Hallo,
– Oh, entschuldigung. Da muß ich die Prioritäten wohl falsch
gesetzt haben. Da hätte ich den Fragesteller ja einfach in dem
Glauben lassen sollen, daß die Klausel nichtig ist. Wenn er
dann später aufgrund Ihres Rates sich arbeitsrechtlichen
Konsequenzen aufgehalst wären, hätte ich ihm dann ja sagen
Ein wiedersprechen bleibt Dir unbenommen. Antworte dem Fragesteller und sag Ihm die Klausel ist nicht nichtig. Korrigiere und meckere, mach was Du willst, aber schreib bitte den Fragesteller an.
können: ich hab’s ja gewußt, aber wenn man Herrn Voelkel 3x
widerspricht, kommt man in die Hölle. Mal ganz im Ernst. Mir
ist es völlig egal, ob ich Ihnen oder irgendjemand anderem
widerspreche. Wenn ich eine andere Meinung habe, sage ich das.
Gleiches gilt für den Fall, daß ich mich einmal vertue.
Es
geht doch nicht um Sie oder mich, sondern einzig und allein um
den Fragesteller.
Ganz genau, deshalb sind Diskussionen untereinander auch vollkommen überflüssig.
Unabhängig davon, daß meine Präsenz in
diesem Forum sehr gering ist und ich nicht nachvollziehen
kann, wie Sie auf diese abstruse Idee kommen, von mir gejagt
zu werden - innerhalb von 14 Tagen 1x von mir korrigiert und
1x ergänzt zu werden, ist schon eine regelrechte Treibjagd -
liegt es wohl nicht an der Korrektur, wenn die Aussage falsch
ist.
Wo habe ich behauptet es gibt eine Treibjagt, ich habe darum gebeten nicht wegen jeder Kleinigkeit angeschrieben zu werden,
Man, sind Sie aber
schnell beleidigt. Tut mir aufrichtig leid, daß ich auf Ihre
Kosten Matthias Neumann vor einem schweren Fehler bewahrt
habe.
Ich bin nicht beleidigt, sondern genervt und wenn Du jemanden vor einen schweren Fehler bewart hast, freue ich mich mit Dir.
erstaunt über Ihre Reaktion,
LeoLo
Michael
PS: Mein letztes Posting zu diesem Thema