ArGe sperrt. gibt es noch Sozialhife?

Hallo, gibt es noch eine Art Grundsicherung? Wie verhält man sich, wenn die Arbeitsgemeinschaft den „Hahn zudreht“? Aus welchen Gründen auch immer, die Zahlungen einstellt.?
L.G; Zottel

Hallo,

Aus welchen Gründen auch immer

genauer Grund=genaue Antwort

VG, René

Hallo, gibt es noch eine Art Grundsicherung?

So eine Art gibt es immer.

Wie verhält man sich, wenn die Arbeitsgemeinschaft den „Hahn zudreht“?

Na, man verhält sich wieder regelkonform. Dann gibst auch wieder Leistung!

Aus welchen Gründen auch immer, die Zahlungen einstellt.?

Wollen wir doch mal ehrlich ran gehen. Also bevor die ARGE den Hahn völlig abdreht, d.h. also auf Null runter dreht, sozusagen total absperrt, muss schon ne Menge „los gewesen“ sein! Selbst dieser Totalverweigerer aus Hamburg, Hartz4 und Dosenbier Sänger, kriegt seine Stütze wieder.
Da mag man sich gar nicht vorstellen was hier passiert ist. Normalerweise erfolgt keine totale Reduzierung, da sind immer noch die Lebensmittelgutscheine. Deutschland ist sozial. Die absolute Einstellung der Leistung, sozusagen die Beendigung, tritt durch Arbeitsaufnahme mit genügend Einkommen, übergang in Rente, Vermögenszufluss (Erbe, Lotto), Heirat eines reichen Partners (mind. BG) oder Tod ein. Was ist es?

Hallo

Selbst dieser Totalverweigerer aus Hamburg, Hartz4 und Dosenbier Sänger, kriegt seine Stütze wieder.
Da mag man sich gar nicht vorstellen was hier passiert ist.

Man kann da doch nicht von einem Fall in Hamburg auf alle anderen Fälle schließen. Die Sachbearbeiter verhalten sich doch nicht alle gleich, und wenn ein Fall prominent ist und durch die Zeitungen geht, werden sich die Behörden bemühen, ganz korrekt zu sein, was ja nicht zwingend überall der Fall sein muss.

Manche gehen ja extra an die Öffentlichkeit, damit ihr Fall endlich korrekt bearbeitet wird.

MfG

leistungseinstellung gibt es nicht
hallo
um diese frage zu beantworten, bedarf es keiner nennung der gründe.
selbst wenn man schuldhaft das recht auf alg2 verwirkt hat, bekommt man trotzdem leitungen.
nur die 10 und 30%igen kürzungen müssen hingenommen werden. eine 100%ige kürzung gibt es faktisch nicht.

wie das kind dann allerdings heißt, weiß ich nicht.

jana

Hallo Jana,

ich kann dir aber aus dem Stand ein Dutzend Fälle sowohl beruflich als auch in meinem privaten Umfeld nennen, in denen zwar die Leistungen auf dem Papier, sozusagen buchstabengetreu, nicht völlig eingestellt wurden, allerdings um die Zahlung des kompletten Wohngeldes gekürzt, womit die Betroffenen obdachlos wurden. Sie werden in Obdachlosenunterkünften untergebracht und erhalten die Grundsicherung nach SGB XII, das heißt, wenn sie sich in der Lage fühlen, die Anträge zu stellen, was bei bestimmten psychischen Erkrankungen und/oder bei Alkohol- oder Drogensucht oftmals nicht der Fall ist.

Alle Tage habe ich mit diesem Personenkreis zu tun. So ganz einfach ist das nicht mit dem Postulat, dass in D keiner verhungern kann und niemand zum Betteln gezwungen wird.

Beste Grüße und schönen Sonntag

Annie

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ja

Hallo

Hallo.

Selbst dieser Totalverweigerer aus Hamburg, Hartz4 und Dosenbier Sänger, kriegt seine Stütze wieder.
Da mag man sich gar nicht vorstellen was hier passiert ist.

Man kann da doch nicht von einem Fall in Hamburg auf alle
anderen Fälle schließen.

O.k.

Die Sachbearbeiter verhalten sich
doch nicht alle gleich, und wenn ein Fall prominent ist und
durch die Zeitungen geht, werden sich die Behörden bemühen,
ganz korrekt zu sein, was ja nicht zwingend überall der Fall
sein muss.

Das würde ja bedeuten, dass die ARGEn sonst nicht immer korrekt sind.

