Arbeitszeugnis: 2. Version ganz anderer Text - rechtens?

Moin,

mein Arbeitgeber hat mir einen völlig anderen Zeugnistext zugeschickt als in der ersten Zeugnisversion.

Eigentlich ging es nur um die Form- und Rechtschreibfehler, die ich Ihnen gebeten habe, zu korrigieren.

Darüber hinaus habe ich nach der Note gefragt und gebeten sie zu ändern, da sie den regelmäßigen Personalgesprächen nicht entspricht. Da wurde nichts dran geändert und teilweise noch schlechtere Formulierungen beigefügt, die in der ersten Version nicht drin waren.

Der Abschnitt über die eigene Firma ist jetzt doppelt so lang wie vorher, aus welchem Grund auch immer.

Meine Frage: darf die zweite Version schlechter als die erste sein und völlig anders formuliert sein als die 1. Version?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus,

Babsi

Ach Schätzchen, stell doch einfach das komplette neue Zeugnis hier ein. Mit Fragmenten können wir nichts anfangen. Ach ja, das möchtest du nicht. Dann lass dir bitte von den tollen Experten helfen, die schon die erste Version bewertet haben.

Sorry, dass ich etwas deutlicher geworden bin. Aber was du verlangst, überschreitet hier gerade Grenzen. Ich soll mir jetzt deine ganzen Posts wieder hochholen, um zu schauen, wie es denn mal war, um dann zu entscheiden, nee besser ist es jetzt auch nicht?

Wenn du Angst hast, dass dein AG diesen Post findet (glaub mir, der hat Besseres zu tun), kannst du es natürlich auch als Foto posten.

Aber so funktioniert es nicht.

Du wirst wahrscheinlich auch Antworten bekommen, die dir sagen schau hier auf die Seite oder hier. Lass es dir gesagt sein, die helfen dir nicht.

Wir haben hier noch ein paar gute Experten, die dir gern helfen möchten, aber dann nur mit komplettem Zeugnis.

Viele Grüße

Gesine

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Hi!

Und die Antwort ist: Es kommt ganz darauf an …
(tendenziell eher nein)

Das wird dir nur ein Gericht sagen können, da dort dann alle Fakten bekannt sind, die du uns vorenthältst.

Gruß
Guido

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Ja - ganz ehrlich!

Selbst mit dieser Formulierung schreibt dir jeder brauchbare Personaler ein vollkommen ungenügendes Zeugnis.

Jeder, der sich daran aufhängt, hat nicht den leisesten Schimmer, wovon er spricht.
Ebenso ist es ziemlich weltfremd, sich an der Bedeutung eines einzelnen Zeugnisses aufzuhängen.

Und ja - ganz ehrlich weiß das jeder mittelmäßige Anwalt, der sich mal irgenwann gehäuft im Arbeitsrecht ausgetobt hat.

Aber bitte - es ist dein Geld …

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Ok. Ich gebe auf.

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Hiho,

der Schutz Deines Individuuums geht mir, das wirst Du verstehen, meilenweit am Allerwertesten vorbei.

Wenn Du was wissen willst, frage.

Wenn Du nix wissen willst, lass es sein.

So einfach ist das.

Alla tschö!

MM

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Servus,

das Lustige daran ist, dass es bei Arbeitszeugnissen keine „Noten“ gibt.

Ich glaube, wenn ich mir ein wenig Mühe gebe, kann ich Dir ein Zeugnis schreiben, in dem

„Babsi ist bei Vorgesetzten, Auftraggebern und Kollegen als sehr selbstbewusste Mitarbeiterin positiv aufgefallen“

und

„Babsi hat die ihr übertragenen Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit erledigt“

vorkommen,

und das trotzdem wegen der Beschreibung der Aufgaben, der Erfolge und auch wegen der Schlussformel eine „Note Zwei“ ergibt.

Moral: Arbeitszeugnisse bestehen aus Text, nicht aus Punkteschemata.

Schöne Grüße

MM

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puh,

wenn du alles so genau weisst, warum fragst Du noch?

Heutzutage werde die Noten nicht mehr benutzt, es gilt der Gesamteindruck des Zeugnisses, DAS versuchen die Mitglieder Dir hier zu erklären.

