Hallo van Branden,
ich habe bei meinen letzten Internet-Foren-Diskussion bemerkt, dass man - auch wenn es um die Frage von Leben und Tod eines Menschens geht - Wissenschaftler schwer beim Gewissen packen kann.
Für die ist eine kältekonservierte Leiche eine „Un-Person“, hat also schon mal „menschlich“ keinen Wert mehr für sie. Zumindest sehen das alle so, die sich dort in den Foren äußerten. „Dummerweise“ sind darunter meist Studenten d.h unsere Zukunft.
Ich meine - bei Ärzten (Göttern mit Totenschein) ist das genau so, Chirurgen in der Organspende-Medizin sollen angeblich Hirntote schon mal als „Gemüse“ bezeichnen.
Mein Argument, dass atomar gesehen, dieser kältkonservierte Mensch stabiler ist, als alle die, denen wir lebend die Hand drücken, zog auch nicht. Ein Mensch „stirbt“ atomar um die 20-30x in seinem Leben. Naja, dann ist man halt eine atomar-stabile „Un-Person“. Genauer gesagt, alle chemischen Prozesse sind verlangsamt auf: „Im Vergleich zu 1 sec Raumtemperatur innerhalb ein paar Millionen Jahren Kälte-Lagerung“. Verwendet wird dafür flüssiger Stickstoff mit einer Temperatur von -196 °C. Diese Chance sieht der Arzt mit seinen Augen nicht, er ist tiefenblind.
Zeig mir eine Mutter, welche ihren Kinder zur Un-Person erklären würde, wenn man diese als Leiche einfriert, wissenschaftlich gesehen, hat sie natürlich Unrecht … die Zukunft wird zeigen, bis wann ist man Person und ab wann „Un-Person“!? Wer setzt sich durch? Die Wissenschaft oder die „Mutter“!? Bringt man Anenzephale um? Nein!
Ich habe krampfhaft argumentativ versucht, dass der stabilen „Un-Person“ kein Totenschein ausgestellt wird, nun hab ich erfahren, dass das auch Ärzte gegen den Willen der Familie tun. Obwohl, jetzt kommt der Hammer(!?), "Zitat: „Im deutschen Recht gibt es keine gesetzliche Definition des Todes.“ Zitat Ende, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tod
In einem gab es Konsens: Wissenschaft ich nicht vorherzusagen und somit nicht die Art der potentiellen Wiederauferstehung der „Un-Person“.
Logischweise ergibt sich eine weitere Diskussion: "Was ist mit Menschen die sich medizinisch lebend einfrieren lassen, weil sie z.Bsp. genau wissen, dass sie sich im unumkehrbaren Sterbeprozess befinden? Bzw. in einer Patientenverfügung den Willen zum Ausdruck brachten: "Sollte ich nicht mehr entscheidungsfähig sein (z.Bsp. im Koma) und mich im unumkehrbaren Sterbeprozess befinden, möchte ich lebend - unter Narkose - eingefroren werden. Sind das auch „Un-Personen“ und bekommen einen Totenschein?
Also wer das Thema „Suizid für Kältekonservierung“ behandeln will, um zu prüfen wie Recht und Wissenschaft darauf reagieren, kann mir gern Bescheid sagen: [email protected]
Mir wurde immer wieder – berechtigt (in Deutschland) – die Sinnfrage für Kryonik gestellt. In anderen Ländern hat man einfach die Freiheit dazu z.Bsp. in Russland und den USA, sich einfrieren und lagern zu lassen.
In Deutschland ist es verboten und zuständig sind dort die Bundesländer und nicht der Bund. In den Bundesländern die Sozialministerien. Mehrere Schreiben der Ablehnung der kryonischen Aufbewahrung liegen mir vor.
Bei der deutschen Sinnfrage werde ich dran bleiben …
Alles klar oder hast Du noch Fragen?
Mit besten Grüßen
Jens Rabis
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