2 Wochen ohne Arbeit - Arbeitslos melden?

Folgende Situation: Man ist in den nächsten Tagen mit der Ausbildung fertig und hat dann bisschen mehr als zwei Wochen, bis man eine neuen Stelle, die relativ sicher ist, anfängt… Als Azubi rutscht man ja automatisch ins ALG II, das für die zwei Wochen tagesgenau berechnet wird, macht um die 175€. Allerdings hat man nebenbei noch einen Minijob, der wird auch nur mit um die 80€ angerechnet. Macht für die zwei Wochen knappe 250€.

Muss man sich denn unbedingt arbeitslos melden? Hat das später Konsequenzen, wenn man das nicht macht? Wenn keine Pflicht bestände, hätte man für die 2 Wochen die kompletten 400€ des Minijobs zur Verfügung was mehr als ALG II ist…

Danke für eure Hilfe!

Hi!

Muss man sich denn unbedingt arbeitslos melden?

Nein, dazu ist niemand verpflichtet!

Hat das später Konsequenzen, wenn man das nicht macht?

Da es nur zwei Wochen sind, hätte es nur bzgl. der Rentenversicherung Konsequenzen, weil dann später mal zwei Wochen fehlen. Das halte ich für vernachlässigbar.

Was die Krankenversicherung angeht: Normalerweise ist man nicht krankenversichert, wenn man weder arbeitet noch eine Entgeltersatzleistung bezieht.
ABER wenn das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig war (also u.a. auch Beiträge an die KK bezahlt wurden), dann besteht seitens des AGs eine vierwöchige Nachversicherungspflicht (die hier ja nicht überschritten würde), womit man also auch während der zweiwöchigen Unterbrechungszeit krankenversichert wäre (was die Hauptsache ist!).

Wenn keine Pflicht bestände, hätte man für die 2 Wochen die kompletten 400€ des Minijobs zur Verfügung was mehr als ALG II ist…

In diesem Fall würde ich folglich dazu raten, auf eine Alome zu verzichten.

LG
Liza Jadzia

Hallo,

ich kenn mich da nicht ganz so gut aus, aber

dann besteht seitens des AGs eine vierwöchige Nachversicherungspflicht

könnte es sein, dass die „Nachversicherungspflicht“ nicht der AG hat sondern die Krankenkasse? Und das die das aber trotzdem bezahlt haben möchten?

Grüße
D.

kleine Korrektur
Hi!

könnte es sein, dass die „Nachversicherungspflicht“ nicht der AG hat sondern die Krankenkasse?

Ja, hast Recht! Habe ich falsch geschrieben.

Und das die das aber trotzdem bezahlt haben möchten?

Das aber nein!
Siehe § 19 (2) SGB V: „Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Die KK ist per Gesetz zur (kostenlosen) Nachversicherung verpflichtet!
(Z. B. macht sich das auch die Arbeitsagentur zunutze, wenn eine 12-wöchige Sperrzeit eintritt. Dann zahlt sie nämlich auch erst ab dem 2. Sperrzeitmonat KV-Beiträge, weil sie sich aufgrund der gesetzlichen Nachversicherungspflicht den 1. Monat sparen kann. :smile:

LG
Jadzia

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