Anforderung an eine Entschuldigung

Hallo,

ich wohne in B-W.
Vielleicht benutzte ich ja die falschen Suchwörter, habe aber zu folgender Frage nichts gefunden:

Gibt es eine „Vorschrift“ o.ä. wonach ich in einer Entschuldigung den Grund für das Fehlen angeben muss?

Der Klassenlehrerin reicht eine Entschuldigung mit folgendem Wortlaut nicht aus und will eine Begründung.

Mein Sohn „Name“ konnte am Freitag, dem 17.07.2009 nicht am Unterricht teilnehmen.

Also vom Arbeitsrecht her kenne ich es so, dass dem AG die Diagnose nicht bekannt gegeben werden muss. Ist das in der Schule anders?

Gruß

Hi,

die Diagnose nicht, aber DASS er krank ist. Ich nehme an, dass es auchin BaWü so ist, dass nur Krankheit ein Grund zum Fehlen ist (Sonderfälle müssen ienzeln genehmigt werden, da muss man dann vorher fragen. Ohne jetzt weiter ins DEtail zu gehen)

Wenn Du also schreibst „… konnte am … wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen.“ müßte es gehen.

Die Franzi

Hallo,

etwas ausführlicher für Hessen:
Grund muss angegeben werden, aber es reicht „Krankheit“.
Wird im Voraus um einen freien Tag gebeten, reicht schriftlich „amilienangelegenheit“, allerdings sind die Chancen besser, dass man es erlaubt bekommt, wenn man ein bisschen offener ist (75. Geburtstag der Oma in Hintertupfelfing…).
Bis zu 3 Tagen kann der Klassenlehrer befreien, wenn er den Grund für relevant genug ansieht und denSchüler für gut genug, ist also Ermessensspielraum. Mehr als drei Tage müssen vom Schulleiter genehmigt werden (in Absprache mit dem Klassenlehrer).
Ausnahme: sind die Fehltage direkt im Vorlauf oder Anschluss an Ferien, muss der Schulleiter auf jeden Fall gefragt werden.

Gruß
Elke

§ 2 Schulbesuchsverordnung Baden Württemberg:
Hallo miezekatze,

danke für die schnelle Antwort!

Wie peinlich, ich habe nun doch etwas gefunden -> für’s Archiv

die Diagnose nicht, aber DASS er krank ist. Ich nehme an, dass
es auchin BaWü so ist, dass nur Krankheit ein Grund zum Fehlen
ist (Sonderfälle müssen ienzeln genehmigt werden, da muss man
dann vorher fragen. Ohne jetzt weiter ins DEtail zu gehen)

Scheint so:
http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/schulpf…

Wenn Du also schreibst „… konnte am … wegen Krankheit
nicht am Unterricht teilnehmen.“ müßte es gehen.

Ok, das Recht hat die Schule offenbar, dass ich schreibe wegen Krankheit. Allerdings finde ich das etwas kleinlich, wenn es sich um ein Kind handelt, das so gut wie nie fehlt und immer unverzüglich telefonisch und zusätzlich nachträglich schriftlich entschuldigt wurde.

Im Prinzip kann ich reinschreiben was ich will (krank), kontrollieren kann das letztlich niemand so wirklich. Nun denn, wenn es die Lehrerin so will, soll sie halt eine erneute Entschuldigung bekommen. Korinthen kack**** darf ich das hoffentlich trotzdem finden.

Mal ein Beispiel:
Bevor ich mir z.B. die Mühe mache und wegen einer Hochzeit vorher um Erlaubnis frage, diese dann womöglich verwehrt wird, das Kind dann trotzdem fehlt und ich eine Rechnung bekomme, schreibe ich wohl lieber, dass das Kind krank war und alles ist gut :wink:
Es soll Schulen/Gemeinden geben, die zwecks Geldmangel in letzter Zeit auf solche Möglichkeiten der Geldeintreibung lauern.

