Wir diskutieren gerade auf der Arbeit über einen Hauptjob und nebenbei einen 400€ Job.
Dabei stellen wir uns folgende Fragen:
Wenn der Arbeitgeber die prozentuale Versteuerung des Jobs macht muss dann der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung diesen Job überhaupt angeben?
Was muss ein Arbeitgeber zahlen?
400€ Lohn
100€ Pauschalabgaben (incl 2% Pauschalsteuer)
Kann er dann die vollen 500€ als Betriebsausgaben angeben, so das er weniger Steuern zahlen muss?
Was ist wenn der Arbeitgeber eine Privatperson ist und eine Haushaltshilfe so beschäftigt`?
Kann er das dann bei seiner Einkommenssteuer als Ausgaben angeben?
Kann er dann die vollen 500€ als Betriebsausgaben angeben, so
das er weniger Steuern zahlen muss?
Was ist wenn der Arbeitgeber eine Privatperson ist und eine
Haushaltshilfe so beschäftigt`?
Kann er das dann bei seiner Einkommenssteuer als Ausgaben
angeben?
Ich habe die Seite durchforstet +google und noch ein paar Fragen.
Ich hoffe das Du oder jemand eine Antwort darauf hat.
Worums bei uns geht ist:frowning:Beispiel)
Ein Arbeitnehmer hat einen Hauptberuf in dem er 20000 Jahres Brutto hat.
Davon zahlt er dann die Einkommenssteuer.
Sagen wir das er weder ein Steuererstattung noch eine Steuernachzahlung bekommt.
Was ist wenn dieser noch einen 400€ Job hat?
Dieser wird mit den 2% Pauschalbesteuert.
Muss er dann 24800 Jahres Brutto bei der Einkommenssteuer angeben?
Und somit Steuern nachzahlen?
Mfg Christian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Arbeitnehmer hat einen Hauptberuf in dem
er 20000 Jahres Brutto hat.
Was ist wenn dieser noch einen 400€ Job hat?
Dieser wird mit den 2% Pauschalbesteuert.
Muss er dann 24800 Jahres Brutto bei der Einkommenssteuer
angeben?
Und somit Steuern nachzahlen?
Nein, der Nebenjob ist steuerfrei. Diese 4800€ werden zwar seperat in der Steuererklärung aufgeführt, aber sie sind eben steuerfrei. Das einzige, wenn der AG also darauf besteht, daß Du die Pauschalsteuer von 2% übernimmst, was an Steuern abgeführt wird, wären dann monatlich die 2% des Nebenverdienstes, als im Höchstfalle 8€ / Monat.