Manche gehen ja extra an die Öffentlichkeit, damit ihr Fall
endlich korrekt bearbeitet wird.

Also sozusagen, dass sonst auch mal Willkür herrscht bei den ARGEn. Also das, was die Leistungsempfänger immer schon dachten wie es zugeht auf der ARGE. Vielleicht wird deshalb auch so viel geklagt.

Hallo

Das würde ja bedeuten, dass die ARGEn sonst nicht immer korrekt sind.

Sind sie auch nicht immer. Ich tippe als Ursache in den meisten Fällen auf Umwissen, mangelhafte Einarbeitung.

Also sozusagen, dass sonst auch mal Willkür herrscht bei den ARGEn.

Manche Sachen sind ja auch nicht vorgegeben und sollen von den Fallmanagern entschieden werden.

Also das, was die Leistungsempfänger immer schon dachten wie es zugeht auf der ARGE. Vielleicht wird deshalb auch so viel geklagt.

Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass allgemein bekannt ist, dass ca. die Hälfte der Klagen gegen die Argen tatsächlich gewonnen werden. Man geht also davon aus, dass die Gerichte fair urteilen, und dass sich bei falschen Bescheiden eine Klage lohnt.

Dass da vieles falsch läuft, das denken nicht nur die Leistungsempfänger.

Viele Grüße

andere theorie
hallo

Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass allgemein bekannt
ist, dass ca. die Hälfte der Klagen gegen die Argen
tatsächlich gewonnen werden. Man geht also davon aus, dass
die Gerichte fair urteilen, und dass sich bei falschen
Bescheiden eine Klage lohnt.

so unwissend sind die auch nicht. man geht davon aus, dass sich die mehrheit nicht zur wehr setzt. abzüglich der fälle, in denen das gericht zu gunsten der hilfeempfänger entscheidet, bleibt da sicherlich ein leichtes plus in der staatskasse übrig.

jana

hallo

Alle Tage habe ich mit diesem Personenkreis zu tun. So ganz
einfach ist das nicht mit dem Postulat, dass in D keiner
verhungern kann und niemand zum Betteln gezwungen wird.

für den geschilderten fall im up: leistungskürzungen betreffen NIE die wohnungssicherung. erst 10% dann 30% leistungskürzung, die man bei groben fehlverhalten hinnehmen muss.

nach einer zeit tritt wieder die volle zahlung des alg2 ein, und alles beginnt von vorne.
auf dem papier mag es eine 1oo%ige kürzung geben, faktisch aber nicht.
vielleicht zahlt dann zwar die arge nicht mehr, aber eine andere stelle: denke das sozialamt.

zu deinen vorkommnissen im bekanntenkreis. da kann ich nur sagen, dass die betroffenen sich entweder nicht zur wehr setzen zu wussten, oder aber sie schlecht beraten worden sind. einem bedürftigen das wohngeld kürzen, und ihn dadurch obdachlos machen, ist unsinn.

da das recht auf ein obdach im grundgesetz verankert ist, wird auch wieder der staat alles unternehmen müssen, um diese obdachlosigkeit zu verhindern.
nicht zuletz, ist das auch ein finanzieller aspekt für die kommune: die kosten für das obdachlosenheim kosten ihr weit mehr als die wohnung. denkst du etwa, dass obdachlosenheime gratis sind?
ja, für die betroffenen vielleicht, aber jede übernachtung muss die kommune bezahlen. und die summe bei 30 übernaqchtungen übersteigt locker die miete einer alg2 gerechten wohnung, inklusive der 359 euro.

gruß jana

hallo

so unwissend sind die auch nicht.

Alle natürlich nicht …

man geht davon aus, dass sich die mehrheit nicht zur wehr setzt. abzüglich der fälle, in denen das gericht zu gunsten der hilfeempfänger entscheidet, bleibt da sicherlich ein leichtes plus in der staatskasse übrig.

Meinst du wirklich?
Das wäre ja extrem fies. :frowning:

Aber sowas von… Oder: Ein Blick ins Gesetz …
… hätte uns (falsche) Spekulationen erspart.

Hi!

selbst wenn man schuldhaft das recht auf alg2 verwirkt hat, bekommt man trotzdem leistungen.
nur die 10 und 30%-igen kürzungen müssen hingenommen werden.
eine 100%-ige kürzung gibt es faktisch nicht.

So ein Unsinn!! Du solltest Dir mal § 31 SGB II mit dem bezeichnenden Titel „Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages“ durchlesen, bevor Du solche gewagten Thesen aufstellst.

