[MOD] Urheberrecht von Songtexten

Hallo,

spätestens seit in den vergangenen Tagen wieder davon zu lesen war, dass Forenbetreiber unter Umständen für in ihrem Forum erfolgte Verstöße gegen geltendes Recht haftbar gemacht werden können, ist auch hier bei wer-weiss-was die Sensibilität für mögliche Urheberrechtsverletzungen gewachsen. Ich habe jüngst mehrere Artikel in diesem Brett bearbeitet, in denen Songtexte aus der Pop- und Rockmusik der letzten Jahrzehnte mittels Copy&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:aste komplett zitiert wurden. Diese Art von Zitat stellt aller Wahrscheinlichkeit nach einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar. Ich bin kein Jurist, halte allerdings folgenden Passus betreffend Zitate für eindeutig:

_ § 51 UrhG: Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden._

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__ 51.html)

Es wird relativ klar, dass ein Vollzitat – zum Beispiel eines Gedichts oder Songtexts – nur eingebettet in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk, ein Teilzitat nur im Kontext eines eigenständigen sprachlichen oder musikalischen Werks gestattet ist. Dass ein Posting, das außer dem Songtext nur aus Anrede und Gruß besteht, unter keinem Umstand als eigenständiges Werk gelten kann, dürfte den meisten einsichtig sein.

Daher meine Bitte: Statt urheberrechtlich geschützte Songtexte hier hineinzukopieren, solltet ihr nur Links zu Lyricsseiten in euren Postings anbieten, auf denen der Text zu finden ist. Es eröffnet sich damit zwar die juristische Problematik, unter welchen Umständen man haftet, wenn man strafbare Inhalte kommentarlos verlinkt; jedoch ist der allzu offensichtliche und vermeidbare Rechtsverstoß vermieden. Die Regelung gilt selbstverständlich vor allem für – wie erwähnt – urheberrechtlich geschützte Texte, nicht für Texte von Volksliedern oder Stücken, die aus Alters- oder Lizenzgründen keinen bzw. anderen urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegen.

Da den meisten Usern durch diese Regelung keine Mehrarbeit entstehen oder Einschränkung erwachsen dürfte, hoffe ich, dass sie allgemein befolgt wird. Bei Fragen könnt ihr euch gerne an meinen Moderatorenkollegen HOFee oder mich wenden.

Gruß
Christopher
[MOD Musikrecherche]