Arbeitslosigkeit unterbrechen - Folgen?

Hallo,
folgender Fall für die Wissendenrunde:

X ist arbeitslos und bezieht seit einiger Zeit ALG 1. Sie möchte die Arbeitslosenmeldung unterbrechen, um zusammen mit ihrem arbeitenden Ehemann Urlaub zu machen. Die Zeit der möglichen Ortsabwesenheit ist bereits verbraucht.

Kann X sich von der Arbeitslosigkeit abmelden und nach dem Urlaub wieder anmelden, ohne dass sich hieraus weitere (negative) Folgen ergeben? Insbesondere keine Sperrzeiten und Kürzung der Dauer des Anspruchs auf ALG 1. Natürlich kann sie sich während des Urlaubes nicht bewerben, Antworten auf die laufenden Bewerbungen erreichen Sie aber trotz Urlaub, sie kann hierauf auch aus dem Urlaub reagieren.

Danke für Eure Hilfe
Sonnenschein

Hallo,

Derart könnte das Thema doch mal beim SB angesprochen werden.

" Urlaubstage " sind verbraucht, aber die Person verzichtet für die Dauer der Abwesenheit auf anteilige Bezüge.
( oder meldet sich einen kompletten Monat ab )

Dann wäre nur noch zu kären, wie die Ansprüche an die Sozialversicherung ( Besonders KV ) zu regeln wären.
Vermutlich dann für den Zeitraum selber tragen. Also auch vorher mit der Krankenkasse abklären.

Wenn es machbar auf die Weise ist ? Ich könnte nur empfehlen, es so jeweils vor Ort in der Anfrage zu erläutern.

mfg

nutzlos

Hi!

Kann X sich von der Arbeitslosigkeit abmelden und nach dem Urlaub wieder anmelden, ohne dass sich hieraus weitere (negative) Folgen ergeben?

Außer der Tatsache, dass man für diesen Zeitraum kein Geld (Alg I) bekommt zumindest seitens der AA nicht. Solche Fälle sind noch nicht mal Ausnahmefälle, sondern kommen bei uns ständig vor.

Was die KV, PV und RV angeht, zu denen ja nur während des tatsächlichen Alg-Bezuges Beiträge gezahlt werden (also nicht während einer Ortsabwesenheit (OAW) jenseits der 21 Kalendertage (KT) pro Kalenderjahr wie hier), würde ich mich im Brett „Versicherungen erkundigen, was damit ist, bzw.
– ob die KV durch § 19 (2) S. 1 SGB V abgedeckt ist oder durch Familienversicherung beim Ehemann (§ 10 (1) S. 1 SGB V i. V. m. § 19 (2) S. 2 SGB V) abgedeckt werden kann und vielleicht gar keine Beiträge gezahlt werden müssen, und
– ob es bei der RV so einem kurzen Unterbrechungsdauer Sinn macht, selbst Beiträge einzuzahlen.

Was bzgl. des Alg I bzw. ggü. der AA noch zu beachten ist:

1. Um ab dem 1. Tag nach Rückkehr aus der OAW auch wieder Alg bezogen werden kann, muss man sich auch gleich an diesem wieder persönlich(!) bei der AA arbeitslos melden.
Fällt der Rückkehrtag auf einen Freitag oder Samstag, sodass die Alome erst am Montag erfolgen kann, muss man einen irgendwie gearteten Nachweis vorlegen, dass man bereits am Samstag/Sonntag wieder zu Hause und damit – zumindest dem Grundsatz nach – „verfügbar“ war. Kann man das nicht (z. B. Kopie Rückflugticket), ist man für diese/n Wochenendtag/e auf die Kulanz seines Vermittlers angewiesen, ob der die rückwirkende Verfügbarkeit (und damit den rückwirkenden Alg-Anspruch) auch so anerkennt.

2. Bei einer Unterbrechung/OAW bis max. sechs Wochen reicht eine reine persönliche Meldung aus und das Alg wird dann ohne erneute Antragstellung weiterbewilligt.
Ist die Unterbrechung länger als sechs Wochen muss zusätzlich ein neuer Antrag gestellt (= Antragsformular ausgefüllt und persönlich abgegeben) werden.

Insbesondere keine Sperrzeiten und Kürzung der Dauer des Anspruchs auf ALG 1.

Hierfür existieren keine Rechtsgrundlagen. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass man sich frühzeitig bei der AA meldet und sagt: „Von dann bis dann gehe ich in OAW und melde mich ab.“

LG
Jadzia

Urlaub wird Teuer. Für die Zeit, in der man sich vom AA abmeldet muss man sich in diesem Fall privat versichern lassen. Je nach KK um die 150 Euro aufwärts pro Monat. Wichtig dabei zu beachten, die Kosten übernimmt keiner und in Dt herscht Versicherungspdlicht. Kommt man dieser nicht nach wird es richtig Teuer, selbst wenn es nur für 2 Wochen ist.
Unbedingt mit der KK reden

[MOD] Hinweis auf Brett „Versicherungen“!
Hallo!

Es hatte schon seinen Grund, dass ich hier: /t/arbeitslosigkeit-unterbrechen-folgen/6563901/3

Bitte die Versicherungsaspekte dieses Falles im Brett „Versicherungen“ erfragen und (als Antworter) hier im Brett „Arbeits- & Sozialamtauch nicht tiefer darauf eingehen! Vielen Dank.

Zumal …

Für die Zeit, in der man sich vom AA abmeldet, muss man sich in diesem Fall privat versichern lassen.

… es eben keineswegs sicher ist, dass man sich für die Zeit der OAW selbst versichern muss – weder für die KV, und für die RV erst recht nicht! –, wie ich bereits in meinem oben verlinkten Beitrag schrieb!

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

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