Da ich mich für eine verantwortungsvolle Mutter halte, die ihr Kind nicht einfach so schwänzen lässt, hätte ich nichtmal ein schlechtes Gewissen bei so einer Lüge. Manchmal wählt man den Weg des geringsten Widerstandes :wink:

Gruß

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Hi,

dass ist schon gut undrichtig so, dass man für Fehlen in der Schule einen Grund braucht, und dass auch nciht alles akzeptiert wird (Hochzeit ist schon etwas grenzwertig, aber wenn es die Mutter des Kindes ist, wieso nicht. Muss aber nicht gegeben werden. Wie gesagt, die eizinge wirkliche Entschuldigung ist Krankheit). Auch wenn das Argument abgedroschen klingt: Das sind Steuergelder.
Außerdem ist im Endeffekt dann sowieso der Lehrer schuld, wenn das Kind irgendwas nicht versteht. Sicher, bei 1-2 Stunden pro Jahr macht das wirklich nicht viel aus. Aber außer der Summe unter dem Strich kommt es noch drauf an, welche Stunde konkret versäumt werden soll. Stunden direkt vor einer Schulaufgabe sind da kritisch, oder kurz vor Notenschluss, wenn von dem Kind noch eine Note fehlt. Wenn das Kind schon häufig krank war, und dann noch wegen irgendwas anderem fehlen soll, dann sperrt man sich auch, weil irgendwann der Berg an nachzuholendem Stoff zu groß wird.

Die Franzi

Hallo Elke,

danke!

etwas ausführlicher für Hessen:

Ist hier zwar nicht relevant, da B-W, aber trotzdem danke für deine Mühe. Und für’s Archiv habe ich mal Hessen in die Ttitelleiste zugefügt.

Wird im Voraus um einen freien Tag gebeten, reicht schriftlich
„amilienangelegenheit“, allerdings sind die Chancen besser,
dass man es erlaubt bekommt, wenn man ein bisschen offener ist
(75. Geburtstag der Oma in Hintertupfelfing…).
Bis zu 3 Tagen kann der Klassenlehrer befreien, wenn er den
Grund für relevant genug ansieht und denSchüler für gut genug,
ist also Ermessensspielraum.

Das ist der Knackpunkt. Ermessensspielraum!

Wenn ich es aus sozialen Gründen für wichtig erachte, dass mein Kind an einer Hochzeit (ob Familie oder vertraute wichtige Bekannte) teilnimmt, stufe ich meinen Erziehungsauftrag und Selbstbestimmung höher ein, als die Schulpflicht, da es sich ja um eine Aushnahmesituation handelt.

Wenn ich damit rechnen muss, dass die Schule die Teilnahme ablehnt (weil z.B. inzw. gerne Bußgeldbescheide als gute Einnahmequelle entdeckt wurden) lüge ich lieber.

Dass hier seitens der Schule abgwägt wird, und bei einem notorischen „Schwänzer“ anders vorgegangen wird, als bei einem Kind, das so gut wie nie fehlt, finde ich voll ok. Verantwortungslose und desinteressierte Eltern dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen.

Ausnahme: sind die Fehltage direkt im Vorlauf oder Anschluss
an Ferien, muss der Schulleiter auf jeden Fall gefragt werden.

Das ist auch bei uns so. Bei Nichtbeachtung kommt dann eine fette Rechnung. Verstehe ich auch, sofern es nicht - wie bei uns inzwischen zu vermuten - seitens der Schule zu generellen Ablehnungen kommt, um Geld rauszuschlagen.

Aber ok, das führt zu weit. Meine Frage ist ja beantwortet.

Gruß

Hallo,

dass ist schon gut undrichtig so, dass man für Fehlen in der
Schule einen Grund braucht, und dass auch nciht alles
akzeptiert wird

verstehe und akzeptiere ich auch.

(Hochzeit ist schon etwas grenzwertig, aber
wenn es die Mutter des Kindes ist, wieso nicht. Muss aber
nicht gegeben werden. Wie gesagt, die eizinge wirkliche
Entschuldigung ist Krankheit).

Nur wenn es die Mutter ist? Und wenn es der Onkel, oder wichtige Bezugspersonen des Kindes sind? Soll der Lehrer entscheiden, wie wichtig diese private soziale Komponente für das Kind ist? Dazu haben die Lehrer ja gar keine Zeit/Möglichkeit dies einzuschätzen bei so (zu) vielen Schülern pro Klasse.

