Ausbildung Elektrofachkraft für unterwiesene

Hallo Leute!

Bin Feinwerkmechanikermeister und im Außendienst bei einem Maschinenbauhersteller tätig. Da die Maschinen auch angeschlossen und gewartet werden müssen, ist ja rein rechtlich eine Elektrofachkraft oder eine Elektrofachkraft für unterwiesene Tätigkeiten notwendig. Besitze keinen solchen Abschluß bzw. Lehrgang.
Zur Fehlersuche muss ich aber Zwangsweise auch auf der elektrischen Seite arbeiten, was ziemlich häufig der Fall ist.

Was hab ich nun für Möglichkeiten diesen zu erwerben?
Außendienst heißt natürlich, dass ein Teilzeitlehrgang nicht in Frage kommt, da diese Tätigkeit international abläuft.

In meinem Urlaub habe ich nicht vor, einen Lehrgang zu besuchen. Die Firma vertritt die Einstellung: „Hat noch niemand gebraucht, brauchst Du auch nicht“. Nicht zulässig, aber was solls, da ist nix zu machen. Nicht an den Schaltschrank gehen ist natürlich auch nicht drin. Da kann ich dann gleich zuhause bleiben.

Kann ich mir zusätzlich zu meinem Meisterbrief noch eine Tätigkeit eintragen lassen? Wer darf die Schulung für eine Elektrofachkraft für unterwiesene Tätigkeiten abhalten? Jeder Elektriker, oder muss man da einer Einrichtung wie der IHK, HWK, TÜV, usw. angehören?? Was gibt es für alternativen für mich?? Der Job macht Spaß und ich will da auch tätig bleiben.

MfG

Btw: Wenn meine Beitrag hier falsch ist, dann verschiebt ihn bitte, oder sagt mir wo ich ihn einstellen soll.

Hallo PA,

Bin Feinwerkmechanikermeister und im Außendienst bei einem
Maschinenbauhersteller tätig.

Zur Fehlersuche muss ich aber Zwangsweise auch auf der
elektrischen Seite arbeiten, was ziemlich häufig der Fall ist.

Die Firma vertritt die Einstellung: „Hat noch
niemand gebraucht, brauchst Du auch nicht“. Nicht zulässig,
aber was solls, da ist nix zu machen.

den Letzten beißen die Hunde, wenn du keine Genehmigung hast diese Arbeiten auszuführen so bist du reif wenn etwas passieren sollte.

Btw: Wenn meine Beitrag hier falsch ist, dann verschiebt ihn
bitte, oder sagt mir wo ich ihn einstellen soll.

Klicke links auf die Brettbeschreibung dieses Brettes, dort dann auf das Briefsymbol neben neben dem Moderatornamen un dbitte ihn dich 3 Bretter höher zu verschieben.

Gruß
Reinhard

Hallo Powerakku!

Irgend etwas stimmt nicht mit Deiner Auskunft. Auf der einen Seite willst Du eine Berechtigung, auf der anderen Seite brauchst du sie nicht nach Ansicht der Herstellerfirma. Du willst aber auch nicht Deinen Urlaub oder Freizeit dafür opfern.
Warum soll die Firma Dir eine Ausbildung zukommen lassen, die nicht Notwendig ist. Wäre gut wenn man wissen würde um welche Maschinen es sich handelt.

mfg
erfinder und gründer

Moin
@erfinder und gründer,

Als Ausgebildeter Mechatroniker,
der auch eine Firma hatte, ?!
solltest Du’s eigendlich besser wissen.


@Powerakku

Definition nach VBG A 3:
§ 2
Begriffe
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt,
wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen kann.
zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft
wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung,
z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle,
nachgewiesen.
. . .
§ 3
Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,
dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel
nur von einer Elektrofachkraft
oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet,
geändert und instandgehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen,
dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel
ein Mangel festgestellt worden,
d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln,
so hat der Unternehmer dafür zu sorgen,
dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht,
dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage
oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften
Zustand nicht verwendet werden.

