Hallo zusammen,
angenommen man bekommt ALG 1 und wird in wenigen Monaten den Gründungszuschuss beantragen. Bis dahin möchte man stundenweise selbstständig arbeiten (unter 15 h/Woche). Man hat ja einen Freibetrag von 165,-/Monat, den man einnehmen darf, ohne, dass eine Anrechnung der Einnahmen auf das ALG1 erfolgt. Würde eine Anrechnung erfolgen, auch nur in einem einzigen Monat, hätte das meines Wissens eine Minderung des Existenzgründungszuschusses zur Folge - das würde man also vermeiden wollen.
Man kann ja von den Betriebseinnahmen zunächst die Betriebsausgaben und die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung von bestehenden Wirtschaftsgütern abziehen.
Was sind genau Betriebsausgaben, was nicht? Sind Bücher genauso wie größere Anschaffungen (Drucker, Laptop) abzugsfähig? Steuerberater (für Gründung), Existenzgründungscoach, Mietanteil für Arbeitszimmer zuhause (wenn Teil der Arbeit dort geleistet wird)? Gibt es einen Maximalbetrag pro Monat, den man gegenrechnen kann? Muss das monatlich gegengerechnet werden, also Ausgaben April gegen Einnahmen April? Wie oft muss man das wann wie melden? Erklärung zu selbständiger Tätigkeit monatlich einreichen inkl. Belegen zu Betriebsausgaben? Was ist diese Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören? Abschreibungen, z. B. für den bestehenden Drucker, Schreibtisch etc.?
Man soll auch selbst seine Einkommenssteuer und den Soli-Zuschlag abziehen von den Einnahmen - woher weiß man die denn genau? Steuerberater nötig?
Es steht auch noch geschrieben man soll seinen Einkommensteuerbescheid beilegen - welchen denn? Wenn man das monatlich einreicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe bei dieser hypothetischen Frage!
Verwirrte Grüße
Simone