Auch wenn das Argument
abgedroschen klingt: Das sind Steuergelder.

Achso. ok. Aber das gilt im Umkehrschluss im Prinzip auch für zu häufigen Unterrichtsausfall :wink: Der ist bei uns inzw. eklatant, da kann ich auch nicht kommen und der Schule/Gemeinde/Kultusministerium eine Rechnung für entgangene, aber zustehende Unterrichtsstunden schreiben :wink:

Außerdem ist im Endeffekt dann sowieso der Lehrer schuld, wenn
das Kind irgendwas nicht versteht.

Das kann ich so nicht unterschreiben. Aber ok, die Tendenz der heutigen Eltern geht schon oft in diese Richtung :frowning:

Sicher, bei 1-2 Stunden pro
Jahr macht das wirklich nicht viel aus. Aber außer der Summe
unter dem Strich kommt es noch drauf an, welche Stunde konkret
versäumt werden soll. Stunden direkt vor einer Schulaufgabe
sind da kritisch,

Hmmm, nunja, wenn die Stunde direkt vor der Arbeit wirklich hilft, dass bisher nicht verstandenes dann doch verstanden wird, ok, aber ein Garant ist das auch nicht.
Kommt auf Kind und Lehrer an.
Das Kind sollte schon lange vor der Klassenarbeit fragen, wenn es etwas nicht versteht. Der Lehrer hat auch länger als 1 Tag vor der Arbeit zu fragen wer was nicht verstanden hat, und sollte darauf eingehen. Nicht erst kurz vor knapp.

oder kurz vor Notenschluss, wenn von dem
Kind noch eine Note fehlt. Wenn das Kind schon häufig krank
war, und dann noch wegen irgendwas anderem fehlen soll, dann
sperrt man sich auch, weil irgendwann der Berg an
nachzuholendem Stoff zu groß wird.

Wer sperrt sich? Der Lehrer oder der Schüler?

aber klar, wenn an dem Tag eine Klassenarbeit o.ä vorgesehen ist, ist es ungünstig, und ein Nachtermin für die Arbeit bedeutet für den Lehrer immer Mehraufwand und für den Schüler evtl. ungünstige Bedingungen (während Unterricht - Lautstärke, Ablenkung)

Gruß

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Entschuldigungspflicht Baden-Württemberg
Sorry, nur nochmal für das Archiv mit anderem Titel, weil mir die Suchwörter fehlten.

