Beschwerden an englische Behörden?

Hallo !
Ist es möglich, als Deutscher Beschwerden an englische Behörden zu richten ?

Gruß, Werner

Warum nicht. Wenn eine engl. Behörde zuständig wäre und es mich betrifft so wäre das doch die einzig zuständige Stelle.

Vielleicht müsste man den Grund oder Anlass der Beschwerde kennen.
Über was willst Du dich beschweren ?

MfG
duck313

Also, ich wollte den „Freemen of Enngland & Wales“ als assoziertes Mitglied beitreten, die einfachste Möglichkeit, die es gibt. Am Anfang war man noch höflich, mittlerweile verlangte man immer mehr Erklärungen von mir, und nun antwortet mir keiner mehr auf meine Anfagen ! Ich möchte noch feststellen, dass die Queen von England Ehrenmitglied der „Freemen“ ist. Aber an die Queen komme ich natürlich nicht heran !

Gruß, Werner

Das ist doch so etwas wie ein Verein oder Zusammenschluss Gleichgesinnter.
Wären da überhaupt „Behörden“ involviert ?

Ich liege sicherlich nicht falsch wenn ich annehme, Du hast kein (einklagbares) Recht dort Mitglied zu werden. Punkt.
Und deshalb wird dir auch keine „Behörde“ helfen.

MfG
duck313

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ok ! Man verlangt immer wieder neue Begründungen, warum ich Mitglied werden will, aber abgelehnt wurde ich offizielle nicht. Es antwortet mir aber keiner und früher fehlten die Namen der Korrespondierenden !

Tja, dann musst du dich wohl damit abfinden …

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Und du bist berechtigt dazu, weil du in England oder Wales wohnt?

Nein, aber möglicherweise weil er sich irgendeinen Titel gekauft hat. S. auch hier:


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Der Aufnahmeantrag ist nicht auf „Nationen“ beschränkt !

Erfüllst Du denn die Voraussetzungen für assoziierte Mitglieder? Und selbst dann stellt sich die Frage, ob sich daraus ein Rechtsanspruch herleiten lässt.

Aus der „Verfassung“ von 2018, Punkt 5:
5) ASSOCIATE MEMBERSHIP
Associate membership shall be open to: -
i) Persons upon whom the Honorary Freedom of a place has been conferred.
ii) Persons who although not Freemen under 4.ii (a) are interested or concerned in Freemen’s’ affairs for
professional, legal, social or historical reasons.
iii) Customary Freeholders or tenants of manorial boroughs.
iv) Non-Freemen bodies, groups, or organizations; i.e.: comprised of members who are not Freemen as
under 4.ii(a) whose aims are sympathetic to those of F.E.W., and who fully support the objectives of F.E.W.
Such bodies must operate under a recognized constitution or equivalent document or charter that governs
their activities.

Quelle: http://www.freemen-few.org.uk/images/Constitution/proposed-Constitution-.pdf

Das ist ja wohl recht großzügig auslegbar ! Ich habe als Geneloge, Heralfiker, Autor und Dozent ja wohl einige dieser Gründe !
ii) Personen, die, obwohl nicht Freemen unter 4.ii (a), an Freemens Angelegenheiten interessiert oder besorgt sind
berufliche, rechtliche, soziale oder historische Gründe.

Dann begründe ihnen das möglichst seriös. Ob daraus dann ein Rechtsanspruch bzw. eine Aufnahmepflicht abgeleitet werden kann, müssen juristisch beschlagenere Personen beurteilen.

Es läuft alles auf Schikane hinaus ! Die vornehmen „Englishmen“ antworten mir jetzt ja schon nicht mehr ! Ich habe jetzt an die Queen geschrieben, die Ehrenmitglied des der „Freemen of England & Wales“ ist. Auf eine Antwort hoffe ich natürlich nicht !

Ich finde dich echt putzig!

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Ein Beschwerdebrief an die Queen trägt leider nicht dazu bei, die Ernsthaftigkeit Deines Anliegens zu untermauern…

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Heraldiker (Wappenkundler)
und es heißt auch Genealoge

Hier will ich zu deinen Gunsten annehmen, dass ist ein Tippfehler weil die Tasten F und D direkt benachbart sind.
:blush:

Es bleibt dabei, Du hast keinen Anspruch aufgenommen zu werden und kannst ihn auch nicht einklagen.

[Beitrag editiert vom www Team]