Daschner verurteilt - falsche Welt?

Hallo!

Da bietet sich keine wirkliche Grundlage für die Diskussion
über Rechtsnormen.

…völlig richtig. Man muss immer wenn es um ein Gesetz geht, die allgemeinen Auswirkungen einer Regelung bedenken. Wie wirkt sich eine Regelung in einer Vielzahl von Fällen aus - das ist die Frage - nicht wie ist es in einem Fall und was dann in den anderen Fällen ist ist wurscht. Die Kunst der Gesetzgebung ist es ja, eine allgemeine Regelung zu treffen (- wer keine allgemeine Regelung will, will auch kein Gesetz). Leider denken viele Leute nicht weiter als an einen Fall und setzen dann Scheuklappen auf.

Und weil man immer so auf die emotionale Ebene geht - weil die sachlichen Argumente ausgehen: auch wenn es mein Kind wäre, wären solche Maßnahmen wie von Daschner nicht gerechtfertigt und strafbar. Es hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es mein Kind oder das Kind von jemand anderem ist.

Gruß
Tom

Daschners Name würde niemand kennen, wenn er nicht bei einem
„prominenten“ Opfer (ich glaube er hätte auch bei jedem
anderen Kind so gehandelt - nur um Missverständnissen vor zu
beugen) das geltende Recht missachtet hätte und es deswegen
auch noch zu einem Verfahren gekommen wäre.

Das verstehe ich jetzt nicht…

Wenn du die normale Polizeiarbeit als „Kaffee und Kuchen“
bezeichnest, so schießt du schon das nächste Eigentor.

Ich glaube das verstehst DU nicht. Er hätte nicht so weit gehen müssen, dann wäre nix passiert. Er hätte doch die Vernehmung ganz normal durchführen können und dann… aufgeben, wie es nach Deiner Meinung seine Pficht gewesen wäre. Wohl wissend, dass das Kind verloren ist.

Nebenbei kann ich mir nicht vorstellen, dass Daschner sich bei
seinem Handeln auch nur ansatzweise Gedanken zur Rechtslage
vorab gemacht hat. Er hat wohl noch nicht mal damit gerechnet,
dass es überhaupt zu einem Prozess kommt.

LOL - wie blauäugig bist Du denn???

Die ganzen Gedanken über eine Notstandssituation wurde doch
wohl eher hinterher zur Verteidigung - nebenbei: das halte ich
für durchaus für legitim - als Rechtfertigung herbeigedacht.

Selbst ich kenne Richter, und zwar am Berliner Landgericht, die genau diese Notstandsgeschichte als Dozenten unterrichten - aber die sind ja nach eurer Meinung eh unfähig.

Nur leider sehen deutsche Gerichte das anders.

Ja leider.

Ich habe nur damit ein Problem, dass ein Rechtsbruch durch
einen Beamten plötzlich nur eine „Grauzone“ sein soll - so
deine Darstellung. Das Gericht hat es festgestellt - nicht
Grauzone, sondern Unrecht.

Naja was solls. Ich habs ja schon geschrieben. Andere Richter, die nicht im Rampenlicht stehen sehen das durchaus anders.

Dass man (wenn alles bereits vorbei ist) dann noch so drauf
beharrt dass das ein Fehlurteil ist - als direkter
Angestellter des Rechtstaats - macht mir Sorgen.

??? Letztens wurde ein Kollege wegen einer Absolut rechtmäßigen Handlung verurteilt. Das darf ich dann also auch nicht als Fehlurteil sehen?? Man darf also das Urteil eines Gerichts nicht anders sehen, wenn man für den Staat arbeitet??? Aha… Da bist Du auf dem Holzweg.

Ja es erklärt
mir sogar weshalb es oftmals Vorurteile gegen Polizisten gibt.
Denn diese Personen - Gott sei Dank meist Einzelfälle - die
sich so vehement äußern, fallen nun mal viel mehr auf. (Wie
ist das nochmal mit der Neutralitätspflicht von Beamten?)

Diese Neutralitätspflicht verbietet mir nicht eine Rechtsmeinung zu vertreten. Abgesehen davon handelt es sich hier ja nichtmal um ein letztinstanzliches Urteil. Was schreibst Du denn da??
Das mit der Neutralität ist politisch interessant.