http://www.schulrecht.rechtsanwalt-zoller.de/schulpf…

Hi,

zu den Entschuldigungsgründen nochmal: nur krank ist eine Entschuldigung, alles andere ist Kulanz. Der LEhrer kennt seine Schüler auch besser, als du glaubst, allerdings natürlich weniger als die eigenen Eltern (dafür aber von einer komplett anderen Seite). Je dringender das Ereignis ist, umso wahrscheinlicher wird man das Kind gehen lassen. Die Wahrscheinlichkeit steigt auch, wenn das Kind an sich weniger gefehlt hat. Ergo: die Entscheidung muss in der Situation gefällt werden, die Rahmenbedingungen habe ich geschildert. Das mit dem Sich-Sperren bezog sich auf den Lehrer. Es gibt schon Situationen, in denen man ein Kind nicht entschuldigen kann, auch wenn man es sicher zu vermeiden versucht.
An dem Unterrichtsausfall leidet meine Schule (Gottseidank) nicht, ich bekomme die Ursachen aber sehr wohl mit, denn auch bei unsreicht es nur knapp. Und das vordringlichste Problem ist, dass es einfach nicht genug Lehrer gibt, die nach einer Anstellung suchen. Englisch, Deutsch, REligion, Ethik, Mathematik, Physik, Spanisch sind nur die wichtigsten Mangelfächer. Woher also nehmen? Das richtig „lustige“ dabei ist: Im Moment sind geburtenstarke Jahrgänge in den Schulen, man bräuchte also mehr Lehrer. Aber WErbung machen lohnt fast nicht, denn die Jahrgänge, die jetzt im Kindergarten und der Grundschule sind, sind extrem schwach. Das, was jetzt als Lehrkraft eingesetzt ist, ist zu viel für diese Jahrgänge, die in 4-5 Jahren spätestens am Gymnasium / Realschule / … ankommen. Natürlich gilt trotzdem, dass das Kultusministerium knauserig ist mit den Lehrerstellen. Aber Die Tatsache, dass x Stunden eh von Schulseite ausfallen, ist kein Argumentdafür, dass man vom Rest dann auch noch einfach so n paar ausfallen läßt, schon gar nicht vor dem Hintregrund des knappen Geldes. Wenn von deinem Teuren Porzellan eine Tasse kaputtgeht, wirfst du ja auch nicht die restlichen hinterher…
Was das Verstehen angeht: Natürlich ist die Stunde direkt vor der Schulaufgabe nicht wirklich inhaltlich wichtig, aus genau den Gründen, die du genannt hast. Aber sie ist psychologisch wichtig. In der Stunde wird in der Regel noch mal Stoff wiederholt, der besonders zentral ist, und die Schüler bekommen noch einmal Gelegenheit, Fragen zum inhalt und zum Ablauf zu stellen. Fragen, die man schon xmal beantwortet hat, Fragen, die bei der Vorbereitung erst aufgetaucht sind, egal. Erst dann fühlen sich die Schüler wirklich vorbereitet. Man kann Stoff gar nicht so gut vorbereiten, dass man das in der Stunde vor der Schulaufgabe unterlassen könnte.
Was die eltern angeht: Wenn ich 150 Schüler habe, sind das 300 Erwachsene, mit denen ich zu tun habe. Davon sind mind. 295 vollkommen in ordnung, ja, man hört sogar zu wenig von ihnen. Der REst zieht einem jeden Nerv, oder versucht es zumindest. Aber ich hab jetzt erwachsene schüler, da lösen sich Probleme, bevor sie zu welchen werden :smile:

Die Franzi

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Hallo,

auch wenn ich dich verstehen kann, manche Lehrer sind schon sehr… mühsam, aber das hier:

Im Prinzip kann ich reinschreiben was ich will (krank),
kontrollieren kann das letztlich niemand so wirklich. Nun
denn, wenn es die Lehrerin so will, soll sie halt eine erneute
Entschuldigung bekommen. Korinthen kack**** darf ich das
hoffentlich trotzdem finden.

… kann ins Auge gehen.

Eine Klassenkameradin von Junior (damals 2. Klasse) hat nach so einem Fehltag ganz laut und unüberhörbar erzählt, ihre Mutter habe Lust auf einen gemütlichen Tag mit der Tochter gehabt und sie einfach daheimgelassen, sie sei gar nicht krank gewesen.

Die Lehrerin war ziemlich sauer, ich weiß nicht, welche Konsequenzen das hatte.

Eine Mitschülerin meiner mittleren Tochter fuhr in der Grundschulzeit jeden Winter außerhalb der Ferien eine Woche mit den Großeltern in den Skiurlaub, und die Mitschüler wurden gebeten, nichts zu verraten. Ich bezweifle allerdings stark, dass die Lehrerin wirklich nichts mitbekommen hat.

Ich denke, mit „erlogenen“ Krankmeldungen sollte man als Eltern extrem vorsichtig sein. Man weiß nie, ob das Kind nicht einmal wirklich krank wird und man dann plötzlich unglaubwürdig wird, denn, wie gesagt, Lehrer sind ja (nicht alle) blöd.

Außerdem hätte ich Bedenken, was ich meinen Kindern an Wertvorstellungen mitgebe, denn unter „Notlüge“ fällt so etwas eigentlich nicht, finde ich.

Aber ich verstehe dich sehr gut, meine Älteste hat gerade eine KL, die toppt alles, wir zählen die Tage, bis wir sie los sind *grummel* - noch 6 Schultage hier…

Viele Grüße
Insel

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Hallo,

Ich denke, mit „erlogenen“ Krankmeldungen sollte man als
Eltern extrem vorsichtig sein. Man weiß nie, ob das Kind nicht
einmal wirklich krank wird und man dann plötzlich
unglaubwürdig wird, denn, wie gesagt, Lehrer sind ja (nicht
alle) blöd.