BG-Vorschrift BGV A3
Unfallverhütungsvorschrift
Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel (PDF-247kB)
http://www.bgete.de/bilder/pdf/bgv_a3_a05-2009.pdf

Lesestoff für die Verantwortlichen:
**> TRBS 1203 Teil 3 September 2006
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Befähigte Personen
– Besondere Anforderungen –
Elektrische Gefährdungen (PDF-68kB)
http://www.bgete.de/bilder/pdf/trbs_1203_teil_3_a05-…
> TRBS 2131 September 2007
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Elektrische Gefährdungen (PDF-79kB)
http://www.bgete.de/bilder/pdf/trbs_2131_a05-2009.pdf

Das Thema wird auch hier im E-Forum öfter behandelt:
/t/zertifizierung-zum-setzen-einer-stromanschlussdos…

Kann ich mir zusätzlich zu meinem Meisterbrief noch eine Tätigkeit eintragen lassen?

Siehe im unteren Teil meines verlinkten Artikels bei www.
Definitiv: Ja

Wer darf die Schulung für eine Elektrofachkraft für unterwiesene Tätigkeiten abhalten?

Für Fehlersuche und Prüfung in elektrischen Anlagen, reicht
„Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
aber nicht aus.
Siehe => BGV A3 unter: zu § 8 Nr. 2: Tabelle 5 Abs.8 ff

Die Tätigkeit verlangt nach einer Elektrofachkraft,
entsprechend DIN VDE 0105-100.

Jeder Elektriker,

Für die hierbei verlangten Kenntnisse, Nein !

oder muss man da einer Einrichtung wie der IHK, HWK, TÜV, usw. angehören??

Nein.

Was gibt es für alternativen für mich??

Frag doch mal bei der BG direkt an
und bitte die Fachleute von der BG,
sie mögen die Firmenleitung/Chef über dies Thema aufklären.

/t/ein-streitfall-elektrikermeister-ingenieur/3460955/6

Zur Fehlersuche muss ich aber Zwangsweise auch auf der
elektrischen Seite arbeiten, was ziemlich häufig der Fall ist.

Selbstverständlich, steht Dir frei,
Dich auf privater Basis, zu qualfizieren.

Aber wenn die/der Firma/Betrieb solche Tätigkeiten voraussetzt,
muß sie auch die Kosten einer Weiterbildung zu dem Thema aufbringen.
siehe TRBS 2131
Zitat:

mfg
W.

P.S.
Bei uns wird z.B. im Störfall o.Ä.
auch „Arbeiten unter Spannung“ im Bereich bis 1kV und bis 20kV
verlangt bzw. Angewiesen.
Die Kosten für die Schulung und Wiederholungsunterweisungen,
hat das Unternehmen zu tragen.**

Hallo

Also bin in einem Handwerksbetrieb mit ca. 100 Leuten beschäftigt. Wir bauen Sondermaschinen für die Getränkeindustrie. Also bin ich mit Antriebstechnik auf der elektrischen Seite konfrontiert. Ihr dürft die Gewichtung nicht so sehr auf meine Firma, bzw. den verantwortlichen Leuten da legen. Da ist es verankert, dass man im Aussendienst halt einfach alles macht. Ist bis heute ja auch noch nichts passiert. Nur wenn, will ich nicht in der Haftung sein. Und von mir aus, habe ich keine Lust, die 600€ für die Weiterbildung selbst zu tragen, und dazu auch noch meine sowieso schon kappe Zeit „zuhause“ zu opfern.
Wenn die Kosten wenigstens getragen werden würden, was ja auch nicht der Fall ist.

Habe nur gehört, das ich mir zu meinem Meisterbrief noch artverwande Tätigkeiten eintragen lassen darf. Die Kenntnisse habe ich zumindest größtenteils, da ich ja fast tagtäglich mit der Elektrik konfrontiert werde.
Wenn ich meine Freizeit schon Opfern würde, dann will ich einen besseren Abschluss als die „Elektrofachkraft für unterwiesene Tätigkeiten“.
Deshalb versuch ich es in diesem Forum, vielleicht hat ja jemand einen anderen Weg auf Lager, oder schon Erfahrungen in diese Richtung, oder einen ähnlichen Fall schon einmal erlebt.

MfG

Bildungsfreistellung statt Urlaub
Hallo,

In meinem Urlaub habe ich nicht vor, einen Lehrgang zu
besuchen.

Es gibt auch das Recht auf Bildungsfreistellung (auch Bildungsurlaub genannt)!
Abhängig vom Bundesland: Wird der noch dieses Jahr beantragt und nicht gewährt, erfolgt der Übertrag ins nächste Jahr. Dann muss er mit dem für 2010 zusammen (insgesamt 2 Wochen) gewährt werden.