Du lenkst vom Thema ab.
Wir waren bei einem konkreten Fall um den es geht. Nicht um
ungreifbares Geschreibsel.

Schön, dass Du Jokers Thread so siehst, das freut mich.

Ja na klar. Er hätte sowieso keine Chance. Kein Richter würde
sich jemals trauen anders zu urteilen, auch wenn es möglich
ist.

Ach - jetzt hat es schon mit Mut zu tun ein „richtiges“ Urteil
zu fällen?
Dein Abschnitt hier ist kein Argument. Aber ich sehe schon…
jetzt hat sich auch noch die Judikative gegen die Exekutive
verschworen, nur um Polizisten eins rein zu würgen.
Verzeihung, aber das ist lächerlich.

Wer redet denn von Verschwörung. Das ist doch totaler Blödsinn. Aber Du kannst doch nicht ernsthaft so blauäugig sein und glauben, dass Gerichte, gerade in solchen Fällen, völlig unabhängig von der öffentlichen Meinung und ggf. sogar leichtem Druck der Justizministerin urteilen.

Ja sicher die waren nicht so „dumm“ wie Daschner. Und ich
frage mich warum wir eigentlich so dumm sind in Grauzonen zu
agieren…

Ja, dass frage ich mich auch. Insbesondere weil es nur wenig
Grauzonen gibt und das meiste best möglich geregelt ist.
Die von dir genannten Grauzonen sind großteils einfach nur
Rechtsbruch. Wie kommt es eigentlich, dass die meisten anderen
Polizisten auf Grundlagen des Gesetzes agieren?

Man, man Du bist doch so blauäugig… Unsere Rechtsgrundlagen sind dermaßen schlapp und werden heutzutage durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber immer mehr ausgehölt. Außer „Selbstgesteller“, also Leute die so dämlich sind sich erwischen zu lassen, könntest Du in einigen Bereichen fast niemanden mehr festnehmen. Ist leider wirklich so.
Mal vorweg gesagt: Mit Grauzone meine ich Dinge die gerichtl. noch nicht bis zu diesem Punkt entschieden sind. Eine leichte Dehnung des Rechts. Aber es kann immer nach hinten losgehn. Im Zweifel kommts drauf an obs jemand merkt, sich beschwert wie mans aufschreibt und was der Richter sagt. Nicht mal was von vornherein illegales.

Mal zwei mini-Beispiele in Berlin:

Beobachte einen Laden in dem mit Drogen gehandelt wird. Du weisst es schon, aber hast noch keinen BEWEIS. Du überprüfst also einen potentiellen Erwerber in einiger Entfernung unter Vorhalt einer „Legende“ wie „Soeben wurde in der Nähe ein Raub begangen, sie sehen der Beschreibung ähnlich…“ , Durchsuchung positiv etc. Allein schon die Legende ist leicht grau aber wohl noch zulässig. Dann will diese Person aber nicht sagen, wo der Stoff her ist… Wat nun? Läßt Du sie gehen ist die Aktion geplatzt, der Händler bekommt einen netten anruf und das wars, der Stoff ist im Klo. Es gibt aber keine Grundlage die Person weiter festzuhalten… Also müssen Sachen aus der Trickkiste herhalten…
Mal ehrlich - kann man als Normalbürger sowas glauben??? Das wir bei sowas auf „Grauzonen“ angewiesen sind? Findest Du das normal???

In Berlin gabs bis vor einem Jahr sog. gefährliche Orte. Jeder Polizist konnte im Prinzip anhand der Kriminalitätslage - viele Straftaten- festlegen, wo ein solcher ist. Z.B. in der Z - Str. werden dauernd Autos aufgebrochen. Dann konnte die Polizei hier jeden überprüfen. Jetzt hat man das Gesetz geändert. Solche Orte gibt es nur noch da wo Taten geschehen, eine Telefonüberwachung(!!!) rechtfertigen würden oder Verbrechen, also Mindeststrafe ein Jahr sind. D.h. werden „nur“ dauernd Autos geknacht, Leute verprügelt oder Taschendiebstähle begangen, dann kann man dort keine zwielichtigen Typen mehr ohne weiteres überprüfen… Es sei denn man greift in die graue Trickkiste…
Und dann frage ich Dich nochmal - findest Du das ok???
Und das sin nur zwei klein Bsp. für die Rechtsgrundlagen mit denen wir (teils nur in Berlin) arbeiten müssen.