Zumindest bis Kl. 8/9 wage ich zu behaupten, dass die Lehrer es fast immer mitbekommen (nicht unbedingt sofort, aber im Nachhinein schon).
Und deine Bedenken über die Notlüge (welche Not eigentlich?), teile ich.

Gruß
Elke

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Der LEhrer kennt seine Schüler auch besser, als du glaubst,
allerdings natürlich weniger als die eigenen Eltern (dafür
aber von einer komplett anderen Seite).

Wenn eine kleine Miezekatze einmal groß wird, wird sie bestimmt eine Pumalady (Juhu ich habe den Code der albernen Katzennicks geknackt, hoffentlich liest Luzie das /t/katzen-nicknames/4915204

Aber ich hab jetzt erwachsene schüler, da lösen sich Probleme,
bevor sie zu welchen werden :smile:

Schmunzelige Grüße

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Hi,

Bevor ich mir z.B. die Mühe mache und wegen einer Hochzeit
vorher um Erlaubnis frage, diese dann womöglich verwehrt wird,
das Kind dann trotzdem fehlt und ich eine Rechnung bekomme,
schreibe ich wohl lieber, dass das Kind krank war und alles
ist gut :wink:

Ist wirklich alles gut? Was lernt das Kind denn dabei? Daß es im eigenen Ermessen liegt, wann und ob man seinen Verpflichtungen nachkommt?
Ich möchte es so deutlich sagen: für solches Denken/Verhalten von Eltern habe ich keinerlei Verständnis!

Es soll Schulen/Gemeinden geben, die zwecks Geldmangel in
letzter Zeit auf solche Möglichkeiten der Geldeintreibung
lauern.

Wenn dem wirklich so ist, kann man den Kindern wunderbar vorführen, wie man solche Mißstände anprangern kann.
Aber wenn ich ehrlich bin, halte ich das für Stammtischgeschwätz. Oder, anders ausgedrückt, sollten sich auf diese Weise wirklich erwähnenswerte Summen eintreiben lassen, wurde es höchste Zeit, daß hier auch mit Bußgeldern an der oberen Grenze reagiert wird.

Ein Arbeitnehmer, der bei solchem Verhalten erwischt wird, riskiert seine fristlose Kündigung. Eltern nur ein Bußgeld - dieses muß dann aber auch wirklich weh tun!

Da ich mich für eine verantwortungsvolle Mutter halte, die ihr
Kind nicht einfach so schwänzen lässt, hätte ich nichtmal ein
schlechtes Gewissen bei so einer Lüge. Manchmal wählt man den
Weg des geringsten Widerstandes :wink:

Das Zwinkern macht es nicht besser. Zumindest in diesem Punkt empfinde ich Deine Einstellung als sehr verantwortungslos. Auch das von der Mutter erlaubte Schwänzen bleibt ein Schwänzen…

Gruß Stefan

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Guten Tag.

Wenn ich es aus sozialen Gründen für wichtig erachte, dass mein Kind
an einer Hochzeit (ob Familie oder vertraute wichtige Bekannte)
teilnimmt, stufe ich meinen Erziehungsauftrag und Selbstbestimmung
höher ein, als die Schulpflicht, da es sich ja um eine
Aushnahmesituation handelt.

Wenn ich damit rechnen muss, dass die Schule die Teilnahme ablehnt
(weil z.B. inzw. gerne Bußgeldbescheide als gute Einnahmequelle
entdeckt wurden) lüge ich lieber.

Das ist eine tolle Haltung, sehr vorbildhaft für die Kinder.
Erinnert mich an das Gequatsche der Eltern, die auch kein Unrechtsbewußtsein zeigen, wenn es um das vorzeitige Abhauen vor den Sommerferien oder das verspätete Erscheinen nach den Sommerferien geht. :frowning: :frowning:

Die Eltern müssen grundsätzlich mit der Ablehnung rechnen, denn das in den rechtlichen Formulierungen in so gut wie allen Bundesländern als Regelfall vorgesehen.

