Aber halt nur die Teile, denen du zustimmst, gell?
Ich finde bestimmte Dinge, die meine Freundin macht, nicht gut; trotzdem betrachte ich sie sicher nicht als wertlos.
Der Stil eines Romans, den ich las, finde ich teilweise befremdlich; andere Teile finde ich gut gelungen; den Roman als Ganzes beschreibe ich sicher nicht als wertlos.
Wertlos ist ein äußerst starkes Wort für mich, was ich nur in ganz wenigen Fällen für angemessen halte.
Ich schrieb das Grundgesetz nicht, wie kann ich da alles ausnahmslos gut finden? Im Großen und Ganzen ist es eine gute Sache und sicher nicht wertlos. Ich habe eine emotionale Verbindung mit dem Grundgesetz und es bedeutet mir viel. Es wurde jedoch nicht von einer höheren Macht (sofern eine solche überhaupt existiert) auf die Erde hernieder geschickt, sondern ist menschengemacht und kann daher auch von Menschen geändert oder abgeschafft oder ersetzt werden. Zuallererst kommen für mich meine eigenen moralischen und sonstigen Grundsätze, ich habe sicher keinen blinden Gehorsam gegenüber einem Stück Papier mit Worten drauf. Aber ich erkenne an, dass ich mich in einer Gemeinschaft aus sehr vielen Menschen befinde, man dort allgemein anerkannte Grundsätze und Regeln braucht, nicht jeder einzelne diese dauernd und immer in Frage stellen kann und ordne mich daher den geltenden (Grund)gesetzen auch dann in bestimmtem Maße unter, wenn sie meinen eigenen Vorstellungen zuwider laufen. Aber manchmal sehe ich es auch geboten, mich über sie hinweg zu setzen und sie offen in Frage zu stellen.
Passend dazu:
Was meinen Sie, ist der Rechtsextremismus eine (sehr) große Gefahr für die Demokratie in Deutschland?
Du musst es nicht gut finden, du musst nur seine Gültigkeit anerkennen. Alles andere geht in Richtung Verfassungsfeindlichkeit und in weiterer Folge Verfassungswidrigkeit. Womit wir dann auch schon beim Thema des Threads wären.
Achso, ich erkenne natürlich seine Gültigkeit an.
Doch, man sagen kann sagen, es wurde von einer höheren Macht, nämlich von durch und durch anständigen, integren und intelligenten Menschen entworfen und niedergeschrieben. Das Grundgesetz ist antifaschistisch.
Zum Glück haben diese sehr anständigen und intelligenten Menschen auch viel Weitblick bewiesen, denn das GG zu ändern, ist nicht so einfach - sie haben das aus sehr guten Gründen genauso geschrieben, wie es jetzt geschrieben ist.
Es wurde mit Absicht durch die Ewigkeitsklauseln abgesichert, die nicht geändert werden dürfen.
Die Menschenrechte wurden darin verankert, die für alle Menschen gelten, nicht nur für Deutsche
Und auch wer „Deutsch“ ist wurde festgelegt, nämlich alle die einem deutschen Pass - unabhängig von der Herkunft.
Und es hat eben als wichtigstes Schutzmerkmal das Parteienverbot - und wenn wir nicht so eine extrem feige CDU hätten, die lieber sehr sehr schlecht als nicht regiert, wäre das Prüfverfahren schon lange auf dem Weg
Manche sehen in der Tatsache, dass Art. 79 GG sich nicht selber schützt, sondern nur die Art. 1 und 20, eine Art Konstruktionsfehler.
Andere denken, dass das Auslassen des Art. 79 vom Änderungsverbot nicht schädlich sei, da er so auszulegen sei, dass auch die Ewigkeitsklausel an sich vor Änderungen geschützt sei, da sie ansonsten ja sinnlos wäre.
Ich möchte mich nicht auf Auslegungen verlassen und würde mir hier eine „Härtung“ des GG wünschen.
Ist das so? Die Bundesregierung war drei Jahre lang ohne Unionsbeteiligung, und nach § 43 Abs. 1 BVerfGG kann die Bundesregierung sowohl den Verbotsantrag stellen als auch den auf Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG).
Ich frage mich auch, in welchem Verhältnis die Chancen eines Verbotsverfahrens zu den Risiken stehen. Die Voraussetzungen eines Parteiverbots sind hoch (siehe BVerfG, Urteil vom 17.01.2017, Az. 2 BvB 1/13). Zwei von vier Verbotsverfahren, die vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden, sind gescheitert. Welche Folgen hätte so ein Scheitern im Fall der AfD? Welche ein Verbot?
