Begriff gesucht

Hallo,
ich arbeite gerade an einer Beitragssatzung für einen neuen Verein. Bei einem erfolgreichen Verein, dessen Formulierungen in der Beitragssatzung in die Jahre gekommen sind, gibt es für „Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe“ einen verminderten Beitragssatz. Sinngemäß möchte ich das übernehmen. Nun ist die damalige Sozialhilfe mit neuen Worten aufgegliedert. Ich suche nach einem Begriff, der ähnliche Leistungen zusammenfasst.

Übrigens – am Ende der Beitragssatzung steht: „Ein Nachweis zu den Angaben der Beitragsbemessung wird nicht verlangt. Bei falschen Angaben wird jedoch im Rahmen der Verjährungsfrist der korrekte Beitrag eingefordert.“

Grüße
Ulf

Hallo Ulf,
was hälts Du von „Transferleistungen“?
Grüße
Almut

was hälts Du von „Transferleistungen“?

Hallo Almut,
sollte ich da staatliche Transferleistungen schreiben? Aber fällt da nicht auch jeder Fördermittelbescheid darunter?
Grüße
Ulf

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was hälts Du von „Transferleistungen“?

Hallo Almut,
sollte ich da staatliche Transferleistungen schreiben?
Aber fällt da nicht auch jeder Fördermittelbescheid darunter?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,
hast Recht, was besseres fällt mir nur beim besten Willen nicht ein…
Grüße
Almut

Hallo,
mir würde jetzt noch einfallen:
Empfänger von Arbeitslosengeld (I+II)

dafür würden dann Arbeitslose und die Empfänger von Sozialhilfe wegfallen.
Nur als Vorschlag!

Gruss, Harry

owt

Klingt etwas umständlich, aber…
Hallo Ulf,

wie wäre es mit folgender Umschreibung:

" Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenen Mitteln oder elterlicher Unterstützung bestreiten können " ?

mfg

nutzlos

Hallo Ulf,

wie wäre es mit „Leistungsberechtigte nach SGB II“ ?

Gruß

Joschi

Ich weiß es! :smile:
Hi!

„… Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe“

Nun ist die damalige Sozialhilfe mit neuen Worten aufgegliedert.

Jein, ganz so einfach ist das nicht, dafür …

Ich suche nach einem Begriff, der ähnliche Leistungen zusammenfasst.

… kann ich Dir mit einem richtig offiziellen Oberbegriff helfen. :smile:

Und zwar lassen sich die heute existierenden Leistungen, die die ehemaligen Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ersetzt haben, unter folgendem Oberbegriff zusammenfassen:

Grundsicherung(sleistungen)

Im Einzelnen umfasst dies folgende Leistungen:
Aus dem SGB II die Grundsicherung für Arbeitslose, bestehend aus:
Arbeitslosengeld II (Alg II) und
Sozialgeld
(fälschlicherweise oftmals als „Hartz IV“ bezeichnet), sowie
aus dem SGB XII die Sozialhilfe, bestehend aus:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
Hilfe zum Lebensunterhalt
(also nicht deckungsgleich mit der „alten“ Sozialhilfe).

Aufgrund der Tatsache, dass die Bezeichnung „Grundsicherung“ sowohl im SGB II als auch im SGB XII zur näheren Bezeichnung von einzelnen Leistungsarten verwendet wird * – dann jeweils mit dem ergänzenden Zusatz „für“, „im“ oder „bei“ – (s. o.), wird in der Praxis der eigentlich offizielle Oberbegriff „Grundsicherung“ meist zu „Grundsicherungsleistungen“ (selbst in amtlichen Schreiben (interne)), um Missverständnisse zu vermeiden.

*) In der Praxis wird „Grundsicherung“ insbesondere mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gleichgesetzt (ähnlich wie bei Alg II und Hartz IV, nur längst nicht so falsch :smile:, was auch an der gebräuchlichen Abkürzungen „Grusi“ (für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erkennbar ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Formulierungsvorschlag lautet:

Schüler, Auszubildende, Studenten sowie Bezieher (oder Empfänger) von Arbeitslosengeld und/oder einer Grundsicherungsleistung“ bzw. „und/oder Grundsicherung …
(„und/oder“ weil es ja durchaus möglich ist, zwei der aufgeführten Bedingungen gleichzeitig zu erfüllen.)

LG
Jadzia

Hallo,

vielleicht eine Variante:

„Rentner und Arbeitslose, wenn für beide Personenkreise die Bedürftigkeit durch eine staatliche Stelle festgestellt wurde“

oder

"- Rentner, wenn die Bedürftigkeit durch eine staatliche Stelle festgestellt wurde

  • Arbeitslose, wenn die Bedürftigkeit durch eine staatliche Stelle festgestellt wurde"

Bei Transferleistungen würden auch alle Kindergeldbezieher dazugehören.

Evtl. macht es auch Sinn „Studenten“ bzw. „studenten mit Bafög-Bezug“ aufzunehmen.

Gruß
RHW

Hallo,

ggf. Bezieher von Entgeltersatzleistungen bzw. Leistungen der Grundsicherung?

Gruß

„Empfänger von Grundversorgungsleistungen“ oder „Sozialleistungsempfänger“

Hallo,
Jadzia hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht. (/t/begriff-gesucht–10/6054398/9
Ich denke also an folgende Formulierung:
„Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld oder einer Grundsicherung(sleistung) (SGB II und XII)“
Gibt es fachliche Einwände?
Das „und“ kann ich meines Erachtens weglassen, da eine Voraussetzung genügt.
Grüße
Ulf

Hi!

Jadzia hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht.

Schön. :smiley:

Ich denke also an folgende Formulierung:
„Schüler, Auszubildende, Studenten, Empfänger von Arbeitslosengeld oder einer Grundsicherung(sleistung) (SGB II und XII)“.
Gibt es fachliche Einwände?

Bis auf die Tatsache, dass ich persönlich „(SGB II oder XII)“ schreiben würde (weil beides gleichzeitig nicht geht), von mir natürlich nicht. :smile:

LG
Jadzia

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