Sag mal, Michael, verstehst Du nicht, oder kannst Du nicht ver-
stehen, daß der deutsche Verlag, den ich erwähnte, längst den
Jordan runter ist, also aufgelöst? Und natürlich hat die bayeri-
sche Staatsregierung stellvertretend die Verlagsrechte von den
Amis als damalige zuständige Besatzer zuerteilt bekommen, die
bekanntlich die Matern davon haben einschmelzen lassen.
(Also die Original-Bleisatz-Seiten!)
Stop, in Israel wird „MEIN KAMPF“ von Franz Eher Nachfahren,
also vom Israelischen Staat, nachgedruckt auf englisch und
auf hebräisch.
Der Satz ist eindeutig nur so zu verstehen, daß Mein Kampf von
Franz Eher Nachfahren ursprünglich gedruckt wurde. Und heute
von jemand anderem. Mit Duldung der bayerischen Regierungen
seither übrigens! Frag in der Staatskanzlei per Mail an, bitte!
Wer allerdings ein solches Exemplar mitbringt, nach Deutschland,
ob der gegen Copyright verstößt, das kann ich allerdings nicht
sagen. Das weiß ich nicht.
Jeder Israeli kann und darf sich, unter Erlaub-
nisduldung durch die Verlagsnachfahren!!! (kein Scherz!),
Falsch… der Inhaber des Copyrights ist der Freistaat Bayern.
und zwar bis 2015
Doch richtig! Die Verlagsnachfahren, also die CSU-Regierung zur
Zeit, wissen genau um die kräftige Nachdruckerei in Israel in
englisch und hebräisch, man hat nur nicht genug Rückgrat, den
Israelis dieses Business zu verbieten, bzw. einen Anteil davon
zu fordern. Noch einmal: Bayern weiß um diesen „VERSTOSS“.
Unternimmt aber nix dagegen. Duldet es also und hat somit eine
stillschweigende, fortandauernde Erlaubnis damit, durch Nichttun,
zuerkannt, erteilt, gegeben, fahrlässig eingeräumt, etc.
Widerlege mich, wenn Du kannst!
Das Copyright, das einem Verlag wegzunehmen weder die Amis damals noch der Freistaat Bayern eigentlich befugt sind, außer durch selbsteingeräumte Rechtsbeugung natürlich, wird schleifen
gelassen. Ein vermeintliches Copyright wird rechtlich durch
winkelakrobatische Konstruktion ergaunert, indem der Artikel 139
GG vergewaltigt wird, und daraus dann der Honig für dieses gegenwärtig andauernde Vorgehen gesogen wird.
Am Rande sei es bemerkt: Durch dieses üble Besatzerkonstrukt,
was ins GG hineinbefohlen wurde durch die Besatzer, ohne das
es keine BRD gäbe, hat man von interessierter Weise Vorschriften,
die niemals vom Deutschen Volke abgesegnet wurden, die das Volk heute überhaupt nirgendwo einsehen kann (ein Riesenbeschiss!), miteingeschleust, die eines Rechtsstaates völlig unwürdig sind.
Aber, es ist ja auch nur ein vorläufiges Grundgesetz, worüber man jederzeit neu nachdenken und variieren kann und darf, nicht wahr?
Zeige mir die Rechtsvorschriften hinter dem 139 GG und ich will Dir gerne Abbitte tun, falls Du kannst. Mir ist es nicht gelungen. Sorry.
Otto.
Das darf der deutsche mündige! Staatsbürger nicht. Hier in
Deutschland - ist dieses Geschichts!!Buch VERBOTEN.
Noch einmal: Niemand darf in Deutschland in einen Buchladen
gehen und den Zeithistorischen Schmöker Mein Kampf dort kaufen.
Niemand!
Wer das allerdings geerbt hat, Hochzeit der Großeltern oder so,
der wird sowieso vorsichtig damit umgehen, und darf auch keine
Fotokopien daraus ziehen. Es würde den Stellvertreter der Besat-
zer von damals, die das veranlaßten, den Bayerischen Staat von
heute immer noch, was angehen, der das nicht wünscht. Stimmts!
Falsch, der Besitz ist nicht strafbar, da es sich um eine
vorkonstitutionelle Schrift handelt. Auch der Handel mit
Ausgaben von vor 1945 ist erlaubt.
Und die sind bekanntlich von den Alliierten eingezogen worden,
entschädigungslos. Bei Todesstrafe des Besitzes übrigens!
Aber, Rechtsvorschriften vor 1948 gelten bekanntlich fort, oder?
Jeder kann dieses Werk bei berechtigtem Interesse in einer
Bibliothek einsehen.
Nicht jede Bibliothek hat dieses wertvolle, wichtige Dokument.
Wer sich das aus dem Internet für umsonst runterlädt,
soll sich weiterhin strafbar gegen Copyright der Bayern machen!
Hanebüchener Schwachsinn ist das.
Gerade, wer dieses Buch gelesen hat, soll doch angeblich immun
gegen Nazismus sein, wird öffentlich behauptet. Aber dies für
jeden zu ermöglichen, ist wiederum unmöglich, bzw. brutal er-
schwert. Hier beißt sich die Propaganda-Katze in den Schwanz.
Und wird vollends unglaubwürdig.
Gerade dieser Tage läuft die Hatz gegen yahoo und bertelsmann,
die aus den USA heraus Nachdrucke verkauften. Dieses Business -
ist inzwischen bei einigen Verlagen eingestellt worden, momentan.
Ein Tipp für Nicht-BRD-Insassen:
Im Internet darf sich der Nicht-Deutsche bei bestimmten
Adressen jederzeit den vollständigen Text von „Mein Kampf“
des Österreichers im Original runterladen und durchstudieren.
nein, dies verstösst gegen das internationale Copyright.
Für Waggaduggu und für einige OFF-Shore-Gebiete gibt es kein
internationales Copyright, solltest Du eigentlich wissen.
Genau wie Israel darauf hustet; wie die Drucker dort jeden Tag!!!
Im Internet herrscht nach wie vor Freiheit.
Freiheit auch vor gewissen Rechtsvorstellungen.
Bin ich dazu da, darüber zu jammern?
Ich bin für das Menschenrecht auf Informationsfreiheit und
für informationelle Selbstbestimmung, die fast täglich eh
immer mehr eingeschränkt wird. Die Bananenrepublik BRD macht
da merkwürdigerweise, eigentlich sollte es doch ein durch
Adolfs Wirken und Wüten gebranntes Kind sein!!!, wieder mal
den Vorreiter, bzw. den Lawinenhund. Fragt sich, für wen!!!
Wer hat ein Interesse daran, daß möglichst wenig Wissen platz-
greift, daß möglichst nur bestimmte Leute alles lesen dürfen.
Michael, mir ist klar, daß Du als www-Aufsicht!!! da mitmachen
mußt, beim Menschenrechte-beschneiden. Wes Geld ich nehm, des
Lied ich sing. Kennen wir ja. Denn freiwillig beschneidet doch
niemand Freiheiten, die zwingend nötig sind, um künftiger Dikta-
turen, auch und gerade mal wieder Meinungsdiktaturen zu wehren.
Kannst Du mir insoweit wenigstens folgen? Michael?
Otto.