Wenn es die Schule nicht erlaubt, erlaubt sie es nicht. Schulpflicht gilt für alle, ohne eine Ausnahme, abgesehen von Freitstellungen für Härtefallsituationen. Eine Hochzeit ist keine Ausnahmesituation; dann kann das Kind nicht mit. Die Welt dreht sich weiter.
Zeugt vielleicht auch nicht von viel Geist der Heiratenden, ihre Hochzeit auf einen Wochentag zu legen, statt das Wochenende zu wählen. :smile:

Wenn man sowas liest, muß man sich nicht wundern, daß den Kindern mehr und mehr das Unrechtsbewußtsein, der Respekt gegenüber Autoritäten und die Achtung vor der Schule fehlt, wenn sie lernen, daß mit dem Lügen alels nach ihrem Willen klappt und das System hilflos in die Röhre schaut.

Grüße

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Gutmenschentum, Moralverfall und Keulen
Hallo,

ihr habt vollkommen Recht! Eltern, die ihr Kind mal (!) schwänzen lassen, stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Solche Eltern haben grundsätzlich keinerlei Unrechtsbewusstsein, sind absolut unfähig ein Kind zu erziehen, zeigen null Verantwortungsgefühl und haben keine Ahnung, was Pflichterfüllung bedeutet. Aus deren Kindern kann ja nichts werden. Die stellen eine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft und deren Moralverfall dar. Derlei Eltern gehören sofort eingesperrt und die Kinder entzogen.

Der Moralverfall und die Gefährdung der Gesellschaft wäre einfach zu groß.
Besser ist es schon, wenn wir nur absolut obrigkeitshörige Mitbürger erziehen, die bedingungslos jederlei Autorität respektieren und stets pflichtbewusst handeln. Die sich bereitwillig jedem Ermessenspielraum ausliefern und dies demütig akzeptieren.
Die weder Regelungen in Frage stellen, noch ihr Gehirn einschalten. Absoluter Gehorsam muss schon sein. Man hat sich zu fügen. Widerstand gehört sich nicht.

Nunja hauptsache unsere moralkeulenschwingenden Gutmenschen können reinen Gewissens von sich behaupten, dass sie noch NIE geschummelt, gelogen oder geschwindelt haben und auch noch NIE ihre Pflichten verletzten, und in ihrem Leben IMMER völlig korrekt gehandelt haben. Solche Menschen braucht das Land! Roboter, die sich das Denken abnehmen lassen und niemals für sich die Verantwortung übernehmen (müssen, bzw. können). Das tun ja die Regeln für sie, daran kann man sich wunderbar orientieren und beschwerdefrei durch’s Leben ziehen.

Aber wisst ihr was? Ihr könnt eure Keulen wieder einpacken, denn die treffen bei mir auf Granit :stuck_out_tongue:
Ich hoffe sie sind nicht ganz kaputt gegangen und noch brauchbar. Denn ohne eine solche Keule wären die Gutmenschen ja der Hälfte Ihres Daseins beraubt.

Ich würde mein Kind wirklich auch mal schwänzen lassen. Habe dies sogar schonmal getan!

Im Gegensatz zu den Gutmenschen finde ich es nämlich eher realistisch, wenn ein Kind mitbekommt, dass im Leben nicht immer alles 100 % vorschriftsmäßig abläuft und dass Menschen fehlbar sind, Schwächen haben, auch mal versagen, oder halt falsch handeln.
Auch ist es MIR wichtig, einem Kind zu vermitteln, dass man auch mal durchhängen darf, dass die Welt eben auch nicht untergeht, wenn man mal seinen Pflichten nicht 100 % nachkommt.
Auch möchte ich meinem Kind beibringen, dass nicht jede Regel gut ist, dass diese durchaus hinterfragt werden kann und soll, dass Regeln auch mal missachtet werden können, solange man das vor sich und für sich verantworten kann und niemandem a n d e r e n schadet oder in seiner Freiheit einschränkt.

Dass es manchmal sogar besser ist auf sich selbst und seine Bedürfnisse zu achten, als sich bedingungslos aufzuopfern und kaputt zu machen, nur weil es seine Pflicht ist.
Gesunder Egoismus, ohne dass andere zu Schaden kommen ist völlig ok!