In einem 1. Schritt kann die Regelleistung je nach Art der Pflichtverletzung um 10 (Abs. 2) oder 30 % (Abs. 1 S. 1) gekürzt werden.
Kommt eine Pflichtverletzung nach Abs. 1 ein zweites Mal vor („wiederholte Pflichtverletzung“), wird die Regelleistung in einem 2. Schritt um 60 % (Abs. 3 S. 1) gekürzt und bei einer weiteren in einem 3. Schritt sogar um 100 % , (Abs. 3 S. 2) also sehr wohl komplett. Und das wird auch so praktiziert (falls Du an den „Theoretisch-schon-Praktisch-nicht“-Ausweg gedacht hattest).

Soviel zu Deinem „gibt es faktisch nicht“.

Allerdings kann der Leistungsträger nach Abs. 3 S. 6 bei einer Alg-II- Minderung um mehr als 30 %in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen“ (z. B. die berühmt-berüchtigten Lebensmittelgutscheine ).

wie das kind dann allerdings heißt, weiß ich nicht.

Offensichtlich nicht nur das nicht.

Gruß
Jadzia

Aber dafür gibts KdU-Einstellung eigentlich nicht.
Hi!

ich kann dir aber aus dem Stand ein Dutzend Fälle sowohl beruflich als auch in meinem privaten Umfeld nennen, in denen zwar die Leistungen auf dem Papier, sozusagen buchstabengetreu, nicht völlig eingestellt wurden,

Das ist möglich.

allerdings um die Zahlung des kompletten Wohngeldes gekürzt,

Aber das glaube ich erst, wenn ich entsprechende Bescheide schwarz auf weiß sehe, denn außerhalb von § 22 (2) + (2a) SGB II (nicht genehmigter Umzug + U25-Jährige) existiert für eine Streichung oder Einstellung der KdU* keine gesetzliche Grundlage – erst recht nicht als Sanktion für eine „Pflichtverletzung“! Dafür würde die „normale“ Alg-II-Regelleistung gekürzt (siehe meinen anderen Artikel: /t/arge-sperrt-gibt-es-noch-sozialhife/6135177/12
(Allenfalls hat das Amt die Möglichkeit, die KdU direkt an den Vermieter auszuzahlen statt an den Alg-II-Empfänger.)*) KdU = Kosten der Unterkunft (kurz für die im SGB II verwendete Bezeichnung „Leistungen für Unterkunft und Heizung“)

womit die Betroffenen obdachlos wurden.

Und genau deswegen sieht das Gesetz eine KdU-Streichung eigentlich nicht vor!

Ich vermute hier aufgrund Deiner weiteren Schilderung was ganz anderes:

Sie werden in Obdachlosenunterkünften untergebracht und erhalten die Grundsicherung nach SGB XII,

Nämlich, dass Du hier zwei Dinge durcheinander schmeißt, die nichts miteinander zu tun haben! :smile:

In dem bisherigen Thread (und m. E. auch im (leider wenig eindeutigen) UP) ging’s um _Sanktions_möglichkeiten der ARGE, worunter niemals KdU-Kürzungen fallen bzw. wo diese gar nicht existieren.
Du schreibst jedoch von Menschen, die aufgrund nicht (mehr) vorhandener Arbeitsfähigkeit gar keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II haben, womit dann natürlich auch die KdU wegfällt.

Das hat nichts damit zu tun, dass die ARGE Menschen in die Obdachlosigkeit drängen würde, sondern ist wenn eine Gesetzeslücke, die die ARGEn mit dem ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarium nicht füllen können! (Auch ist es dann i. d. R. nicht mehr die ARGE, die die Leute in Obdachlosenunterkünfte „steckt“, weil nicht mehr zuständig.)

das heißt, wenn sie sich in der Lage fühlen, die Anträge zu stellen, was bei bestimmten psychischen Erkrankungen und/oder bei Alkohol- oder Drogensucht oftmals nicht der Fall ist.

Glaub’ mir: Dieses Dilemma der Betroffenen ist mir besser bewusst, als Du ahnst, ist aber nicht die Schuld der ARGE bzw. hat der Gesetzgeber nicht in deren Verantwortungsbereich gestellt. Aber eventuell könnten hier die Sozial- bzw. Grundsicherungsämter in einer größeren Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen stehen; dies geht aber sowohl über meine Kenntnisse der Gesetzeslage hinaus als auch über das Thema dieses Threads!