Vielleicht besuchst Du ja nochmal Deinen Profi, der Dir diesen Noten-Blödsinn eingeredet hat, der hat ja auch das Wissen von vor 20 Jahren.

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Nein meine Liebe, neugierig bin ich bestimmt nicht. Ich habe schon hunderte Zeugnisse gelesen und bin ziemlich abgeklärt. Ich könnte dir sogar helfen, wenn du nicht so beratungsresistent wärst. Ich glaube, dass du dem Thema Zeugnis viel zu viel Bewertung beimisst.
Gerade jetzt, wo der Fachkräftemangel tatsächlich durchschlägt, ist ein Zeugnis so ziemlich das Letzte, worauf ich in einer Bewerbung schaue.

Just my 2 cents

Gesine

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Dann solltest du dir einen anderen Anwalt suchen!

Was Personaler aus Zeugnissen lesen und was Gerichte entscheiden, sind zwei so unterschiedliche Paar Schuhe …

Gruß
Guido

P.S. Zum Hensche-Link: Lies dich mal aufmerksam durch alles (!), was die Kanzlei zum Thema Zeugnisse schreibt!

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Der Schutz des Individuums scheint ja nicht so viel für dich zu zählen.

Jeder neue Arbeitgeber könnte im Net mein Zeugnis finden, dafür ist es individuell genug geschrieben. Damit meine ich nicht Name und Anschrift.

Dies kann einfach sehr viel persönlichen Schaden anrichten, denn welcher AG stellt schon einen Arbeitnehmer ein, der hier Rat für eine Klage sucht.

Warum du dafür kein Verständnis hast, ist mir schleierhaft. Vermutlich reine Neugier?

lg,

Babsi

Ja wo ist es denn?

…um nur ein Beispiel zu nennen.

Es wurden in der zweiten Version:

-alle Rechtschreib-, Grammatik- und Formfehler korrigiert, was sehr erfreulich ist.
-Leistungsbezogene Aussagen, die im Ursprungstext standen, wie z.B. Teamarbeit,entfernt.
-Text über das eigene Unternehmen verdoppelt, warum auch immer.

  • Noten verschlechtert, s.o.
  • Sätze durch andere Sätze, die dasselbe aussagen, aber jetzt wesentlich negativer klingen, ersetzt

lg, Babsi

Hi!

Es wurde dir bereits erklärt, wie du das verhindern kannst.

Aber auch ich gebe jetzt und hier auf …

Viel Erfolg
Guido

ist ja klar, hier geht es um Formulierungen/Codes, aus denen man Noten liest :wink:

Die Teamarbeit wurde von Note 1 auf Note 3 heruntergesetzt in der 2. Version:

von Version 1: "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war stets vorbildlich (= Note 1)

Version 2 : "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten… war einwandfrei (= Note 3)

lg. Babsi

ohne worte…

erst eine andere Agentur suchen, dann einen anderen Anwalt.

Ganz ehrlich

Naja, mittlerweile hat mein Rechtsanwalt alles bestätigt.

Stets zur vollen zufriedenheit bedeutetet noch immer eine „2“. Die Codes werden nach wie vor angewendet.

(Quelle zum Beleg für die Gültigkeit der Codes z.B. http://www.hensche.de/Zeugnis_mit_Note_zur_vollen_Zufriedenheit_Durchschnitt_BAG_9AZR584-13_19.11.2014.html)

Mir hat mein eigener Anwalt dringend davon abgeraten, ein persönliches Arbeitszeugnis im Internet zu veröffentlichen.

Wegen der Anfeindungen, weshalb ich hier bei wer-weiss-was mein Zeugnis im Wortlaut nicht offenlege, werde ich dieses Forum, das ich vorher immer sehr geschätzt habe, verlassen.
Hierzu wurde mir ebenfalls dringend geraten.

Mein Vertrauen ins das Forum habe ich verloren.

Vielen Dank an alle, die mir wirklich mit ihren Posts und ihrem Wissen geholfen haben!

Barbara

Hi Guido,

hier wurde nichts vorenthalten. Trotzdem danke, auch wenn meine Frage nicht beantwortet wurde.

lg,

Babsi