Welche Risiken meinst Du genau? Eigentlich ist das Thema in diesem Thread - wieder einmal - schröpfend behandelt worden.
Erinnerst Du Dich noch daran, aus welchen Gründen? Welche Gründe davon wären heute bei der afd Deiner Ansicht nach relevant?
Fühle Dich eingeladen, Dich zu Deinen Fragen zu äußern.
Zu Beginn der Ampelregierung war die AFD auch noch nicht so stark - gegen Ende hin hat man die Gefahr erkannt.
Das Prüfverfahren gegen die AfD war in den Startlöchern, als unter tatkräftiger Mithilfe der CDU von außen und der FDP von innen die Ampel zerschossen wurde - sonst wäre es schon am Laufen.
Beweise gibt es genügend - mW sind es mittlerweile an die 200lfm Akten - und die Berichte des Verfassungsschutzes tun ihr Übriges.
Die vorherigen Verfahren sind nicht gescheitert, sondern eingestellt worden, weil die Parteien quasi eigenständig bereits in der Bedeutungslosigkeit versunken waren. Das kann man von der AFD jetzt so nicht behaupten…
Einerseits das Risiko, dass das Verfahren scheitert. Wie das von ihren Anhängern und Anhängerinnen gefeiert und geradezu als Legitimierung/Persilschein verkauft würde, mag ich mir gar nicht vorstellen. Andererseits das Risiko, besser: die Frage, was eigentlich ein Verbot für Folgen hätte. Ausweichbewegungen? Gewalt? Tiefere Demokratieentfremdung? Und welche Folgen hätte das Verfahren, solange es liefe? Noch mehr Zulauf für die AfD?
Am wichtigsten ist mir das oben genannte und verlinkte Urteil. Es ist ja die aktuellste Entscheidung des BVerfGs in einem Verbotsverfahren. Besonders problematisch: das „Darauf-Ausgehen“ und die Prägewirkung („beherrschende Grundtendenz“). Letztlich traue ich mir die juristische Prognose nicht zu. Eines ist mir jedoch sehr bewusst:
Weder die Formel „Es gibt genug Beweise“ noch die Berichte des Verfassungsschutzes entfalten irgendeine Bindungswirkung für das BVerfG. Vor diesem Gericht zählt schlicht und ergreifend der zu erbringende Vollbeweis. Schon das VG Köln (Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25) zeigt, dass die Gerichte es nicht ganz so einfach haben, etwa die Prägung nachzuweisen:
„Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.“
(Rn. 158, siehe die dann folgenden Randnummern zur Begründung)
Dieses Szenario ist nicht wahrscheinlich, wie ich ausführlich erläuterte.
Tja … Das sagst du … Lübbe-Wolff, Papier und Müller, ehemalige Richterin und ehemalige Richter am BVerfG, sind eben kritischer. Lübbe-Wolff etwa schreibt hier:
Und der sehr renommierte Degenhart warnt gerade für den Fall eines Scheiterns vor einer Destabilisierung der Demokratie.
Und wo konkret liege ich falsch?
Ich sagte nicht, dass du falsch liegst. Ich wiederhole: Im Gegensatz offensichtlich zu dir traue ich mir die juristische Bewertung nicht zu. Ich nehme zur Kenntnis, dass es Fachleute gibt, die den positiven Ausgang des Verfahrens nicht so wahrscheinlich finden.
Die Fachleute, die Du zitierst hast, schreiben das aber gar nicht so.
Na, dann gebe ich mich besser geschlagen.
“Über alledem sollte man aber nicht vergessen: Die Ursachen verbreiteter politischer Unzufriedenheit, die sich in Misstrauen gegenüber den schon länger etablierten Parteien und bei nicht Wenigen in Misstrauen gegen das gesamte politische System niederschlagen, sind mit den spezifischen Mitteln der „wehrhaften Demokratie“ nicht zu beseitigen. Hier hilft nur eine Politik, die sich entschlossener und realistischer den nicht verfassungsfeindlichen Anliegen der Bürger zuwendet.”
Ich hatte meinen Rückzug doch schon verkündet und inhaltlich nachgegeben, lieber Paul. Der von mir angeführte Text war anderen Inhalts als behauptet. Meine Unachtsamkeit, mein Fehler, bedauerlich, aber mehr als nachgeben kann ich nicht.
Das Zitat war nicht auf dich sondern auf die vorige Diskussion bezogen.