Gruß,
Fred

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ?!
Moin,

Elektrotechnisch unterwiesene Personen,
dürfen solche Arbeiten nicht ausführen,
wie sie bei Dir an der Tagesordnung sind.

… Also bin ich mit Antriebstechnik auf der
elektrischen Seite konfrontiert. Ihr dürft die Gewichtung
nicht so sehr auf meine Firma, bzw. den verantwortlichen
Leuten da legen.

Doch, denn die Verantwortung liegt genau dort,
da für Deine Tätigkeit „allem Anschein“,
keine verantwortliche Elektrofachkraft existiert.

Sieh auch (#)

Da ist es verankert, dass man im Aussendienst halt einfach alles macht.

Sorry, aber die Firma kann sich da nicht rausreden,
wenn an einem solchen Automaten,
ein Elekto- Schaden oder Unfall geschieht.

Ist bis heute ja auch noch nichts
passiert.

Viel Glück, weiterhin.

BtW, haben eure Automaten auch ein „CE-Zeichen“?

Nur wenn, will ich nicht in der Haftung sein.

Nicht Du, sondern die Firma ist in der Haftung.

Ich hab in meiner vorherigen Antwort,
auf die Vorschriften, für’s Unternehmen hingewiesen.

Die Europäischen Richtlinien zur Arbeitsschutz und Geräte- und Maschinensicherheit,
sind sind die "Gesetzliche Vorgaben"
und nicht was man in der Firma meint !

http://www.bgete.de/praev/praev_gesetze.html

Und von mir aus, habe ich keine Lust, die 600€ für die
Weiterbildung selbst zu tragen, und dazu auch noch meine
sowieso schon kappe Zeit „zuhause“ zu opfern.
Wenn die Kosten wenigstens getragen werden würden, was ja auch
nicht der Fall ist.

Habe nur gehört, das ich mir zu meinem Meisterbrief noch
artverwande Tätigkeiten eintragen lassen darf.

Jain.
Welche Tätigkeit aus dem Elektrobereich,
ist zur Feinwerkmechanik artverwandt ?

Artverwandte Berufe (BGI 519):
Beispielsweise kann ein Elektromaschinenbauer
für sein Arbeitsgebiet durchaus eine genügende Qualifikation
als Elektrofachkraft besitzen, das heißt allerdings nicht,
dass er auch die fachlichen Qualifikationsanforderungen für
Arbeiten im Bereich von Niederspannungsschaltanlagen erfüllt.
Ebenso fraglich ist das Vorliegen der fachlichen Qualifikation bei Personen,
die zwar eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich nachweisen können,
aber seit einigen Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben
und damit nicht über ausreichende Kenntnisse
und Erfahrungen bzw. nicht über die Kenntnisse
des sich ständig ändernden Normenwerks verfügen.

Die Kenntnisse habe ich zumindest größtenteils,
da ich ja fast tagtäglich mit der Elektrik konfrontiert werde.

Und genau das, muß auch entsprechend, nachgewiesen werden.

BG-Grundsätze
Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten
im Sinne der Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

http://www.bgete.de/bilder/pdf/bgg_944_a04-2009.pdf (PDF-138kb)

Auch eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
ist für diese Arbeiten, nur bedingt einsetzbar.

(#) Zitat:
Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen,
die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.
Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft
die Fachverantwortung wahrnimmt.

Lies mal in,
„Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“ (BGI 519),
unter „3 Mitarbeiterqualifikation und Verantwortung“

http://www.bgete.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma5… (PDF-2,49 MB)

Ausbildungsinfos gibt auch die BG, IHK und HWK.

MfG

mfg
W.

Hallo Wolfgang!

Du hast mich sicherlich falsch verstanden.
Wollte mich nur nach seiner Tätigkeit erkundigen. Wenn er bei Getränkeautomaten, wo er einen Netzstecker ziehen kann und als elektrotechnische Arbeit ein Modul oder eine Platine tauscht im Spannungslosen Zustand, würde seine jetzige Qualifikation ausreichen.
Wenn er aber als Maschinentechniker auftritt reicht seine Qualifikation im elektrotechnischen Sinn nicht aus.

