Hallo zusammen,
ich habe eine betriebliche Vereinbarung zur Unterschrift vor mir liegen und bin stinksauer. Zum einen will mein Chef festsetzen wann ich meine Überstunden abzufeiern habe und zum anderen muss ich meinen gesamten Jahresurlaub nächstes Jahr verbindlich bis Ende Februar eingereicht haben. Darf der so etwas festsetzen? Und muss ich diese Vereinbarung unterschreiben? Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe bzw. Erfahrungen.
Grüße
Markus
Hallo Markus,
MW sind diese Vereinbarungen individuell zu sehen. Du kannst Sie unterschreiben, mußt aber nicht. Nur sei dir im klaren, das es Konsequenzen gibt, wenn du nicht unterschreibst. Also ich finde die Vorgaben auch nicht so schlimm, als das ich eine Rechtsstreit aufkommen lassen würde. Ich mußte auch immer meinen Urlaub im Feb. geplant haben. Allerdings können wir auch immer kurzfristig ein paar Tage frei machen. Wir haben halt immer den Haupturlaub geplant und dann waren immer noch so 7 Tage über. Wann du deine Überstunden abfeiern sollst kann ja vieles bedeuten. Dazu vielleicht noch ein paar Infos. Bei meinem Bruder (Industrie) können die bis zu 90 Ü-Stunden aufbauen, ab dann gibts ne Stundensperre und er muß diese Stunden, die darüber hinaus gehen, dann innerhalb von 4 Wochen abbauen. Aaaber Ausnahmen bestätigen die Regel. Wie stellt sich den euer Betriebsrat zu dem Vorschlag?
Gruß
Martin
Hallo Martin,
allein die Tatsache das ich hier im Nebel sitze und dir schreiben kann treibt mir die Zornesröte ins Gesicht. Heute vormittag darf ich nämlich einen Teil der Stunden (festgelegt vom Chef) zuhause absitzen (es sind insgesamt etwa 20). Meinen Urlaub habe ich bis jetzt mehr oder weniger spontan geplant, was heisst, dass ich mich mit meinen ältern KollegInnen abgesprochen habe und typische Ferienzeiten normalerweise meide.
Natürlich haben wir gar keinen Betriebsrat (6 Angestellte) und unser Chef scheint sich nicht groß um arbeitsrechtliche Aspekte zu kümmern. Das macht mir durchaus Sorgen, denn der schriftliche Arbeitsvertrag wurde bzgl. Zusatzleistungen wie Gutscheine usw. auch nicht eingehalten.
Grüße
Markus
Hallo Markus,
also hast du schon die Änderung akzeptiert. Mich wundert nur, wenn das alles bei euch immer reibungslos geklappt hat, das dein Chef jetzt mit der schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aufkreuzt. Gab es Komplikationen bei der Planung oder war ein Unternehmensberater im Haus oder dein Chef auf dem Seminar??
Er kann die Regelung auch nur einfordern, wenn es die bisherige zum nachteil des Betriebes war.
Gruß
Hallo.
Zum einen will mein Chef
festsetzen wann ich meine Überstunden abzufeiern habe und zum
anderen muss ich meinen gesamten Jahresurlaub nächstes Jahr
verbindlich bis Ende Februar eingereicht haben. Darf der so
etwas festsetzen? Und muss ich diese Vereinbarung unterschreiben?
Bisher verstehe ich nicht so ganz, worüber Du sauer bist. Gerade, wenn man berücksichtigt, daß der Betrieb so klein ist, ist eine gewisse personelle Planungssicherheit aus AG-Sicht möglicherweise vonnöten. Daß der AG darüber bestimmt, (bis) wann die Überstunden abzufeiern sind, ist nicht ungewöhnlich und mehr als verständlich.
Positiv ist übrigens, daß Du eine langfristige Urlaubsplanung hast. Soweit der Urlaub schon frühzeitig gewährt wird, passiert Dir zumindest schon mal nicht, daß Du da monatelang hinterherrennst und nicht buchen kannst, weil der AG seine Zustimmung nicht gibt.
Positiv ist auch, daß Du dir wenigstens aussuchen kannst, wann Du Urlaub haben willst. Wäre es Dir lieber, er schreibt Dir den Zeitraum vor?
Meines Erachtens ist es übrigens völlig unerheblich, ob Du dieses Papier unterschreibst. Der AG kann diese Regelungen auch ohne Deine Unterschrift anweisen. Ist eher nett von ihm, daß er dich vorwarnt.
Davon ab, schreibst Du: „6 Angestellte“. Soweit nicht alle Vollzeit sind, besteht kein Kündigungsschutz und der AG kann Dich einfach entlassen, wenn Du den Revolutionär spielst. Solltest Du auch berücksichtigen. Mag ja sein, daß der AG in manchen Fällen die Gesetze sehr AG-freundlich interpretiert. Im hier vorliegenden Falle gibt es aber nicht wirklich etwas zu beanstanden. Ob Du es „anders“ lieber hättest, ist ein anderer Aspekt, der aber nichts mit der Rechtslage zu tun hat.
Gruß,
LeoLo