Nein, dachtest Du nicht. Von der Bild-Zeitung war bis hierhin
nicht die Rede und dass Du nun behauptest, Du hättest geahnt, dass wir bis dahin die Bild gelesen und darin den Satz, in der sie was zum Logo schreibt, ist halt wieder einer Deiner Versuche, von dem abzulenken, dass Du wieder einmal Quelle und Medium verwechselt hast.
Die für den Kontext hier völlig Latte ist. Wie beschrieben:
Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen Hoheitszeichen, wie den Adler auf dem Bundeswappen verwenden. Ansonsten droht eine Geldstrafe. Dazu zählen auch Zeichen, die dem Bundesadler „zum Verwechseln ähnlich sind“, heißt es dazu auf der Website des Bundesinnenministeriums.
Bis die AfD Gewissheit darüber hat, ob sich ihre neue Parteijugend den gewünschten Adler auf die Fahne malen kann, dürft noch etwas Zeit vergehen. Das DPMA erklärte, dass solche Prüfverfahren durchschnittlich 2,8 Monate vergehen. Angemeldet hatte die AfD ihre neuen Marken zwischen dem 15. und 18. Juli.
Bin mal gespannt, ob da dann noch einer von einem „offensichtlichen“ Nazistil bzw.-symbolik faseln wird.
EDIT: um es noch einmal zu erklären: es handelt sich um zwei verschiedene Sachverhalte. Wenn ich Mickey Maus einen Hitler-Schnurrbart, einen Hitler-Seitenscheitel und eine Mütze mit Hakenkreuz verpasse, handelt es sich dabei immer noch um eine Mickey Maus, für die Disney die Rechte hat und Disney wird sich zu recht darüber beklagen, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn diese Mickey Maus als Puppe vertreibe oder in einer Cartoon-Serie auftreten lassen. Ganz unabhängig davon ist diese umgestaltete Mickey Maus aber auch eine Nazi-Maus.
Manche tun sich mit Gleichzeitigkeit schwer, das passt halt nicht so recht ins eigene Schwarz-Weiß-Denken. Man kann zum Beispiel gleichzeitig rechtsradikal und dumm sein. Das geht sich aus.
Erstaunlicher Weise kann man sogar gleichzeitig rechtsradikal und dumm sein und sich für intelligent halten.
Und Urheberfragen mit Faschismus verwechseln.
Alles gleichzeitig.
Die AfD hatte sich durch einen Debattenbeitrag Grotes in einer Bürgerschaftssitzung in ihren Rechten verletzt gesehen. Grote hatte unter anderem gesagt, dass sich die AfD radikalisiert habe und „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung“ der Partei gehörten.
[…]
Die Entscheidung des Gerichts fiel einstimmig. Während die AfD sich von dem Urteil des höchsten Hamburger Gerichts enttäuscht zeigte, sah der Innensenator darin einen wichtigen Erfolg für die politische Auseinandersetzung. „Immer wieder versucht die AfD systematisch, demokratische Amtsträger im politischen Streit gerichtlich mundtot zu machen. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Hamburgische Verfassungsgericht heute die Freiheit der demokratischen Debatte gestärkt hat.“
[…]
Der Chef der Hamburger Senatskanzlei, Staatsrat Jan Pörksen, verwies darauf, dass die Äußerungen Grotes nach Ansicht des Gerichts auch nicht über das Sachlichkeitsgebot hinausgegangen seien, „weil sie eben auf Tatsachen gegründet waren“. Das Gericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Aussage Grotes, die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehörten zur Grunderzählung der AfD, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
Soll bitte kein Wähler mehr sagen, er habe nichts gewusst.
Die AfD sah ja das „Neutralitätsgebot“ durch den Senator verletzt. Das Gericht hat, salopp formuliert, ausführlich dargelegt, warum dieser Gedanke Blödsinn ist.
Trotzdem bin ich wahnsinnig gespannt, wie eine zukünftige AfD-Regierung (z. B. In einem ostdeutschen Bundesland) penibel auf das „Neutralitätsgebot“ gegenüber politischen Gegnern achten wird, jeden kleinsten Anflug von Hetze vermeiden und stets streng sachlich und neutral formulieren wird.
