Hallo,
nehmen wir mal an jemand kündigt zum 31.7. und fängt ab 1.9. einen neuen Job an. Sollte sich dieser jemand beim Arbeitsamt melden?
Würde er ALG1 bekommen, wenn man annimmt, dass er 22 Monate am Stück gearbeitet hat?
Wenn ja: Nehmen wir mal an derjenige ist auch nicht auf das ALG1 zum überleben angewiesen, da er verheiratet ist und der Partner verdient. Gibt es Vorteile, es dann nicht zu beanspruchen?
Und wenn er keinen Anpruch auf ALG1 hat: gibt es sonst noch Grpnde, sich beim Arbeitsamt zu melden?
Danke im voraus für die Antworten
Jessica
Hi,
die Fragen stellen sich eigentlich gar nicht, da bei eigener Kündigung (ohne wirklich triftigen Grund) eine dreimonatige Sperrfrist eintritt und die Krankenversicherung ja über Familienmitversicherung erfolgen kann.
Gruß
Ingo
Hallo Ingo,
danke erstmal für Deine Antwort.
Wie funktioniert das mit der Familienversicherung? Heißt das versichert bei mit den Eltern? Was ist, wenn man verheiratet ist und schon über 30?
Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Ich beziehe die Frage Aauf die Vollständigkeit des Lebenslaufes.
Grüße
Jessica
Hi,
Wie funktioniert das mit der Familienversicherung? Heißt das
versichert bei mit den Eltern? Was ist, wenn man verheiratet
ist und schon über 30?
wieso bei den Eltern? Wenn der Ehepartner verdient, kann man über diesen versichert werden.
Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Ich beziehe
die Frage Aauf die Vollständigkeit des Lebenslaufes.
Abgesehen davon, dass 2 Monate Anrechnungszeit bei der Rente wohl kaum eine Rolle spielen, ist man doch auch ohne Arbeitslosmeldung arbewitslos, oder?
Gruß
Ingo
Hinweise bzgl. KV, RV und Sperrzeit
Hi!
Wie funktioniert das mit der Familienversicherung? Heißt das versichert bei mit den Eltern? Was ist, wenn man verheiratet ist und schon über 30?
Dann natürlich nicht (mehr) über die Eltern.
Aber sofern der Ehegatte pflichtversichert ist, dann über diesen.
Wenn nicht, ist eine Nichtmeldung bei der AA alleine wegen der KV nicht nötig (aufgrund der gesetzlichen Nachversicherungspflicht). Siehe dazu dies hier: /t/2-wochen-ohne-arbeit-arbeitslos-melden/5261074/4
So wird dies im Übrigen auch bei Sperrzeiten gehandhabt, sprich: die AA macht sich den Passus zunutze und zahlt erst ab dem 2. Sperrzeitmonat KV-Beiträge.
Fazit: Für bis zu einen Monat nach Ende des Beschäftigung krankenversichert zu sein, ist (auch ohne tatsächlichen Alg-Bezug oder Familienversicherung) nicht das Problem.
Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus? Ich beziehe die Frage auf die Vollständigkeit des Lebenslaufes.
Dafür würde es sich ggf. lohnen:
– Wenn man sich alo MIT Leistungen meldet (ein Alg-Anspruch bestünde hier wohl), dann würden auch schon ab Beginn einer evtl. eintretende Sperrzeit Beiträge an den Rententräger abgeführt. (Im Gegensatz zur KV ändert eine Sperrzeit nichts an den RV-Beitragszahlungen der AA.)
– Wenn man sich alo OHNE Leistungen meldet (was ebenfalls möglich ist und unkomplizierter, weil das ganze Herschaffen von Unterlagen für den Alg-Antrag entfällt), dann würde der Zeitraum der Arbeitslosigkeit immerhin als Anwartschaftszeit der RV gemeldet.
Grüße
Jessica
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arbeitslos vs. beschäftigungslos 
Hi!
ist man doch auch ohne Arbeitslosmeldung arbeitslos, oder?
Nicht nach dem Gesetz.
Man ist dann nur _beschäftigungs_los.
LG
Jadzia
Hi,
Nicht nach dem Gesetz.
Man ist dann nur
_beschäftigungs_los.
kaum ein Arbeitgerber wird sich für den Unterschied interessieren und wenn doch, dann dürfte sich beschäftigungslos besser machen.
Gruß
Ingo