Sollte die Sache schiefgehen und Gerichte die Einschätzung des Dienstes nicht teilen, könnte die neue Bundesregierung es auf Faeser schieben. Sie ist nun eine einfache Abgeordnete – und in der AfD ohnehin verhasst.
Ich verstehe immer noch nicht, warum nicht der alte Bundestag schon vor ein paar Wochen über einen Verbotsantrag abstimmte. Die Ergebnisse hat doch der Verfassungsschutz nicht erst seit gestern.
Dann soll man das jetzt endlich dzrchziegen, damit alle Gewissheit haben.
Auch das erklärten wir hier bereits: der alte Bundestag hätte das Verfahren, das am Ende zu einem Verbotsantrag hätte führen können, nur noch anstoßen, aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr beenden können. Es wird bezweifelt, dass dieses in Gang gesetzte Verfahren auch den neuen Bundestag gebunden hätte bzw. ob dieser es hätte beenden müssen, nur weil/auch wenn es vom alten beschlossen worden war.
Ich hab die KI um eine Zusammenfassung für einen Fünfjährigen gebeten. Vielleicht hilft’s:
Stell dir vor, eine Gruppe von Erwachsenen wollte entscheiden, ob eine bestimmte Partei, die AfD, verboten werden sollte. Sie hatten einen Plan dafür, aber dann gab es Neuwahlen. Das bedeutet, dass viele dieser Erwachsenen ihre Jobs verloren und neue Leute gewählt wurden. Weil die alten Pläne nicht automatisch an die neuen Leute weitergegeben wurden, ist der Plan, die AfD zu verbieten, jetzt gestoppt. Die neuen Erwachsenen müssen erst entscheiden, ob sie den Plan fortsetzen wollen.
Es ist also so, als ob ein Spiel unterbrochen wurde, weil neue Spieler gekommen sind, und jetzt müssen sie entscheiden, ob sie das Spiel weiterspielen oder ein neues beginnen wollen.
Das ist nicht komisch, sondern liegt in der Natur der Sache. Bei der Schuldenbremse war die Grundgesetzänderung nach der Abstimmung beschlossene Sache und erledigt. Beim Verbotsantrag wäre der Beschluss des Bundestags nur der Auftakt zu einem langwierigen parlamentarischen Verfahren gewesen.
Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird, sondern vorerst nur als Verdachtsfall. Auch die Pressemitteilung, in der das BfV die Hochstufung vom Verdachtsfall verkündet hatte, wurde von der Homepage gelöscht.
Das ist Faktenlage. Und weiterhin, dass keine Nachweise für die Einstufung als gesichert rechtsextrem vorgelegt wurden.
Die „Stillhaltezusage“ ist, wie anderes Palaver, ein interpretatives Hilfsprodukt, um den Schein zu wahren.
Das ist auch richtig. Nur der Unsinn, den Du weiter oben selbst geschrieben hast, sind Lügen und Falschinformationen.
Das wiederum ist eine Lüge. Natürlich legt der Verfassungsschutz Dir den Bericht nicht vor. Aber das ist auch nicht so vorgesehen.
Nein, das ist ein völlig normaler Vorgang, wie Dir auch schon mehrfach aufgezeigt wurde. Nur weil Du es nicht verstehen willst oder kannst, wird das keine Beweisführung einer Verschwörung.
Weshalb legt das BfV den Bericht nicht vor?
Und weshalb bist du so sicher, dass die „Erkenntnisse“ des BfV richtig sind, wenn du das Gutachten nicht kennst?
Mag dir und anderen vielleicht so scheinen, ist aber nicht so:
Der Vorgang ist deshalb so wichtig, weil die Einschätzung des BfV offensichtlich nicht sicher ist. Hat ja auch noch niemand geprüft.
Der Vorgang hat einen völlig anderen Hintergrund: Man will sicherstellen, dass nicht voreilig Maßnahmen gegen die Partei oder Mitglieder getroffen werden, die sich nach Prüfung als haltlos herausstellen.
Wie oft muss man Dir das eigentlich noch schreiben?
Nur nicht Dir, sondern der übergeordneten Dienststelle, wie es vorgesehen ist.
Ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht weiß, ob die Aufzählung der Erkenntnisse, die auf über 1100 Seiten zusammengefasst sind, alle richtig sind.
Aber das ist gar nicht deine Aussage. Deine Aussage, war dass eine „keine Nachweise für die Einstufung …“ gäbe. Und darf wohl davon ausgehen, dass auf den 1100 Seiten nicht nur Rezepte für Kekse vermerkt sind.
Nein. Auch das ist eine Lüge. Es gibt eine Klage gegen die Einstufung (inkl. Eilantrag) und so lange das Verfahren läuft, wird sich das BfV nicht in der Öffentlichkeit äußern. Ein ganz normaler Vorgang. Hat was mit Rechtsstaat zu tun.