Nein, es ging da um die Differenzen der Wahrnehmung von Leiden eines Wals und dem Ertrinken von Flüchtlingen auf ihrem Weg nach Europa in der öffentlichen Diskussion und in der Berichterstattung.
Ein Wal auf einer Sandbank hat offenbar mehr Nachrichtenwert als das Sterben von Menschen im Mittelmeer.
Für mich eine Form moralischer Verwahrlosung, u.a. auch die Folge der jahrelangen Agitation durch AfD Politiker.
Und dann kommt ein Raketen-Troll daher und labert was von “Seenotrettung”…
Das Thema brachte MacGuffin durch das Bild ein. So viel Ehrlichkeit sollte sein.
Es wundert mich, dass nicht mal du das erkennst, abgesehen von persönlichen nachvollziehbaren Abneigungen und Urteilen.
Ich würde auch dir im Falle des Falles beistehen.
Aber das hast du ja bei der momentan herrschenden GruppenDynamik nicht nötig.
Die von Leuten mitgestaltet wird, die von den Nazis und anderen rechten verbreiteten Narrativen weiterverbreiten. Dazu gehört ganz viel zum Thema Ausländer, bei dem Du ja auch aktiv bist, und eben auch das ständige Aushöhlen des Vertrauens der Menschen gegenüber der Politik, dem Rechtssystem, den Wissenschaften und eben auch der Presse. Und genau auf letzteres zielen die Klagen ab. Wie hier schon oft geschrieben wurde, haben die Nazis, die sich in Potsdam versammelten, nie gegen die berichteten Tatsachen geklagt, sondern immer nur gegen die Bewertung bzw. die Beschreibung. Die Aussage des Urteils ist nicht, dass die Berichterstattung von Correctiv in der Sache falsch ist, sondern es werden Formulierungen gerügt. Damit ist u.a. die Formulierung „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gemeint. Gerügt wurde aber nicht (und eben auch nicht von der gegnerischen Partei angegriffen), die Berichterstattung darüber, dass dort diskutiert wurde, dass auch Deutschen mit falscher Hautfarbe, Religion und Herkunft das Leben in Deutschland so unangenehm gestaltet werden soll, dass sie von selber ausreisen.
Die Nazis suggerieren nun, dass das Gericht den ganzen Artikel gekippt hat, was aber nicht der Fall ist und dadurch, dass Du das Urteil bzw. die Kommentierung desselben hier ohne Einordnung verbreitest, spielst Du eben - wieder einmal - den Nazis in die Hände.
Könntest du zu dieser Einordnung des Urteils vom Landgericht Berlin mal 'nen Link schicken?
Ich mein, ich könnte auch einen posten, aber was weiß die Tagesschau schon…
Aber Du hast natürlich recht: der Text ist nicht so sehr auf den Punkt geschrieben und wer nicht aufmerksam liest, kann auf den Gedanken kommen, dass Correctiv wirklich etwas falsches geschrieben.
*Wer den gesamten Bericht von Correctiv akribisch studiert, wird feststellen, dass von Ausweisungsplänen Sellners zuvor gar nicht die Rede ist. Ein solcher Leser wird daher womöglich schlussfolgern, dass „Ausweisung“ keine Tatsache beschreibt, sondern als wertende Zusammenfassung gemeint ist. *
So kam das LG Hamburg zu dem Schluss, dass es sich bei der Formulierung nicht um eine (unwahre) Tatsachenbehauptung handele, sondern um eine Meinungsäußerung. Während Tatsachenbehauptungen bei Unwahrheit verboten werden können, entziehen sich Meinungen als Wertungen grundsätzlich dem Wahrheitsbeweis.
Und weiter:
Das LG Berlin II nimmt an, dass die Aussage „'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ jedenfalls auch als Tatsachenbehauptung verstanden werden kann.
Das Gericht unterstellt also, dass manche Menschen nicht mehr willens oder in der Lage sind, längere Textpassagen sinnentnehmend zu studieren und erst recht dann, wenn sie mit dem mutmaßlichen Inhalt nicht einer Meinung sind.
Wie gesagt: wer den vollständigen Text gelesen und verstanden hat, kann erkennen, was Wiedergabe des Gesagten ist und was dann Interpretation bzw. Zusammenfassung ist. Nun kann man überlegen, ob Sellner-Fans einen Correctiv-Artikel vollständig und verständig lesen und dann begreifen, was Zitat bzw. unmittelbare Wiedergabe und was Interpretation bzw. Zusammenfassung ist.
