt, der Vater aber unter der Woche in B, weil er dort arbeitet, dann wäre trotzdem in A der Erstwohnsitz anzumelden und in B nur der Zweitwohnsitz.

Vielleicht meldet sich ja nochmal sid zu Wort, von dem ich weiß, dass er auf diesem Gebiet Experte ist (ohne den anderen Antwortern jetzt weniger Kompetenz unterstellen zu wollen; ich weiß schlicht nicht so viel über deren Kompetenz!).

LG
Jadzia

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