Hallo zusammen,
stimmt es, dass eine Abfindung (nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder bei gegenseitigem Einverständnis) immer sozialversicherungsfrei ist?
Gruß JK
Hallo zusammen,
stimmt es, dass eine Abfindung (nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder bei gegenseitigem Einverständnis) immer sozialversicherungsfrei ist?
Gruß JK
Zusatzfrage: Abfindung/ALG1?
Ist das ALG1 von der Abfindung unabhängig?
Gruß JK
Abfindung/ALG I + [MOD]-Hinweis
Hi!
Obwohl Du zielsicher gleich zweimal das richtige Brett bzw. die richtigen Bretter verfehlt hast, will ich mal nicht so sein und antworten.
Ist das ALG1 von der Abfindung unabhängig?
Das kommt drauf an, ob die gültige Kündigungsfrist eingehalten wird oder nicht (auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Eigenkündigung!).
Wenn ja, wird die Abfindung nicht auf den Alg-Anspruch angerechnet.
Wenn nein, wird sie angerechnet und ein sog. Ruhenszeitraum nach § 143a SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html) berechnet, für den kein Alg gezahlt würde. Zur Berechnung siehe /t/anrechnung-einer-abfindung-auf-das-alg/3863970/4
Für den Fall, dass die Abfindung aufgrund des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages (inkl. AG-Kündigung + zusätzliche, nachträglich abgeschlossenen Abwicklungsvertrag) oder einer Eigenkündigung gezahlt wird, empfehle ich wegen möglicher Sperrzeit-Konsequenzen (§ 144 SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) unbedingt die Lektüre von FAQ:2972!
Im Übrigen bitte ich Dich (in meiner Eigenschaft als _ MOD Ämter & Behörden allgemein_ (= verschiebendes Brett) + Arbeits- & Sozialamt (= Brett, dass für Alg-I-Fragen zuständig ist) alle weiteren Fragen zu diesem Thema im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ zu stellen! Vielen Dank.
(Deswegen Deine Zusatzfrage und meine Antwort abgeschlossen.)
LG
Jadzia Dax