Ich weiß es! 
Hi!
„… Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe“
Nun ist die damalige Sozialhilfe mit neuen Worten aufgegliedert.
Jein, ganz so einfach ist das nicht, dafür …
Ich suche nach einem Begriff, der ähnliche Leistungen zusammenfasst.
… kann ich Dir mit einem richtig offiziellen Oberbegriff helfen. 
Und zwar lassen sich die heute existierenden Leistungen, die die ehemaligen Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ersetzt haben, unter folgendem Oberbegriff zusammenfassen:
„Grundsicherung(sleistungen)“
Im Einzelnen umfasst dies folgende Leistungen:
Aus dem SGB II die Grundsicherung für Arbeitslose, bestehend aus:
– Arbeitslosengeld II (Alg II) und
– Sozialgeld
(fälschlicherweise oftmals als „Hartz IV“ bezeichnet), sowie
aus dem SGB XII die Sozialhilfe, bestehend aus:
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
– Hilfe zum Lebensunterhalt
(also nicht deckungsgleich mit der „alten“ Sozialhilfe).
Aufgrund der Tatsache, dass die Bezeichnung „Grundsicherung“ sowohl im SGB II als auch im SGB XII zur näheren Bezeichnung von einzelnen Leistungsarten verwendet wird * – dann jeweils mit dem ergänzenden Zusatz „für“, „im“ oder „bei“ – (s. o.), wird in der Praxis der eigentlich offizielle Oberbegriff „Grundsicherung“ meist zu „Grundsicherungsleistungen“ (selbst in amtlichen Schreiben (interne)), um Missverständnisse zu vermeiden.
*) In der Praxis wird „Grundsicherung“ insbesondere mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gleichgesetzt (ähnlich wie bei Alg II und Hartz IV, nur längst nicht so falsch
, was auch an der gebräuchlichen Abkürzungen „Grusi“ (für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erkennbar ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Formulierungsvorschlag lautet:
„Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Bezieher (oder Empfänger) von Arbeitslosengeld und/oder einer Grundsicherungsleistung“ bzw. „und/oder Grundsicherung …“
(„und/oder“ weil es ja durchaus möglich ist, zwei der aufgeführten Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen.)
LG
Jadzia