Hallo,
ich mache zur Zeit mein Abitur. Nebenbei arbeite ich für 5 Euro pro Stunde.
3 Monate nach meinem Abi fange ich ne Ausbildung an.
Ich habe gehört, dass man sich nach dem Abitur arbeitslos melden soll, damit man für die Zeit zwischen Schule und Ausbildung versichert ist. Stimmt das?
Und würde ich für die Zeit dann Hartz IV o.Ä. bekommen?
Meine Eltern sind leider auch bedürfig und ich bräuchte dringend Geld( für Umzug, Einrichtung, etc.), weil mein Ausbildungsplatz 200Kilomenter entfernt ist.
die Arbeitslosmeldung zwischen Abitur und Ausbildung dient dazu, das Kindergeld zu erhalten, wenn die Zeit mehr als vier Monate dauern sollte. Zum anderen dient es als Nachweis für die Aufrechterhaltung des KV-Familienhilfeanspruches.
Ein Hartz IV-Anspruch hängt von den Lebens- und Einkommensverhältnissen der häuslichen Bedarfsgemeinschaft (Eltern) ab.
also wenn ICH Ihre Problematik hätte, würde ich mich SOFORT schon jetzt für die Leerlaufzeit als ALG II-bedürftig melden - damit es nicht zu einer 3monatigen Sperre kommt.
Ausserdem wäre ICH dann über dieses Amt kranken- u. rentenversichert!, und ZUGLEICH Anspruchsberechtigt f. die möglichen Leistungen (Erstausstattung der Whng., Fahrgeld, Grundsicherung v. 351EUR + Miete).
Falls Sie sich schon mal vorab einen ARGE - Leistungskatalog anschauen wollen, können Sie dies auf unserer Seite: www.ibinev.de tun.
also wenn ICH Ihre Problematik hätte, würde ich mich SOFORT schon jetzt für die Leerlaufzeit als ALG II-bedürftig melden
Woher willst Du denn wissen, dass er überhaupt bedürftig ist??
damit es nicht zu einer 3monatigen Sperre kommt.
hat das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun (Stichworte: ALG II/SGB II, ALG I/SGB III) und 2. liegt hier für KEINE der beiden Leistungen ein Sperrzeitgrund vor (ganz zu schweigen davon, dass gar kein Alg-I-Anspruch besteht und es überdies keine 3-monatigen Sperrzeiten gibt, sondern nur 12-wöchige…)!
Ausserdem wäre ICH dann über dieses Amt kranken- u. rentenversichert!, und ZUGLEICH Anspruchsberechtigt f. die möglichen Leistungen (Erstausstattung der Whng., Fahrgeld, Grundsicherung v. 351EUR + Miete).
Ggf. bei BEDÜRFTIGKEIT und Alg II – was hier zunächst jedoch (nicht zuletzt wegen FAQ:1129) nicht geklärt werden kann!
Im Übrigen geht es dem Fragesteller mutmaßlich wohl erstmal nicht um eine Meldung bei der ARGE, sondern bei der AA.
Falls Sie sich schon mal vorab einen ARGE - Leistungskatalog anschauen wollen, können Sie dies auf unserer Seite: www.ibinev.de tun.
die Arbeitslosmeldung zwischen Abitur und Ausbildung dient dazu, das Kindergeld zu erhalten, wenn die Zeit mehr als vier Monate dauern sollte. Zum anderen dient es als Nachweis für die Aufrechterhaltung des KV-Familienhilfeanspruches.
Außerdem kann man die Zeit der Arbeitslosigkeit als Anwartschaftszeit der DRV melden.