Warum schleichen sich Kollegen in den Vorgarten eines
Drogendealers um von dort aus besser beobachten zu können, das
dürfen sie gar nicht…

Übergesetzlicher Notstand?

LOL - weißt Du überhaupt was das ist? Das gilt für einen Bahnarbeiter, der nur noch entscheiden kann, ob er den D-Zug per Weiche in eine Schlucht oder in seine 10 arbeitenen Kollegen rasen lassen kann. Das ist übergesetzlicher Notstand.

…oder gabs da nicht eine
Möglichkeit wo Polizisten dies legal machen?

Nö in dem Fall Grauzone…

Warum fahren sie unter erheblicher Eigengefährdung im
Straßenverkehr herum um an dem Dealer dran zu bleiben, das
dürfen sie gar nicht…

Übergesetzlicher Notstand? …oder gabs da nicht eine
Möglichkeit wo Polizisten dies legal machen?

Das gleiche.

Wo ich gerade dabei bin, warum hält in Berlin nicht jeder
Streifenwagen mit Sondersignalen bei Rot erstmal an der Ampel
an, wie es Vorschrift ist…

Übergesetzlicher Notstand? …oder gabs da nicht eine
Möglichkeit wo Polizisten dies legal machen?

Das gleiche.

Warum überprüfen wir eine Person die uns verdächtig erscheint
ohne eine wirkliche Ermächtigungsgrundlage…

Übergesetzlicher Notstand? …oder gabs da nicht eine
Möglichkeit wo Polizisten dies legal machen?

Das gleiche.

Ach ist deine Polemik nicht herrlich? Es macht Spaß genauso
dumm zu antworten.

Man, ich schreib hier nicht irgend einen Quatsch. Ihr wisst gar nicht was tatsächlich auf der Straße - natürlich nicht auf allen Straßen - los ist. Da rennen jede Menge Leute rum denen unser Rechtssystem scheißegal ist.

Warum tun wir überhaupt Dinge, die nach Vorschriftenlage nicht
ganz geklärt sind oder nach hinten losgehen können, oder gar
verboten sind?

Wie ist das nochmal… was nicht verboten ist, ist in
Deutschland erlaubt.

Ich sagte schon manchmal arbeitet man in der Hoffnung, wo kein Kläger da kein Richter. Und nicht um wie einige hier denken zu scheinen um irgendwelche armen Leute zu quälen. Wer hatte denn als Normalbürger, außer im Verkehr, schon mal mit der Polizei zu tun?? Und trotzdem haben immer alle Angst vor dem Polizeistaat. Traurig oder paranoid?

Bloß damit evtl. eine Straftat verhindert., ein Täter gestellt
oder ein Mensch gerettet wird? Mal ehrlich was haben wir
davon? Es geht doch auch ohne…

Richtig. Es geht wohl großteils auch ohne … ohne illegale
Methoden.

Dazu habe ich schon was geschrieben. Die Kollegen, die z.B. in Drogenbereich arbeiten müssten ja nicht zur „Grauzone“ greifen. Sie könnten auf sicheren Pfaden bleiben. Und weisst Du was? Die D-Kriminalität würde sinken. Weil es ein Dunkelfelddelikt ist. Anzeigen erfolgen praktisch nur durch die Polizei. Keine Festnahmen=keine Straftaten. Wäre doch ein toller Erfolg… Oder???

Ich werds in Zukunft lieber lassen. Der Alte Spruch „Das dankt
Dir ja doch keiner“ findet hier in Euren Äußerungen seine
Bestätigung.

Soll jedermann begeistert Hurra schreien wenn Gesetze die zum
Schutz der Bürger bestehen gebrochen werden? Kann ich nicht.

Hast Du Dir mal überlegt, dass der Schutz der Bürger auch davon abhängt wie effektiv Kriminalität bekämpft wird?

Besser wäre es wohl wenn sich alle Kollegen zu jeder Zeit mit
dem „Arsch ander Wand“ bewegen würden.

