Hinweise bzgl. KV, RV und Sperrzeit
Hi!
Wie funktioniert das mit der Familienversicherung? Heißt das versichert bei mit den Eltern? Was ist, wenn man verheiratet ist und schon über 30?
Dann natürlich nicht (mehr) über die Eltern.
Aber sofern der Ehegatte pflichtversichert ist, dann über diesen.
Wenn nicht, ist eine Nichtmeldung bei der AA alleine wegen der KV nicht nötig (aufgrund der gesetzlichen Nachversicherungspflicht). Siehe dazu dies hier: /t/2-wochen-ohne-arbeit-arbeitslos-melden/5261074/4
So wird dies im Übrigen auch bei Sperrzeiten gehandhabt, sprich: die AA macht sich den Passus zunutze und zahlt erst ab dem 2. Sperrzeitmonat KV-Beiträge.
Fazit: Für bis zu einen Monat nach Ende des Beschäftigung krankenversichert zu sein, ist (auch ohne tatsächlichen Alg-Bezug oder Familienversicherung) nicht das Problem.
Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Ich beziehe die Frage auf die Vollständigkeit des Lebenslaufes.
Dafür würde es sich ggf. lohnen:
– Wenn man sich alo MIT Leistungen meldet (ein Alg-Anspruch bestünde hier wohl), dann würden auch schon ab Beginn einer evtl. eintretende Sperrzeit Beiträge an den Rententräger abgeführt. (Im Gegensatz zur KV ändert eine Sperrzeit nichts an den RV-Beitragszahlungen der AA.)
– Wenn man sich alo OHNE Leistungen meldet (was ebenfalls möglich ist und unkomplizierter, weil das ganze Herschaffen von Unterlagen für den Alg-Antrag entfällt), dann würde der Zeitraum der Arbeitslosigkeit immerhin als Anwartschaftszeit der RV gemeldet.
Grüße
Jessica