Hi,
wenn der Ausflug in die Stadt nicht genehmigt ist, ist es unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes. Solange nichts passiert, gibt es maximal einen Verweis. Wenn etwas passiert, ist der Schüler weder über die Versicherung der Eltern, nochüber die der Schule versichert und die Eltern bleiben auf den Kosten sitzen, falls es denn hoffentlich nur Kosten sind. Neulich ist in München ein Schüler von einer Straßenbahn erfasst worden, weil er bei Rot über die Straße ging. iIch weiß nicht, ob er überlebt hat, gehen wir mal davon aus, dass er Glück hatte. Das zählt als Unfall, da fragt auch das Krankenhaus, die müssen wissen, woher sie das Geld bekommen, von der GKV, PKV oder Unfallversicherung.
Hätte er sich unerlaubt vom Schulgelände entfernt, ist die eltertliche Versicherung nicht zuständig, weil er ja hätte in der Schule sein müssen, und die schulische auch nicht, weil er nicht in der Schule war.
Wäre das auf einem Schulausflug passiert, ist die Versicherung der Schule zuständig.
Und weil dir nicht klar zu sein scheint, was mit dem Lehrer passiert wäre, in unserem fiktiven Fall: Er oder sie muss erklären, wie es geschehen konnte, dass der Sachüler bei Rot über die Straße rennt, unter Aufsicht einer Lehrkraft. Nicht hingucken, abgelenkt sein durch andere Schüler, Schüler ist zu schnell gerannt - egal, alles ist die Verantwortung der Lehrkraft. Dafür kriegt man eine Abmahnung, wenn man Glück hat, ein Verfahren. Thüringische Lehrkräfte sind angestellt, die können gekündigt werden.
die Franzi