Es geht aber darum, daß er eine Befugniss haben will und nichts dazu beisteuern will. Weder Finaziell noch Zeitmäßig. Jetzt kommt das Übliche, die Firma soll alles tragen. Wenn er schon Gewissensbisse hat, dann soll er sich in seinem Beruflichen Bereich etwas suchen oder für seine Ausbildung sorgen.

mfg
erfinder und gründer

Moin,

Du hast mich sicherlich falsch verstanden.

Wirklich?

Wenn er aber als Maschinentechniker auftritt reicht seine
Qualifikation im elektrotechnischen Sinn nicht aus.

Genau, denn es geht um „Sondermaschinen für die Getränkeindustrie“.

Es geht aber darum, daß er eine Befugniss haben will

Wieso will? Siehe seine 1.Anfrage:

Da ist es verankert, dass man im Aussendienst halt einfach alles
macht. Ist bis heute ja auch noch nichts passiert.

Genau hier, hat er recht,
denn solche Anweisung ist von Betriebsseite her,
grob fahrlässig zu nennen.

und nichts dazu beisteuern will. Weder Finaziell noch Zeitmäßig.
Jetzt kommt das Übliche, die Firma soll alles tragen.
Wenn er schon Gewissensbisse hat,

Darum geht es Ihm aber nicht.
Er will einfach „sicher“ in dem Bereich arbeiten.

Und von mir aus, habe ich keine Lust,
die 600€ für die Weiterbildung selbst zu tragen,

Wobei diese Summe vielleicht gerade noch
für eine Unterweisung ausreicht,
aber nicht für die benötigte Qualifikation,
die kostet eher €€€€ bis €€€€€.

und dazu auch noch meine sowieso schon kappe Zeit „zuhause“ zu opfern.

Das ist wohl auch verständlich,
wenn man im Internationalen Außendienst tätig ist.

Wenn die Kosten wenigstens getragen werden würden,
was ja auch nicht der Fall ist.

Wenn ich meine Freizeit schon Opfern würde,
dann will ich einen besseren Abschluss …

dann soll er sich in seinem Beruflichen Bereich etwas suchen
oder für seine Ausbildung sorgen.

Es betrifft zum Ersten „Seinen Fachbereich“
und „Zweitens“ profitiert die Firma auch dabei,
zudem findest auch Du hier:

„Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“ (BGI 519),
unter "3 Mitarbeiterqualifikation und Verantwortung"

http://www.bgete.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma5… (PDF-2,49 MB)

mfg
erfinder und gründer

mfg
W.
P.S.
Ich hab meinen Meister auch nebenberuflich gemacht,
wobei ich an 280Tagen im Jahr, davon ca. an 160Tagen,
10 und mehr Stunden arbeitete.
Die Firma hat die vollen Kosten, rund 10.000,oo DM übernommen,
unter der Bedingung, das „mein Kündigungrecht“ nach Abschluß,
für 5Jahre eingeschränkt wurde(Darlehensbedingungen).

Hallo Wolfgang!

Du kommst vom Thema ab. Man darf nicht verallgemeinern. Hier geht es speziel
um eine Zusatzausbildung die von der Firmenseite nicht Notwendig ist.
Bei Firmen die International auftreten gibt es für diverse Aufgabengebiete Spezialisten mit der notwendigen Ausbildung.

Habe selbst solche Dinge mitgemacht im Bereich Großbäckereianlagen. Machte als Subunternehmen den elektrotechnischen Part.

Powerakku will ein Zusatzberechtigung und dafür weder Geld noch Freizeit aufwenden. Er muß seine Position klarstellen bei der Firma, wozu er berechtigt ist und wozu nicht.

Bei seiner Tätigkeit kann es sich um Einstellarbeiten handeln wo er z.B. Endschalter, Näherungsschalter diverse Nocken und Kurven an Programmen verschiebt. Glaube nicht das er im Schaltkasten an der Steuerung laut Schalt, und Stromlaufplan arbeitet.

mfg
erfinder und gründer

Hallo erfinder und gründer,

Du kommst vom Thema ab. Man darf nicht verallgemeinern. Hier
geht es speziel
um eine Zusatzausbildung die von der Firmenseite nicht
Notwendig ist.

Diesen Absatz im UP hast du wohl überlesen:
Die Firma vertritt die Einstellung: „Hat noch niemand gebraucht, brauchst Du auch nicht“. Nicht zulässig, aber was solls, da ist nix zu machen. Nicht an den Schaltschrank gehen ist natürlich auch nicht drin. Da kann ich dann gleich zuhause bleiben.

