ich habe die Aufsichtspflicht bei meinen mehrheitlich volljährigen Schülern, teilweise in ihren 20ern. Ich muss da nicht Händchen halten, aber wenn ich nicht da bin, und die stellen was an, oder es passiert ihnen was, werde als erste s ich gefragt, was ich unternommen habe.
wenn der Ausflug in die Stadt nicht genehmigt ist, ist es unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes. Solange nichts passiert, gibt es maximal einen Verweis. Wenn etwas passiert, ist der Schüler weder über die Versicherung der Eltern, nochüber die der Schule versichert und die Eltern bleiben auf den Kosten sitzen, falls es denn hoffentlich nur Kosten sind. Neulich ist in München ein Schüler von einer Straßenbahn erfasst worden, weil er bei Rot über die Straße ging. iIch weiß nicht, ob er überlebt hat, gehen wir mal davon aus, dass er Glück hatte. Das zählt als Unfall, da fragt auch das Krankenhaus, die müssen wissen, woher sie das Geld bekommen, von der GKV, PKV oder Unfallversicherung.
Hätte er sich unerlaubt vom Schulgelände entfernt, ist die eltertliche Versicherung nicht zuständig, weil er ja hätte in der Schule sein müssen, und die schulische auch nicht, weil er nicht in der Schule war.
Wäre das auf einem Schulausflug passiert, ist die Versicherung der Schule zuständig.
Und weil dir nicht klar zu sein scheint, was mit dem Lehrer passiert wäre, in unserem fiktiven Fall: Er oder sie muss erklären, wie es geschehen konnte, dass der Sachüler bei Rot über die Straße rennt, unter Aufsicht einer Lehrkraft. Nicht hingucken, abgelenkt sein durch andere Schüler, Schüler ist zu schnell gerannt - egal, alles ist die Verantwortung der Lehrkraft. Dafür kriegt man eine Abmahnung, wenn man Glück hat, ein Verfahren. Thüringische Lehrkräfte sind angestellt, die können gekündigt werden.
Die ganzen schulrechtlichen Probleme sind dann obsolet, wenn anon schon endlich dazu durchreißt, zumindest projektweise eine durch sie und andere Eltern gewährleistete alternative Beschulung oder Bildung und Erziehung der Jugendlichen sicherzustellen. Vermutlich auch dann entstehen unvermeidliche Pausen. Haftungsfragen sollte anon dann mit einem unabhängigen Versicherungsmakler klären.
LG
Amokoma1
Neulich hat hier ein Auto…
Was zum Geier hat denn eine Versicherung damit zu tun? Das zahlt die Krankenkasse genauso wie das gebrochene Bein beim Skilaufen.
Seit wann hat ein Lehrer die Aufsicht, wenn sich ein Schüler gar nicht in der Schule befindet? Welcher Lehrer soll in einer Freistunde denn Aufsicht haben, wenn doch gar kein Unterricht stattfindet?
Sag doch mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage das alles basieren soll.
Hi,
Bayerisches Schulrecht, mein Alltag, und der Inhalt meiner Ausbildung im Referendariat. Sicherlich unterscheidet sich bayerisches von thüringischen schulrecht, aber nicht bis kaum auf dieser Ebene.
Egal ob es dir Spass macht oder du es glaubst, ich erzähle keine Räuberpistolen. Es wird alles lösbar sein, aber die Eltern müssen mit der Schulleitung sprechen.
Minderjährige Schüler gehen nicht alleine nach Hause, sondern werden abgeholt , oder die Schule hilt sich, wie beschrieben, die Erlaubnis der Eltern, dass das Kind alleine nach hause darf. Einen volljährigen Schüler kann ich sofort gehen lassen. Nur das Kranksein darf ich als Lehrer nicht in Frage stellen, ich bin kein Arzt.