AfD gesichert rechtsextrem

Solche Ideen wurden in Ansätzen auch von Union und SPD diskutiert.

Koalitionsverhandlungen: Ausbürgerung wegen Antisemitismus? – DW – 28.03.2025 Koalitionsverhandlungen: Ausbürgerung wegen Antisemitismus? – DW – 28.03.2025

Las mich raten: Du hast den Artikel nicht gelesen, stimmt’s?

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Die Idee des Entzugs einer Staatsbürgerschaft liefe auf eine Ausweisung hinaus.

Ok, du hast den Artikel nicht gelesen/verstanden. Auch gut.

Aber da du dich hier schon mal meldest: Bist du der Meinung, es ginge der AfD bei ‚Remigration‘ nicht um deutsche Staatsbürger?

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Wenn ja, warum gibt es kein Verbotsverfahren?
Viel eher kann man der AfD die elende Putinversteherei vorwerfen.

Kannst du lesen?

Deutlicher geht es eigentlich nicht mehr.

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In erster Linie, weil sich die CDU dann mit der Realität einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit konfrontiert sähe.

Außerdem sind die Umsturzpläne der AfD nicht systematisch genug. Die Mitglieder der AfD hauen einen verfassungsfeindlichen Satz nach dem anderen raus, aber für ein Verbotsverfahren muss eine Umsturzabsicht systematisch formuliert sein - und das hat die AfD nach außen hin nicht.

Das sie intern ein neues Drittes Reich aufbauen wollen, mitsamt der Lager, daran besteht wenig Zweifel.

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Ich glaube, du verwechselst Land mit Bund.

ich glaube, du liest wieder nur was du lesen willst (nur was dir passt) oder was du verstehst (eher weniger) - sie stellte in dem Vortrag in Berlin die Linie der Partei AfD noch einmal klar heraus

" sagte bei einem Vortrag in Berlin im Mai 2025, dass es darum gehe, „das eigene Volk zu bevorzugen“ , und sogenannte „nicht assimilierte Staatsbürger“ durch „Druck“ aus Deutschland herauszubekommen" ..

Kurzform: Deportation aller Ausländer und Aberkennung der Staatbürgerschaft auch Deutscher und Deportation selbiger, wenn die eine andere Meinung haben als die der AfD - also identisch zum Programm der NSDAP

aber da hattest du ja vorsichtshalber schon wieder aufgehört zu lesen/verstehen

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Wenn das so wäre, warum wird nach einer solchen „Steilvorlage“ von Linken oder Grünen kein Verbotsantrag formuliert ? Schon allein, um die Regierung vorzuführen.

Du bist also weiterhin der festen Überzeugung, in dem Vortrag ging es nicht um die ‚Remigration‘ von deutschen Staatsbürgern?

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[offtopic-Bemerkung entfernt; C_Punkt; 10.9.2025] wenn gerade konkret gefragt wurde:

Wurde schon längst von @Zerschmetterling beantwortet.

Was ist jetzt mit meiner Frage? Ein einfaches ‚ja‘ oder ‚nein‘.

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Es ging nicht um einen Antrag der Regierungskoalition. Ich sagte

Deine andere Frage hatten wir genügend diskutiert. Was immer da erörtert wurde, reichte offenbar den Grünen/Linken auch noch nicht, um einen Verbotsantrag zu formulieren.
Darum ja meine Frage jetzt. Du setzt ja soviel Hoffnung in die Munition, die eine extremistische (Landtags)abgeordnete nun liefert.

Ich weiß, was du geschrieben hast. Offensichtlich hast du aber @Zerschmetterling nicht verstanden, denn eigentlich war seine Antwort erschöpfend. Vielleicht hat er ja Lust dir das Ganze zu erklären.

Tatsächlich hast du die Frage bis jetzt ignoriert. Ich nehme zur Kenntnis, dass dich der völkische Rassismus und die ‚Remigrationsbestrebungen‘ der AfD nicht weiter stören. Eigentlich ein ziemlicher Spagat für jemanden, der gar kein Anhänger der AfD sein will.