Ich habe als Mutter schon öfters mal kleine Pflichten vernachlässigt und ganz egoistisch an mich gedacht. Resultat war, dass ich zufriedener war und dies letztlich meiner Familie zugute kam.
Jedenfalls mehr, als wenn ich die ganze Zeit 100 %ig meine Pflichten erfüllt hätte, mich dabei aber unzufrieden und ausgepowert fühle und deswegen übellaunig durch die Gegend putze, fege, wasche…und zum Schluss wegen jeder Kleinigkeit rummotze.

Was ich den Gutmenschen noch gerne raten würde:

Polarisiert und pauschaliert doch nicht so sehr und stellt doch wegen eines Beispieles nicht gleich die ganze Person, deren Verantwortungsbewusstsein u. a. in Frage, und schwarzmalt die gesellschaftlichen Auswirkungen nicht all zu sehr. Das ist doch fast schon lächerlich.
Letztlich wisst ihr doch nicht, mit wem ihr es zu tun habt und urteilt Leute gleich dermaßen unverschämt und verächtlich ab. Da erwarte ich von Gutmenschen etwas mehr Feingefühl und Gutmenschentum, indem sie ihre Mitmenschen nicht gleich derart massiv verurteilen, angreifen und abstempeln.

Mein Sohn wird übrigens in den Sommerferien freiwillig 2 Wochen für die Schule arbeiten.
Hierfür wird jemand engagiert, der sehr sehr viel Geld kostet. Legal auf Rechnung, nur damit hier keiner auf blöde Ideen kommt, weil ich ja mein Kind schonmal schwänzen ließ und daher zweifel an meiner Person und Redlichkeit bestehen.

Und nun erklärt mir doch mal, wieso das das Kind tut? Obwohl es sogar schonmal mit Erlaubnis der Mutter die Schule schwänzte und eigentlich erziehrisch total verdorben und ein hofffnungsloser Fall ohne pflichtgefühl und verantwortungsbewusstsein sein müsste.

Die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiß meine lieben Gutmenschen :wink:

ms

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Schade…
Hi,

Deine Frontalangriff läuft völlig ins Leere.
Deine Antwort an mich ist zwar in der Mehrzahl geschrieben (Du willst wohl die „Sternchengeber“ mitansprechen), aber es wäre mir bedeutend lieber, wenn wir bei einem persönlichen Streitgespräch bleiben würden.

Du hast Dir die viele Mühe mit Deinem Posting, zumindest in Bezug auf mich, völlig umsonst gemacht. Mir geht es hier einzig um die Haltung zu diesem Punkt, nicht um Pflichterfüllung oder Disziplin im Allgemeinen.

Es ist im Berufsleben nun mal so, daß dieses Verhalten häufig mit fristlosen Kündigungen quittiert wird. Ich war einige Jahre als Jugend- und Auszubildendenvertreter in einem größeren Unternehmen aktiv. Und dabei mußte ich mehr als einmal die menschlichen Dramen miterleben, wenn junge Menschen aus Gedankenlosigkeit in größte Schwierigkeiten kamen.

Hinzu kommt, „Krankfeiern“ geht häufig zu Lasten der Kollegen. Und je offener es praktiziert wird, desto mehr leidet das Arbeitsklima (ich weiß, häufiges Krankfeiern ist eher Symptom für Mißstände - manchmal ist es aber auch deren Ursache).
Wenn die Menschen anfangen gelegentliches Krankfeiern als „ihr gutes Recht“ zu betrachten, sie also im Einzelfall selbst entscheiden ob ihre eigenen Interessen über denen der Allgemeinheit stehen, fügt das der Gesellschaft Schaden zu. Ich finde das durchaus vergleichbar mit Versicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung.

Ich bin sehr dafür alles mögliche zu hinterfragen. Ich spiele deshalb auch oft genug die Rolle des Bedenkenträgers, weil ich eben nicht alles ungesehen hinnehme. Beispielsweise habe ich bereits im ersten Halbjahr nach der Einschulung meines Großen die Schule so weit aufgemischt, daß sich der Landrat eingeschaltet hat und ich recht üble Vorwürfe der Schulleiterin zu hören bekam.
Diesen Punkt, das „Krankfeiern“, bewerte ich aber anscheinend völlig anders als Du. So lange ich Einfluss darauf habe, werde ich es meinen Kindern nicht gestatten und werde dieses Denken bei Eltern auch weiterhin offen kritisieren.