Das alles inkl. Außenwirkung des Urteils bzw. dessen Missbrauch (vgl. auch Drucksache Drucksache 21/5488 des Bundestages) ist dem LG Berlin alles völlig egal. Man könnte im Grunde das Urteil so zusammenfassen, dass es die Leser des Correctiv-Artikels für zu blöd hält, zwischen Wiedergabe und Zusammenfassung unterscheiden zu können (obwohl der Artikel im Grunde halt völlig eindeutig ist). Bzw. es unterstellt, dass Correctiv quasi absichtlich nicht richtig gekennzeichnet ist, was Wiedergabe ist und was wertende Zusammenfassung. Und das trotz der ganzen oben schon erwähnten zarten Hinweise wie indirekter Rede, Zitate usw.
In dem Kontext ist übrigens auch interessant, dass Sellner bzw. Vosgerau schon das Urteil des LG Hamburgs feierten, obwohl sie dort ja verloren hatten. Nun feiern sie das Urteil des LG Berlins, obwohl auch darin nicht festgestellt wird, dass auf dem Treffen darüber diskutiert wurde, Deutschen mit falscher Hautfarbe, Herkunft und Religion so sehr zu triezen, dass sie von sich aus ausreisen. Es geht also primär darum, ob man als Journalist derartigen Vorgängen einen plakativen Namen geben darf, der deutlich ausdrückt, was mit dem Gesagten in letzter Konsequenz gemeint ist.
LG Hamburg sagt ja, LG Berlin sagt nein. Die Fachwelt steht übrigens sehr eindeutig auf Seiten des LG Hamburgs. Am Ende werden beide Verfahren von höheren Instanzen entschieden werden. Aber der Schaden ist jetzt schon angerichtet. Nazis freuen sich - nicht nur über das Urteil, sondern auch darüber, dass andere Informationen über das Urteil verbreiten und damit gestreut wird, dass man Journalisten eh nicht glauben darf und Nazis ja ganz harmlos sind (obwohl das eigentliche Vorhaben korrekt wiedergegeben wurde und obwohl die Nazis schon ganz andere Pläne hinsichtlich Ausländer, Homosexuelle, Andersdenkende geäußert haben).
Heuchlerischer Pipifax, das macht die AfD. Willst du sie darin unterstützen?
Die vielen Menschen, die damals auf die Straße gingen, drückten ihre große Sorge aus. Aber NICHT darüber, dass die AfD einen fertigen Deportationsplan in Potsdam aufgestellt hätte und ihn drei Monate später umsetzen wollte.
Nein, die Sorge vieler Menschen ist und war, dass die AfD Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zerstören und einen ungebremsten Rassismus ausleben will.
Dabei gibt es verschiedene Vorstellungen von schlimm bis entsetzlich, die an unzähligen Orten und unzähligen Tagen besprochen werden.
Das gerichtsfest zu beweisen ist halt sehr schwer. Die AfD nutzt die Schwäche des Rechtsstaats aus, um den Rechtsstaat zu zerstören.
Ich will nur mal auf die Ausführungen vom Anwalt Jun auf Youtube hinweisen. Der hat sich auch sehr deutlich zu den Juristen der AfD geäußert. (Suche: anwalt jun correktiv)
Andere Personen, andere Textpassagen. Ansonsten wohl tatsächlich ähnlicher Streitgegenstand. Die
hält damit das erste Urteil für ad acta gelegt. Tatsächlich geht es aber weiter.
„Correctiv“ und die zuständigen Redakteure gehen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin II in Berufung. Als nächste Instanz entscheidet das Kammergericht. Auch gegen das in Hamburg gefällte Urteil steht eine Berufungsentscheidung an. Hier ist das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.
Immer wieder erinnerte Lanz Bensmann an den Kern des Streits, als würde Bensmann diesen mit voller Absicht ausblenden: „Die eine entscheidende Aussage, um die es geht, ist: Ist dort jemand zusammengekommen, um einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger zu besprechen?“ Doch Bensmann ging auf diese Frage nie direkt ein. Statt klar zu antworten, ob ein solcher Plan besprochen wurde, blieb er bei der Einordnung der Recherche.
