Antwort unter Vorbehalt, …
… denn noch habe ich ein Problem damit, was „DK“ sein soll.
Normalerweise ist das die Abkürzung für „Dänemark“, aber das kann hier ja irgendwie nicht sein, denn wo käme dann der Alg-Anspruch her (wo doch vorher auch „nur“ Alg II bezogen wurde)?!
Also: Was bedeutet „DK“? Ich stehe hier irgendwie auf dem Schlauch.
Aber gehen wir davon aus, dass „DK“ in Deutschland liegt. Dann:
Am 14.05.2008 beginnt der AN erneut eine Tätigkeit in DK, Restanspruch laut Arbeitsamt 24 Tage. Die Tätigkeit wurde jedoch zum 02.03.2009 gekündigt.
Hat sich hierdurch der Anspruch erweitert, oder bestehen lediglich nur noch Anspruch auf 24 Tage,
Nur die 24 Tage, da ein NEU-Anspruch erst wieder nach 12 Monaten Beschäftigung entsteht.
Demjenigen fehlen also noch ca. 2½ Monate, um erneut einen Alg-Anspruch von 6 Monaten zu erwerben.
und die 10 Monate waren für die Katz?!
Nicht, wenn die minimal fehlende Zeit zu einem Neuanspruch bis spätestens 13.05.2010 (2-jährige Rahmenfrist) noch gearbeitet werden kann.
Erst danach „verfallen“ die ca. 9½ Monate.
LG
Liza