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Nein, das ist falsch. Grüne und Linke können das gar nicht alleine initiieren. Ein Verbotsverfahren ist streng geregelt. Den Antrag stellen können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat.

Ich würde die Antwort auf die Frage auch anders formulieren, als @Zerschmetterling es getan hat. Wenn man sich die Begründung im NPD-Verbotsverfahren anschaut, ist das für ein Verfahren ausreichend. Was in jedem Fall festzustellen ist, dass die AfD verfassungswidrig ist.

Denn man muss ja zweierlei unterscheiden:
Jede Partei, die verboten wird, ist verfassungswidrig, aber nicht jede Partei, die verfassungswidrig ist, wird verboten. Genau hier ist aber der springende Punkt. Es gibt Gegner / Zögerliche bzgl. eines Verbotsverfahrens, die eigene unschöne Interesse haben. Und sei es „nur“, dass man auf die Wähler spekuliert - oder dass man selbst sich der AfD näher fühlt als den Grünen, auch wenn man selbst noch mit den Beinen innerhalb der Verfassung steht.

Und das gibt es diejenigen, die zögern, weil sie Angst davor haben, dass es für ein Verbot nicht reicht. Hier bin ich aber der Meinung, dass man das riskieren kann. Denn es würde ja auch völlig ausreichen, wenn das BVerfG als höchstes Organ feststellt, dass die Partei in Gänze verfassungsfeindlich ist!

Dann müssten Menschen wie du, die sich derzeit noch wegen eines solchen höchstrichterlichen Urteils rauswinden wie ein schmieriger Aal, verhalten, positionieren: Zustimmung zur AfD? Dann bist du Verfassungsfeind! Das gilt dann nicht nur für dich, sondern das gilt auch für jene in der Union, die so weit rechts stehen, dass ihnen übler wird, mit den Grünen zusammenarbeiten als mit einer AfD.

Ich bin der Meinung, dass das nicht nur lohnt, sondern dass es höchste Zeit wird, dass dieses Urteil kommt. Dass ein solches Urteil zumindest so ausfällt, daran gibt es überhaupt keine Zweifel.

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Im Grunde geht es um einen einzigen Satz:

Die CDU bzw. Merz kann sich aktuell noch nicht zu einem Antrag durchringen:

Das mag unterschiedliche Gründe haben, ist aber ein Fakt. Genauso ist ein Fakt, dass ein Antrag ohne die CDU keine Chance hat. Selbst wenn alle Abgeordneten von SPD-Grüne-Linke-SSW dafür stimmten, kämen sie nur auf 270 Stimmen und man bräuchte zusätzlich noch mindestens ein Viertel der Unionsabgeordneten. Ohne die Zustimmung von Merz kann man so einen Antrag also vergessen.

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Meine diskrete Distanz bezog sich auf den Satz danach.

Diese Bewertung steht @Zerschmetterling so formuliert nicht zu. Es gibt ausreichend Juristen, die schon auf Basis des bekannten Materials das anders sehen, während andere das anders sehen. Das betrifft aber nur die Schwelle für ein Verbot und ist NICHT die Schwelle für die Verfassungswidrigkeit!

Auch das kann man so schlicht nicht sagen. Denn es gibt ja diverse Menschen, die sich in der Richtung geäußert haben. Es muss nur dargelegt werden, wie bestimmend diese Parteiintern sind. Dafür sind öffentliche Äußerungen nur eine Variante.

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Richtig, hier gibt es halt unterschiedliche Standpunkte. Die aktuelle Weigerung der Union alleine reicht aber schon als Erklärung wieso es auf absehbare Zeit keinen Antrag im Bundestag geben wird.

Hallo,
hab ich das richtig gelesen, es soll ein „Schweigeverbot“ verordnet worden sein - wenn ja, wäre das doch okay - Schweigen zu diesem Thema ist verboten - ein „Schweigegebot“ wäre doch passender, oder sehe ich das falsch?
Gruss
Czauderna

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