Wie hoch bzw. lang ist der ALG I Anspruch?

Guten Tag,

leider habe ich in den älteren Beiträgen nicht genau die Antwort auf meine Frage gefunden.

Folgender Sachverhalt:

AN arbeitet vom 01.10.2006 - 20.12.2007 (14 Monate)in DK, erhält vom Arbeitsamt 6 Monate ALG I, da vorher bereits Hartz IV an die Tür geklopt hat und reingelassen wurde.

Am 14.05.2008 beginnt der AN erneut eine Tätigkeit in DK, Restanspruch laut Arbeitsamt 24 Tage. Die Tätigkeit wurde jedoch zum 02.03.2009 gekündigt. Beschäftigungszeitraum hier: ca. 10 Monate.

Nun zu der eigentlichen Frage: Hat sich hierdurch der Anspruch erweitert, oder bestehen lediglich nur noch Anspruch auf 24 Tage, und die 10 Monate waren für die Katz?!

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Gruß K.-U.

Antwort unter Vorbehalt, …
… denn noch habe ich ein Problem damit, was „DK“ sein soll.
Normalerweise ist das die Abkürzung für „Dänemark“, aber das kann hier ja irgendwie nicht sein, denn wo käme dann der Alg-Anspruch her (wo doch vorher auch „nur“ Alg II bezogen wurde)?!
Also: Was bedeutet „DK“? Ich stehe hier irgendwie auf dem Schlauch.

Aber gehen wir davon aus, dass „DK“ in Deutschland liegt. Dann:

Am 14.05.2008 beginnt der AN erneut eine Tätigkeit in DK, Restanspruch laut Arbeitsamt 24 Tage. Die Tätigkeit wurde jedoch zum 02.03.2009 gekündigt.
Hat sich hierdurch der Anspruch erweitert, oder bestehen lediglich nur noch Anspruch auf 24 Tage,

Nur die 24 Tage, da ein NEU-Anspruch erst wieder nach 12 Monaten Beschäftigung entsteht.
Demjenigen fehlen also noch ca. 2½ Monate, um erneut einen Alg-Anspruch von 6 Monaten zu erwerben.

und die 10 Monate waren für die Katz?!

Nicht, wenn die minimal fehlende Zeit zu einem Neuanspruch bis spätestens 13.05.2010 (2-jährige Rahmenfrist) noch gearbeitet werden kann.
Erst danach „verfallen“ die ca. 9½ Monate.

LG
Liza

Hallo Liza,

DK bedeutet Dänemark!

Den Anspruch aus DK kann, man wenn man nicht mindesten 4 Jahre durchgängig dort gearbeitet hat, über den sogeannten E301 nach Deutschland übertragen. Das hat ja auch alles funktioniert.

Termin beim AA war heute! AN hat noch Anspruch auf 25 Resttage, mehr nicht. Sie hat den AN aber aufgeklärt wann die 9 Monate wieder gelten!

Vielen Dank für deine Mühe Liza.

Gruß K.-U.

off-topic: E301
Hi!

DK bedeutet Dänemark!
Den Anspruch aus DK kann, man wenn man nicht mindesten 4 Jahre durchgängig dort gearbeitet hat, über den sogenannten E301 nach Deutschland übertragen.

Weiß ich eigentlich auch… :smile: Hatte aber schon ewig nix mehr mit E301/E303 zu tun und das Thema aus gutem Grund verdrängt… (Ist voll scheiße zu bearbeiten! :wink:

Aber der Rest der Antwort gilt auch im E301-Fall! Aber dem Betroffenen ist ja inzwischen auch schon von der AA gesagt worden, dass es nur die 24 oder 25 Tage sind, die z.zt. wiederbewilligt werden können.

LG
Liza