Das ist eine übliche Vorgehensweise in der Situation, die leider von afd-Fans nun so aufgefasst wird, als hätte die afd gewonnen und das BfV irgendeinen Fehler gemacht oder eingeräumt.
Das ist auch nicht erforderlich, wie dargelegt wurde. Dennoch gibt es natürlich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW, das ja schon beinhaltete, dass die Beweislage schlüssig ist und natürlich auch den Artikel des Spiegel, in dem das Gutachten in seinem Kern inkl. Zitate widergegeben wird.
Klingt wie so ein afd-Fan.