Es scheint also eindeutig kein Elektriker mit zu sein.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter(TOO)

Es scheint also eindeutig kein Elektriker mit zu sein.

Wenn kein Elektriker mit ist. Dann handelt es sich bei solchen Produktionsstrecken um sogenannte Baukastensysteme. Die werden im Werk vor dem Ausliefern aufgestellt und Probegefahren. Bei der Montage vor Ort beim Kunden,wird nur noch Einheit für Einheit zusammengestellt und mit Steckverbindungen Elektrisch und/oder Elektronisch verbunden. Zum Schluß kommt die Feineinstellung, welche nicht wirklich elektrotechnische Großausbildung braucht.

Es geht mir aber darum daß jemand eine Berechtigung haben will ohne etwas dafür zu Tun oder zu Investieren. Er will sogar nicht einmal etwas Freizeit dafür verwenden.

Wenn die Firma, was ich glaube, korrekt ist, wird sie von ihrem Mitatbeiter nicht etwas unerlaubtes verlangen wo sie den Kopf hinhalten muß.
Wobei ich nicht am Wissen und Können von Powerakku zweifle.

mfg
erfinder und gründer

Moin,

Du kommst vom Thema ab. Man darf nicht verallgemeinern. …

Wer hier „verallgemeinert“, bist Du.

Du hast wohl noch nie mit Sondermaschinenbau zu tun gehabt.

Das sind immer, Auftragsfertigungen.
Bis auf einige Grundeinheiten,
gleicht keine Maschine einer anderen.

Wenn die Firma immer nur einen Monteur zum Einrichten oder Service schickt,
muß dieser auch entsprechende Qualifikationen haben.

Bis jetzt hat der UP die A…-Karte.

Und genau das ist „Fahrlassig“, von Firmenseite.
Sie hat sicherzustellen,
das Mitarbeiterqualifikation, den Anforderungen entspricht !

TRBS 1111
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
vom 15. September 2006

TRBS 1151
Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel -
Ergonomische und menschliche Faktoren
vom 27. Oktober 2007

TRBS 1201, Teil 3
Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen,
Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
im Sinne der Richtlinie 94/9/EG

  • Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV
    vom 11. März 2009

TRBS 1203, Teil 3
Befähigte Personen

  • Besondere Anforderungen -
    Elektrische Gefährdungen
    vom 15. September 2006

TRBS 2111
Mechanische Gefährdungen

  • Allgemeine Anforderungen -
    vom 04. Januar 2006

TRBS 2131
Elektrische Gefährdungen
vom September 2007

TRBS 2210
Gefährdungen durch Wechselwirkungen
vom 15.September 2006

GV 1 - Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG
GV 2 - Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
GV 4 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
GV 10 - Maschinenverordnung - 9.GPSGV

Er muß seine Position klarstellen bei der Firma,
wozu er berechtigt ist und wozu nicht.

Dieser Satz ist von Dir, der einzige, der „Hand und Fuß“ hat.

mfg
erfinder und gründer

mfg
W.

Hallo Wolfgang!

Du kommst vom Thema ab. Man darf nicht verallgemeinern. …

Wer hier „verallgemeinert“, bist Du.

Das tue ich nicht.

Du hast wohl noch nie mit Sondermaschinenbau zu tun gehabt.

Oh doch, habe selber einige entwickelt, gebaut und aufgestellt in Betrieb genommen und die laufen Heute noch.
Ob Sondermaschine oder normaler Maschinenbau macht keinen Unterschied.

Das sind immer, Auftragsfertigungen.
Bis auf einige Grundeinheiten,
gleicht keine Maschine einer anderen.

Das tut keine Maschine, es ist wie bei den Menschen, keiner gleicht dem anderen obwohl die Grundeinheiten die selben sind.

Wenn die Firma immer nur einen Monteur zum Einrichten oder
Service schickt,

Die Firma wird mit Sicherheit den richtigen Mann mit den Nötigen Qualifikationen einsetzen. Die Firma hat mit Sicherheit eine guten Ruf und wird danach trachten daß alles Korrekt abläuft.

muß dieser auch entsprechende Qualifikationen haben.

Wenn er sie nicht hat dann muß er sich die aneignen. Vermutlich hat er den falschen Beruf erlernt, jetzt muß er sich weiterbilden.

