Zweitwohnung

Mir stellt sich anhand aller Gesetze eine interessante Frage:
Ein Arbeitnehmer hat in einem anderen Bundesland, 200 km von seinem bisherigen Wohnort einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Er mietet sich dort eine Wohnung, ohne seine Hauptwohnung, in der er mit seiner Freundin lebt, aufzugeben.
Kann er dann die gesamten Kosten dieser Zweitwohnung, zzgl. Wochenendheimfahrten abrechnen?
Oder kann es dann Probleme geben?!
Was bedeutet es eigentlich diese Kosten abzusetzen. Bekommt man jeden Euro, den man absetzt auch ganz zurück, oder nur die zuvor gezahlte Lohnsteuer für diesen Euro?
Freundliche Grüße…

Hi,

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/t/est-waeren-das-alles-werbungskosten-wg-umzug/3328533

Schöne Grüße
C.