Alles klar - also immer Freispruch für Beamte, egal was sie im
Amt für Gesetze brechen. Erinnert mich so ein bischen an das
Ermächtigungsgesetz in einer anderen Zeit…

Das hat doch damit gar nichts zu tun. Fakt ist doch, welcher Bürger der sich normgerecht verhält hat denn überhaupt was mit der Polizei zu tun?
Und welcher Polizist rennt denn im Dienst los um nun unbedingt irgendwen grundlos zu verhauen oder unschuldig einzusperren? Man muss zu jedem Einsatz umfangreich Papier vollschreiben, wer tut das gern? Wer macht eine Telefonüberwachung weil er gern irgendwelche Leute abhört? Weißt Du wie aufwendig das ist? Wie die Ermittler abkotzen wenn sie stundenlanges Gelaber hören müssen, das mit dem Fall nix zu tun hat?

Hört doch mal auf so zu tun als ob hier Big Brother und das dritte Reiche lauern. Sicher gibts Polizisten die einfach rausgeschmissen gehören. Aber die allergrößte Anzahl will einfach nur Erfolgreich Straftäter bekämpfen und uns alle davor bewahren. Auch wenn mal der eine o. andere in einem unbedachten Moment über das Ziel hinausschießt, das ist doch auch nur ein Mensch.

Verstehe mich nicht falsch.
Ich habe kein Problem damit dass in diesem einen speziellen
Fall ein mildes Urteil gesprochen wurde.
Aber Unrecht war es eben auf alle Fälle

Das meinst Du. Du glaubst aber auch die Polizisten könnten sich auf übergesetzl. Notstand berufen und das ist rechtlich einfach - untertrieben gesagt - total falsch.

Es wird immer Richter und Rechtsgelehrte geben die
unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das ist Ihr Job.
Sonst könnte man sich diese sparen. Man könnte sich auch
Gerichte sparen die den Einzelfall beurteilen.
Wenn dich das wirklich wundert hättest du das Rechtssystem nie
wirklich begriffen. Das glaube ich allerdings nicht.

Aber in dem speziellen einen Fall ist nun entschieden. Und
hinterher interessieren mögliche Rechtfertigungen keinen mehr,
wenn sich als nicht zutreffend herausstellen.

Auch letzters ist natürlich nicht ganz richtig. Eine weitere Instanz könnte anders entscheiden und auch damit ist die Sache nicht wirklich durch. Und selbst wenn, eine andere Rechtsmeinung kann mir und anderen niemand verbieten, auch wenn sie Dir nicht gefällt.
Witziger Weise hält sich nicht mal der BGH immer an das BVerfG… So sicher sind Gerichtsentscheidungen.

M.

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Mahlzeit wieder,

Ich hingegen schrieb, dass das Rechtsverständnis von Leuten in
Deinem „Lager“ klar auf die persönliche Situation bezogen ist.
Will heissen: trifft es Euch selbst, sieht die Sache gleich
ganz anders aus, was natürlich auch verständlich ist.

Entschuldigung, aber ich spreche nicht aus einem Lager heraus, sondern für mich. Und daß ich anders argumentieren würde, ist eine Unterstellung. Natürlich kann ich nicht das Gegenteil beweisen, aber du deine Behauptung noch weniger. Wenn du auf meine Argumente eingehen willst, bitte, aber sie abzutun mit der theoretischen Vorstellung, ich würde sie im Falle des Falles selbst nicht mehr glauben, ist schon haarsträubend.

Deutlicher: es wird hier mit Begriffen wie Rechtsstaat und
Menschenrechten herumgeworfen, ohne zu beachten, dass die
Realität hier anders aussehen MUSS, als das Gesetz sie zu
beschreiben und bewerten versucht.

Ich werfe nicht herum. Ich weiß, wovon ich spreche. Du offensichtlich nicht.
Ich leugne nicht, daß ein entführtes und ermordetes Kind eine emotionale Annäherung fast zwingend macht; dennoch ist so ein Fall geradezu paradehaft dazu geeignet, die Universalität der Menschenrechte festzustellen.

Das ist die Theorie.
In der Praxis ist das unmöglich, daher behaupte ich ja, dass
jeder, der Deiner Meinung ist, die Sache im Falle des eigenen
Betroffenseins diametral anders sehen würde und daher gerade
bei Euch eine unbewusste Einzelfallbewertung vorliegt.

