Hallo,
ein Unternehmer kauft einen Computer und für diesen verschieden Software. Einige Programme kosten unter 100 €. wie werden diese abgeschrieben ? Zusammen mit dem Computer und dann über 5 Jahre, oder jedes Programm für sich ?
Gruß
Nordlicht
Hallo,
ein Unternehmer kauft einen Computer und für diesen verschieden Software. Einige Programme kosten unter 100 €. wie werden diese abgeschrieben ? Zusammen mit dem Computer und dann über 5 Jahre, oder jedes Programm für sich ?
Gruß
Nordlicht
Abschreibung von Software
Hi !
bis zu einem Wert (Anschaffungskosten im Sinne von § 9b EStG) von € 410,00 gilt Software kraft Einkommensteuer-Richtlinien als GWG und damit als selbstänig nutzungsfähig.
Software mit Anschaffungskosten von unter € 150,00 sind damit im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Aufwand abzugsfähig.
BARUL76
.
Hallo, das wurde doch mW geändert und Peripheriegeräte (auch Software) sind jetzt dem PC zuzuordnen!
Gruß
Granini
DIESE Regelung (Software) wurde nicht geändert
Hi !
hier
/t/trivialprogramme-bis-150-euro-oder-410-euro/53931…
und hier
/t/kauf-einer-adressdaten-cd/5138373/4
hatten wir Frage und Antwort schon mal.
BARUL76
Danke Dir
Nordlicht
Hmm, hier
http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/s…
steht es anders… naja.
Aber Nordlicht ignoriert meine Beiträge sowieso immer, also egal. 
Nennung von Quellen vs. Pauschalaussagen
Hi !
Ich will und werde mich mit den Machern dieser Seite
nicht streiten. Fakt ist jedoch, dass ich bei meiner Antwort als Quellen die Einkommensteuer-Richtlinien angegeben habe, während bei der oben gannten Seite Quellenangaben vollständig fehlen.
Meiner Ansicht nach gehören gerade bei einer so merkwürdigen Konstellation wie momentan hier bei der Software-Abschreibung zwingend Quellen genannt, damit jeder auch in diesen Primärquellen nachlesen kann und sich nicht auf Aussagen im Internet verlassen muss. Es kann ja auch vorkommen, dass die genannten Quellen von dem Schreiberling einfach falsch interpretiert werden. So wird dem Leser zumindest halbwegs die Möglichkeit eingeräumt, die Richtigkeit der Aussagen nachzuprüfen.
BARUL76
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Hallo,
ok wie es scheint, liegt die Seite hier wohl falsch, finde ich ja erschreckend wenn man bedenkt dass sie ihre Steuertipps für Geld verkaufen…
Natürlich hast du auch vollkommen recht, dass das Nachschlagen im Gesetzeswerk die sicherste Methode ist, für Laien aber oft auch sehr aufwändig, so dass man eben lieber im Internet sucht. 
Schönen Gruß
Granini