Um der Sendung einen roten Faden zu geben, brachte Lanz immer wieder das Berliner Urteil ins Spiel: Die Ausführungen im Correctiv-Text seien aus juristischer Perspektive „im Wesentlichen unwahr“. Daraus leitete er die Frage ab: Wie kann eine Darstellung so zugespitzt werden, dass beim Publikum ein bestimmter Eindruck entsteht? „Man insinuiert etwas“, sagte Lanz. Bensmann widersprach: „Das ist nicht ganz richtig.“ Was richtig wäre, ließ er offen.
Abschließend erzählte Huy, was wirklich passiert war
Um die Frage, ob es nun einen Masterplan zur Remigration gab oder nicht, abschließend zu klären, wandte Lanz sich erneut an Huy. Sie beschrieb das Treffen als Abfolge einzelner Vorträge: etwa 30 Teilnehmer, mehrere Beiträge, darunter ein Vortrag von Martin Sellner über Remigration mit anschließender Fragerunde.
Lanz griff zusätzlich Kritik aus anderen Medien auf. Es entstehe Unklarheit darüber, was genau behauptet werde. So zitierte er das Online-Magazin „Übermedien“, der Correctiv-Bericht „unterstelle statt zu belegen, er raunt statt zu erklären, er interpretiert statt zu dokumentieren.“ Bensmann hielt erneut dagegen. Eine reine Wiedergabe des Wortlauts erfasse die politische Bedeutung nicht.
Auch die Tatsache, dass Teilnehmer geblieben seien, sei Teil der Bewertung: „Jede Party kann man verlassen“, meinte Bensmann selbstsicher. Seine Deutung: Schon das Diskutieren eines solchen Konzepts sei politisch relevant.
Zum Schluss: Correctiv führte selbst Lanz in die Irre
Gegen Ende formulierte Lanz einen allgemeinen Anspruch: „Wir müssen doch als Medien bemüht sein, wahrhaftig und aufrichtig zu berichten.“ Dann machte er seine eigene Wahrnehmung transparent.
Der Epilog im Correctiv-Bericht habe für ihn zunächst wie eine Tatsachenbehauptung gewirkt. Erst später habe er ihn als Einordnung gelesen. Damit stand am Ende weniger eine Antwort auf die Ausgangsfrage als die Frage, wie der Text selbst zu lesen ist.
Nachdem wir Dir schon wenigstens zehnmal erklärt haben, dass die Berliner Zeitung in den letzten knapp zehn Jahren ein rechtslastiges, afd-höriges, putinfreundliches und demokratiefeindliches Drecksblatt geworden ist, kann man wieder einmal nur festhalten, dass Du zwar ständig behauptest, mit der afd nichts am Hut zu haben, aber Dich konstant so verhältst, wie man es es von einem afd-Anhänger erwartet.
Hast Du die Sendung gesehen? Falls ja: was bringt Dich zu der Schlussfolgerung, Lanz habe Bensmann „gegrillt“? Mal abgesehen davon, dass der Begriff „gegrillt“ von der Propagandaschleuder Berliner Zeitung verwendet wird, die damit noch einmal unterstreicht, dass sie selber an ausgewogener, faktenorientierter und seriöser Berichterstattung nicht interessiert ist: Lanz hat sich mit den juristischen Details nicht einmal ansatzweise befasst. Er klammert sich daran, dass das, was er selber als Epilog bezeichnet, eine an Fake News grenzende Beschreibung ist und ignoriert komplett, dass es sich eben um eine wertende Zusammenfassung der zuvor akribisch aufgeführten Vorgänge auf der Veranstaltung handelt. So akribisch übrigens, dass die Nazis Correctiv ja sogar vorwarfen, unerlaubt Tonaufnahmen erstellt zu haben, weil man ja sonst so detailliert gar nicht hätte berichten können.
Im Grunde muss man festhalten, dass Lanz hier vollständig auf den von den Nazis aufgebauten Strohmann-Popanz reingefallen ist und ihnen so einen Riesengefallen getan hat.
Das ist halt das Problem mit Menschen, die nur in schwarz und weiß bzw. braun, schwarz, grün und rot denken. Ich vertrete in manchen Bereichen linke, in anderen konservativen und in ganz vielen grüne Positionen. Letzteres nicht, weil ich das per se so geil finde, sondern weil ich es für sinnvoll halte, die Lebensgrundlagen der Menschheit nicht über das schon geschehene Maß hinaus zu zerstören.