Und genau das ist „Fahrlassig“, von Firmenseite.

Wir oder besser gesagt ich weiss bis jetzt nicht wie weit der Eingriff in die Elektrotechnik ist. Zum öffnen eines Schaltkasten und nur einen Motorschutzschalter oder eine Sicherung einzulösen braucht man keine spezielle
Ausbildung. Die Info war, er muß öfter in den Schaltschrank.

mfg
erfinder und gründer

OT, ich nochmal . . .
Moin,

Bei der Montage vor Ort beim Kunden,
wird nur noch Einheit für Einheit zusammengestellt
und mit Steckverbindungen Elektrisch und/oder Elektronisch verbunden. . . .

Ach so, das wird heute „immer noch gemacht“ ??

Mein Wissenstand ist da ein anderer!

Demnach wird bei Fertigstellung,
grundsätzlich auch eine Abnahmeprüfung
gemäß BGV A3 durchgeführt. (Prüfprotokoll zur Abnahme/Erstprüfung)

Dies kann, durch das Montagepersonal,
nur bei entsprechender Qualifikation,
an solchen Anlagen gemacht werden.

Ausnahme, insich abgeschlossene Anlagen(Gehäuse),
die außer dem Netzanschluß,
keine externen Verbindungen aufweisen.
Hier reicht die Abnahme im Werk als Erstprüfung aus. (Werksprüfungs-Protokoll)

P.S.
Selbst renomierte Firmen, schicken oft nur „Mechaniker“,
die auch die Anschußverbindung herstellen.

Wir haben in unserem Betrieb, vor ca. 15Jahren,
eine elektr. betriebene Toranlage bekommen. (Bekannter Hersteller in BRD)
Bei der Endabnahme war, organisationsbedingt(damals), keine EFK dabei.

Ungefähr 1Jahr später gab es eine Störung.
Bei der Fehlersuche hatte der Kollege eine Körperdurchströmung.
Er hats überlebt, aber Polizei, BG, etc. . . . da war was los!

Im nachhinein stellte sich heraus,
das die Schlüsseltastergehäuse(Metall), nicht in PE einbezogen waren
und der Profilzylinder, bei betätigen mit dem Schlüssel, den Außenleiter berührte,
bei ungetrennter 230VAC Steuerspannung !

Wenn die Firma, was ich glaube, korrekt ist, . . .

Soviel dazu.

Fazit:
Heute gibt es bei uns,
keine Abnahme ohne entsprechendes Prüfprotokoll nach Fertigstellung,
das gemäß DIN auch zur Anlagendokumentation gehört !

mfg
W.

Hallo Wolfgang!

Bei der Montage vor Ort beim Kunden,
wird nur noch Einheit für Einheit zusammengestellt
und mit Steckverbindungen Elektrisch und/oder Elektronisch verbunden. . . .

Ach so, das wird heute „immer noch gemacht“ ??

Ja.

Mein Wissenstand ist da ein anderer!

Komisch, per Funk kann man keinen E-Motor antreiben. Man muß schon Kabel und Stecker verwenden. Bei Euch nicht?

Demnach wird bei Fertigstellung,
grundsätzlich auch eine Abnahmeprüfung

Richtig und das ist beim Kunden.

Dies kann, durch das Montagepersonal,
nur bei entsprechender Qualifikation,
an solchen Anlagen gemacht werden.

Auch Richtig.

P.S.
Selbst renomierte Firmen, schicken oft nur „Mechaniker“,
die auch die Anschußverbindung herstellen.

Ganz Normal. Also doch, wird das bei Euch „wieder gemacht“. Die Abnahme macht ein Berechtigter, der auch dafür Haftbar ist.

Es geht aber darum, daß Powerakku für seine Weiterbildung nichts machen will. Aber doch ein Zeugnis haben will um Elektrische Anlagen zu Warten.
Das ist seine Sache und dafür hat er zu sorgen.
Wenn nicht, dann muß er den Beruf wechseln. Er hat bis jetzt noch nicht einmal gesagt was er im Schaltschrank für Tätigkeit ausübt. Sicherungen tauschen braucht man keine Sonderausbildung, bei uns in Österreich (Felix Austria).

Mir brauchst Du keinen Vortrag schreiben, ich habe meine Berechtigungen.

mfg
erfinder und gründer