Zwischenname überall angeben?

Ich habe bereits in mehreren Foren gelesen, dass ein Zwischenname (außer bei Ämtern) nicht angegeben werden muss. Also auch bei der Krankenkasse, Bank, Schule usw. nicht. Heißt das, dass man es sich aussuchen kann ob es angegeben wird oder taucht der zw.name grundsätzlich nicht auf? Was ist wenn man gerne möchte dass alle Namen angegeben werden? Kann man z.B. bei der Bank oder Krankenkasse darum bitten dass alle namen auf der Karte aufgeführt sind? Kann man das einfach so ändern wenn bisher immer nur der erste Vorname angegeben wurde? Darf man mit beiden Vornamen unterschreiben?

Hallo!

Das läuft unter „Zwischenname“, wenn man 2 oder noch mehr VORnamen hat,die in der Geburtsurkunde und im Personalausweis stehen ?

Früher stand in Formularen dann „Rufname unterstrichen“ oder „fettgedruckt“ um herauszustellen,welches der Rufname ist.

Nein,man unterschreibt mit seinem Nachnamen und falls gewünscht auch mit dem Rufnamen,also dem gewählten einzigen Vornamen.

Man kann es sich zwar nicht direkt aussuchen,aber wenn man bei Kontoeinrichtung 2 Vornamen angibt und die Unterschriftenprobe auch so hinterlegt,dann sollte(muss?) man auch alles so unterschreiben.
Aber es ist natürlich möglich,kontoinhaber wird mit allen Vornamen laut Ausweis geführt,unterzeichnet aber nur mit 1 Vornamen.

Man kann die Krankenkasse schon bitten,aber es kommt nichts dabei heraus,denn sie hat schon mit langen Vornamen Schwierigkeiten und kürzt die willkürlich ab.
„Hans-Joachim“ kann man nicht schreiben,zu lang,es wird der unschöne „Hans-Joach“ draus. Und da soll dann Platz für echt mehrere Vornamen sein ?

MfG
duck313

Hallo,

nur Behörden gegenüber muss man mit vollständigem und korrektem Namen auftreten.

Ein Bankkonto kann man im Prinzip auch unter dem Namen Dagobert Duck eröffnen, eine Wohnung als Micky Mouse anmieten, solange dieser Name nicht in betrügerischer Absicht angegeben wird.

S.J.

Hi!

nur Behörden gegenüber muss man mit vollständigem und korrektem Namen auftreten.

Hm, das wäre mir neu. Die einzigen Ämter, die sich jemals für meinen zweiten (nie im Leben benutzten) Vornamen interessiert haben, waren die EMAs, mit denen ich im Laufe meines Lebens zu tun hatte, zwecks Ausweiserstellung (Perso, BPA).
Weder steht in meinem Führerschein mein zweiter Vorname noch habe ich jemals bei einer Antragstellung, Kontoeröffnung etc. (nicht einmal bei der Steuer bzw. ggü. dem Finanzamt) meinen zweiten Vornamen angeben müssen – trotz der Kenntnis der jeweiligen Ämter bzw. Banken von diesem (durch (in aller Regel verpflichtende) Vorlage des Personalausweises)!

Im Übrigen habe ich als (Auch-)ÖDler langjährige Erfahrung (aus Sicht des Behördenmitarbeiters!) in der Aufnahme von Arbeitslosmeldungen und Bearbeitung von Alg-I-Anträgen. In aller Regel wird auch bei uns (AA) ein zweiter (= ohne Bindestrich geschriebener) Vorname nicht in die offiziellen Unterlagen (Papier und digital) mitaufgenommen (sofern nicht dieser der Rufname ist, was fast nie der Fall ist), wenn der Arbeitslose ihn nicht selbst in die stets handschriftlich von ihm auszufüllenden Unterlagen eingetragen hat! (Dort wird immer nur nach «Vor-» und «Nachname» gefragt, nie nach «weiteren Vornamen» oder «Mittelnamen». Außer ans EMA kann ich mich auch an keine andere Behörde entsinnen, die sich jemals für «weiteren Vornamen» interessiert hätte, zumindest nicht explizit. Da es bisher niemals Probleme gab, war ich bislang auch immer davon ausgegangen, dass das Feld «Vorname» (m. W. stets Einzahl) eine implizite Verpflichtung zur Angabe eventueller weiterer Vornamen nicht enthält!)
Ich kann mich zwar selbst an keine Rechtsgrundlage erinnern, aber auch damals in der Ausbildung wurde uns beigebracht, dass der Rufname des «Kunden» für uns völlig ausreichend sei (solange dies einer der im Ausweis vermerkten Vornamen sei :smile:.

Gruß
Jadzia

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Hallo,

nur Behörden gegenüber muss man mit vollständigem und korrektem Namen auftreten.

Hm, das wäre mir neu. Die einzigen Ämter, die sich jemals für
meinen zweiten (nie im Leben benutzten) Vornamen interessiert
haben, waren die EMAs, mit denen ich im Laufe meines Lebens zu
tun hatte, zwecks Ausweiserstellung (Perso, BPA).

mit vollständig und korrekt meinte ich, dass Herr Maximilian Müller-Lüdenscheid einer Behörde gegenüber nicht mit Max Müller auftreten darf, bei Bank, Vermieter und sonst wo aber ebenso gut wie als Chuck Norris.

S.J.

Hallo,

Hallo lumi,

selbst die Ämter nehmen es aus meiner Erfahrung nicht so genau:

Geburtsurkunde weist zwei Vornamen OHNE Bindestrich und OHNE Unterstreichung des Rufnamens aus. Im Kinderausweis schlich sich ein Bindestrich ein, der in den Folgedokumenten mitgeführt wurde. Bei Beantragung eines Erbscheins (nach Vorlage des Personalausweises) wurde der Zweitname einfach weggelassen.

Es werden bei allen Geschäftsbeziehungen vom Namensinhaber alle Namen korrekt (laut Geburtsurkunde) angegeben. Der Mobilfon-Anbieter führt sie mit, der Festnetzanbieter lässt trotzdem den Zweitnamen weg, die Bank ebenso.

Ich unterschreibe grundsätzlich nur mit Nachnamen und bin froh, wenn die Leute meinen ersten „Rufnamen“ richtig schreiben/aussprechen! :smile:

Viele Grüße

Kathleen

«vollständiger Name»

mit vollständig und korrekt meinte ich, dass Herr Maximilian Müller-Lüdenscheid einer Behörde gegenüber nicht mit Max Müller auftreten darf, bei Bank, Vermieter und sonst wo aber ebenso gut wie als Chuck Norris.

Wenn Du das so meintest, warum schriebst Du dann (m. E. mindestens missverständlich!)

nur Behörden gegenüber muss man mit vollständigem und korrektem Namen auftreten.

?
Sorry, aber wenn man z. B. einen vorhandenen zweiten Vornamen weglässt, ist das imho nicht mehr der vollständige Name.
Hättest Du wirklich gleich geschrieben, was Du meinst, hätte ich mir meine /t/zwischenname-ueberall-angeben/7063374/4

Gruß
Jadzia

[Anm.: typografische Hervorhebungen in den Zitaten durch mich]

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