Guten Tag,
wenn jemand arbeitslos ist und Alg1 bezieht, zusätzlich einen 165€ Job hat und schwanger ist, hat diejenige dann in der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor uns 8 Wochen nach der Entbindung)Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wer zahlt das und wo muss das beantragt werden?
Dannke für eure Antworten
Hallo
Gehört zwar in ein anderes Brett, aber: Während des Bezugs vom ALG 1 beantragt man das Mutterschaftsgeld bei der KK. Es ist so hoch wie das aktuelle ALG 1. Bzgl des Minijobs siehe hier http://www.mutterschaftsgeld.de/
Gruß,
LeoLo
Identischer Artikel inzw. im richtigen Brett …
„Versicherungen“ gelandet (auch wenn er dazu nochmal verschoben werden musste…)!
/t/alg1-165-job-anspruch-auf-mutterschaftsgeld–2/55…
Gruß
Jadzia Dax