Und nur noch mal zur Klarstellung: es geht mir nur um die offensichtlich vorgeschobene Krankmeldung. Hat ein Kind den von Dir beschriebenen Durchhänger, kann man durchaus zu der Auffassung kommen daß gesundheitliche Gründe den Schulbesuch verhindern. Das müssen und sollen die Eltern allein entscheiden. Ein Hochzeitsbesuch fällt aber nicht mehr darunter.

Übrigens: die Verweigerung der Freistellung seitens der Schule ist ein Verwaltungsakt, gegen den Einspruch und Klage möglich sind. Wenn also wirklich willkürlich gehandelt wird, kann man sich wunderbar auf dem Rechtsweg dagegen wehren.

Gruß Stefan

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Hi, Elke!

Wird im Voraus um einen freien Tag gebeten,

dann handelt es sich nicht um eine Entschuldigung, sondern um den Antrag für eine Beurlaubung, und das ist etwas ganz anderes.
Gruß!
Hannes

auch schade:
Du hast Dich offensichtlich sehr über meine Kritik geärgert. Aber genau dieser Vorwurf fällt massiv auf Dich zurück:

Polarisiert und pauschaliert doch nicht so sehr und stellt
doch wegen eines Beispieles nicht gleich die ganze Person,
deren Verantwortungsbewusstsein u. a. in Frage, und
schwarzmalt die gesellschaftlichen Auswirkungen nicht all zu
sehr. Das ist doch fast schon lächerlich.

Was hast Du denn mit Deinem Pamphlet getan? Ich habe nur den einen Punkt angesprochen und dies am Ende noch mal ausdrücklich betont (" Zumindest in diesem Punkt empfinde ich Deine Einstellung als sehr verantwortungslos.")

Und das habe ich genau aus diesem Grund getan:

Letztlich wisst ihr doch nicht, mit wem ihr es zu tun habt

Das hingegen liegt mir völlig fern:

urteilt Leute gleich dermaßen unverschämt und verächtlich ab.
Da erwarte ich von Gutmenschen etwas mehr Feingefühl und
Gutmenschentum, indem sie ihre Mitmenschen nicht gleich derart
massiv verurteilen, angreifen und abstempeln.

Aber wenn Du eine offene Kritik an einer Meinungsäußerung als unverschämt, verächtlich und abstempelnd empfindest, solltest Du Dir mal über Deine Wahrnehmung Gedanken machen.
Du kennst Deinen Gegenüber eben auch nicht und es geht regelmäßig in die Hose, wenn man auf die eigene Interpretation eines Postings antwortet statt auf das Posting selbst.

Gruß Stefan

Hallo,

Wird im Voraus um einen freien Tag gebeten,

dann handelt es sich nicht um eine Entschuldigung, sondern um
den Antrag für eine Beurlaubung, und das ist etwas ganz
anderes.

Korin…
Ja, klar, aber es gehörte durchaus zur Diskussion.

Gruß
Elke

Hallo,

Übrigens: die Verweigerung der Freistellung seitens der Schule
ist ein Verwaltungsakt, gegen den Einspruch und Klage möglich
sind. Wenn also wirklich willkürlich gehandelt wird, kann man
sich wunderbar auf dem Rechtsweg dagegen wehren.

Das ist nun aber nicht realistisch.
Die meisten Eltern bitten zwei Tage (das ist schon hochgegriffen) vor dem Tag, um den es geht, um Freistellung. Wie soll das dann mit Rechtsweg funktionieren.
Bei Hochzeit etc. könnte man sich da fragen, warum, bei Beerdigungen - nun die sind leider nicht planbar.

Abgesehen davon, dass ich wegen einer verpassten Hochzeit (oder einem als unentschuldigt eingetragenen Fehltag) nicht riskieren würde, jegliche Kooperation zwischen Schule und mir zu verscherzen.

Gruß
Elke