Für von Senatorinnen und Senatoren in Wahrnehmung ihres Amtes getätigte
Äußerungen gilt grundsätzlich ein Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien. Dies folgt
aus dem von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Parteien, gleichberechtigt
am politischen Wettbewerb teilzunehmen, das in engem Zusammenhang mit den Grundsätzen
der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 HV steht.
Darauf bezog sich die AfD. Aber:
Dieses Neutralitätsgebot gilt indes nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte – auch
wenn der Debattenbeitrag nicht von einem Abgeordneten, sondern von einem Mitglied des
Senats stammt
Damit wäre der Drops ja eigentlich gelutscht, aber das Gericht geht noch weiter:
Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sind die Wiedergabe
wahrer Tatsachen und von Werturteilen mit Tatsachenkern mit dem Sachlichkeitsgebot
grundsätzlich vereinbar. Äußerungen werden nicht schon dadurch unsachlich, dass sich (auf
Basis anderer Tatsachen) auch andere als die vom Sprecher gezogenen Schlüsse ziehen
lassen. Denn dies ist genuiner Bestandteil der politischen Debatte. Das Gebot der Sachlichkeit
zwingt nicht zur vollständigen Darstellung aller Umstände, vielmehr können Tatsachen
ausgewählt, gewichtet und gewertet werden. Das Sachlichkeitsgebot verbietet indes die
Verbreitung falscher Tatsachen sowie die bloße Diffamierung des politischen Gegners
Das Gericht stellt also fest, dass folgende Aussage den Tatsachen entsprechen:
Dieser gesellschaftliche Grundkonsens schließt aber zwingend auch den Kampf gegen
Rechtsextremismus ein. Der deutsche Antisemitismus ist mit dem deutschen
Rechtsextremismus untrennbar verbunden. Und da müssen wir eben feststellen, dass eine Partei außerhalb dieses Grundkonsenses steht.
Die AfD radikalisiert sich immer weiter und ist seit gestern im zweiten Bundesland als
gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, in ganz Deutschland als
Verdachtsfall. Die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehören zur Grunderzählung der AfD, und deshalb verwahren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zu Recht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD. […]
Dazu muss man sagen, dass diese Aussage am 8.11. 2023 getätigt wurde. Mittlerweile ist die AfD in vier Bundesländern und auch bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft. Es scheint also so, dass es der beste Weg ist, die Dinge einfach beim Namen zu nennen. Natürlich heult die AfD, wenn man sie als rechtsextrem oder antisemitisch nennt und natürlich gibt es Leute die meinen, das darf man doch nicht sagen. Aber solche Tatsachen gehören ausgesprochen soweit ich das sehe haben die Gerichte bisher noch immer gegen die AfD entschieden.
Jeder kann klar sehen, was die AfD ist und wofür sie steht. Wer sie jetzt noch immer verteidigt, macht sich mitschuldig. Egal, wie doof er oder sie auch sein mag…
Lena Kotré (MdL), stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Inneres und Migration der AfD-Fraktion, sagte bei einem Vortrag in Berlin im Mai 2025, dass es darum gehe, „das eigene Volk zu bevorzugen“, und sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“ durch „Druck“ aus Deutschland herauszubekommen: „Die müssen einem Assimilationsdruck unterliegen – den wir ausüben, indem wir sagen: […] dann machen wir es euch hier so richtig unbequem. Das können wir natürlich machen. Und dann können diese Leute entscheiden, ob sie tatsächlich unbequem hier leben wollen oder ob sie nicht doch besser unser Land wieder verlassen.“ Über deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sagte sie: „Und diese Menschen müssen das Land auch verlassen. Hier denke ich eher, dass es ein bisschen länger dauern wird, diese Menschen außer Landes zu bringen, weil hier freiwillige Ausreise sicher nicht das Mittel der Wahl ist. Hier muss man tatsächlich gucken, dass man irgendwie auch Druck ausübt. Anders geht es gar nicht.“ Eine solche Politik ist verfassungsfeindlich.
So viel zur Lüge, der AfD ginge es bei ‚Remigration‘ nicht um deutsche Staatsbürger. Wird bei w-w-w ja auch gerne verbreitet…