LG
Jadzia

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Es ist genau das: eine THEORIE, … [und MOD: ot!]
… die kollektiv falsch ist und im Einzelfall sogar eine Verleumdung darstellen kann.

Mal davon abgesehen, dass wir hier mittlerweile ins Off-topic gerutscht sind [weswegen ich in meiner Eigenschaft als MOD bei Fortsetzung den Teilthread abschließen werde; das nur als „Vorwarnung“], habe ich (als User ) dazu Folgendes zu sagen:

man geht davon aus, dass sich die mehrheit nicht zur wehr setzt.

Ts, wer ist denn „man“? Ich nehme an, Du (Jana Buschfink) meinst Gegner von Hartz IV und/oder ARGE-Hasser, die (deswegen?) ARGE-Verschwörungstheorien anhängen?!
Du weißt schon, dass Du damit Tausenden von Mitarbeitern vorsätzlichen Rechtsbruch unterstellst, der am besten auch noch „von oben“ angeordnet wurde?!
Ich würde mir meine Wortwahl in Zukunft besser überlegen!

abzüglich der fälle, in denen das gericht zu gunsten der hilfeempfänger entscheidet, bleibt da sicherlich ein leichtes plus in der staatskasse übrig.

Spätestens hier merkt man, dass Du von der Materie so viel Ahnung hast, wie ein durchschnittlicher SGB-II-Mitarbeiter vom Bildhauen…

Meinst du wirklich?

Ich fürchte ja, Simsy.

Das wäre ja extrem fies. :frowning:

Es wäre nicht nur fies, sondern kriminell.

Es ist eine Sache, (zu recht) zu beklagen, dass zu viele (externe) SGB-II-Mitarbeiter nicht ordentlich angelernt wurden und deswegen ihre Arbeit falsch/zu schlecht machen. Es ist aber wieder eine ganz andere, einer ganzen Behörde mitsamt ihren zehntausenden Mitarbeitern kollektiv vorsätzlichen Rechtsbruch vorzuwerfen! (Bei einem Vorwurf wie dem hier gemachten halte ich das Wort „Rechtsbeugung“ für zu harmlos.)

Gruß
Jadzia

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Hallo Jadzia,
kleine Berichtigung am Rande.
§ 31 SGB II hast Du schon richtig benannt. Bei den U25 -jährigen ist die Möglichkeit gegeben, auch die KdU zu kürzen.
„(5) Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebenjahr vollendet haben, wird das AlgII unter den in den Absaätzen 1-4 genannten Vorraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt… Bei wiederholter Pflichtverletzung … wird das Alg II um 100 von Hundert gemindert.“
Also auch die Kosten der Unterkunft.
Grüße
Almut

Hallo Jadzia,

ja natürlich. Logen. Ich bin natürlich von dem Personenkreis ausgegangen, für den die ArGe nicht mehr zuständig ist, da die Betroffenen dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung stehen. Habe ich wirklich in einen Topf geschmissen, sorry.

Und ich hatte lediglich die zweite Hälfte der Ursprungsfrage, eben die nach Sozialhilfe auf dem Schirm. Leider, und das ist wirklich blöd, steht da rein gar nichts über die Gründe der Streichung. Unter anderem, aber das ist jetzt weit hergeholt, kann man auch aus mannigfaltigsten Gründen frühberentet werden zum Beispiel.

Aber natürlich hast du recht. Ich bin halt ein Wenig betriebsblind, meine Klientel steht eben sehr oft keinem Arbeitsmarkt zur Verfügung, drum muss ich mit denen auch sehr selten Hatz4-Anträge ausfüllen, immer nur die Grundsicherungsdinger nach SGBXII und so.

Beste Grüße

Annie

Hallo Almuth,

danke. Eben die meinte ich.

Lieben Gruß

Annie

Stimmt, hast Recht! Danke für die Ergänzung!
Hi!

kleine Berichtigung am Rande.
§ 31 SGB II hast Du schon richtig benannt. Bei den U25-jährigen ist die Möglichkeit gegeben, auch die KdU zu kürzen:
"(5) Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebenjahr vollendet haben, wird das AlgII unter den in den Absätzen 1 – 4 genannten Voraussetzungen auf die Leistungen nach § 22 beschränkt …
Bei wiederholter Pflichtverletzung … wird das Alg II um 100 von Hundert gemindert.
"
Also auch die Kosten der Unterkunft.

Danke für die Ergänzung! Das hatte ich vergessen!

LG
Jadzia