ALG 1 Berechnung/ Anspruch

Herr Meier hat einen ALG-Bescheid für 273 Tage ALG 1 Leistungen erhalten. Nach 150 Tagen nimmt er eine Arbeit auf. Somit hat er noch 123 Tage Restanspruch.
Nach weiteren 150 Tagen der Beschäftigung wird er wieder arbeitslos und muß sich erneut arbeitslos melden.

  • Behält er seinen Restanspruch von 150 Tagen?
  • Bekommt er evtl. für die 3 Monate Beschäftigung erneute
    Anspruchstage hinzu?

Hi!

  • Behält er seinen Restanspruch von 150 Tagen?

Ja. Ein Anspruch erlischt erst vier Jahre nach seinem Entstehen.

  • Bekommt er evtl. für die 3 Monate Beschäftigung erneute Anspruchstage hinzu?

Noch nicht. Näheres hierzu kannst Du aus diesem meinem Beitrag von vor ein paar Tagen entnehmen: /t/wie-hoch-bzw-lang-ist-der-alg-i-anspruch/5199381/2
Das dort dazu Geschriebene gilt hier analog.

LG
Liza