Das ist sind schon zwei unsinnige Behauptungen. Erstens ist das nicht unmöglich, sondern eine der grundlegenden Säulen unseres sozialen Miteinanders. Zweitens stimmt dein zweiter Satz nicht, auch wenn du ihn dreimal wiederholst.

Gerade
dieser globale, unnachgiebige Anspruch auf alleinige
Korrektheit der eigenen Denke analog zum gesetzestext ist
nämlich, wie gesagt, in einem derart gelagerten Fall in der
Praxis unhaltbar.

Warum? Wieso wird ein globaler Anspruch in Gesetzesform gegossen, wenn nicht für seine bedingungslose Einhaltung? Wir reden nicht von irgendwelchen Verwaltungsvorschriften, sondern von fundamentalen Menschenrechten!

Das habe ich nicht gesagt. Ich trete vielmehr dafür ein, dass
in einer solchen Diskussion das theoretische Dogma, welches
manche hier gemütlich hinter verschlossener Tür vor dem PC
postulieren, an der Praxis gemessen werden muss. Und im Fall
Metzler versagt es.

Inwiefern versagt es? Der Mörder sitzt lebennlang hinter Gittern. Mehr Strafe kennt unser Rechtssystem nicht (und das ist gut so). Was willst du mehr? Soll man ihm die Eier abschneiden, ihn mit Strom quälen, ihm jeden einzelnen Zahn ziehen?

Wie gesagt: trifft es Deine Kinder, wirst Du hoffen, dass es
einen Daschner gibt.

Ich habe schon mal geschrieben, daß ich vielleicht an seiner Stelle ähnlich gehabndelt hätte. Mit einem Unterschied: ich hätte gewußt, daß es Unrecht ist, und wäre dafür gern ins Gefängnis gewandert.

Alles andere wäre widernatürlich oder einfach dumm.

Erzähl mir bitte nichts. Du meinst, Folter ist natürlich? Du meinst, Folter ist intelligent? Das sind Schlagworte, die eher zum Stammtisch passen, aber bitte nicht hierhin.

…und genau das sind die Scheuklappen, die ich meine.
Menschenrechte können gelten für diejenigen, die sich
weitgehend an die Regeln halten. Wer das nicht tut, kann seine
Menschenrechte zeitweise verwirken, s. Gefängnisstrafe und
Recht auf Freiheit.

Eben nicht. Menschenrechte gelten. Punkt. Dafür haben Generationen gekämpft, und ich sehe keinen Anlaß, jetzt damit aufzuhören.

Daschner hat nichts anderes getan, als den regeln zu folgen,
die Gaeffgen vorgelegt hat. Es blieb ihm nach menschlichem
Ermessen keine Wahl, ausser Gaefffgen an die Familie von
Metzler auszuliefern.

Das ist Gerede. Daschner hat sich a die Regeln zu handeln, die ihm sein Amt auferlegt, und nicht die eines Mörders oder auch eines Verdächtigen.

Gruß

Sancho
der sich hiermit aus der Diskussion mangels echten Austauschs ausklinkt

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Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?

Nein Ulrike,

unsere Polzei gehört nicht zu den größten Deppen der Nation.

Das sind immer noch die Politiker. Weil, erst die Politiker machen die Executive zu dem was sie ist.
Dieser „Folterpolizeimensch“ gehört allerdings verurteilt. Wegen erwiesener Dummheit.

Das hat übrigends vor mir bereits hier jemand deutlich gemacht.

Gruß

Hi Mike,

diesmal gehe ich konform mit Dir.
Es wird über die hohe Wertigkeit des Rechtsstaates lamentiert, man ist „geschockt“.
Fakt ist jedoch, dass man sich ab und an auf die von Verbrechern geänderten Spielregeln einlassen muss, um ein Ergebnis zu erzielen.

Das Urteil ist daher akzeptabel, es musste klar gestellt werden, dass die Androhung gewisser Maßnahmen hier auf eine nicht besonders clevere Weise erfolgte. Für zukünftige Fälle dürfte dem mitlesenden Polizeibeamten ja nun klar sein, wie er sich, v.a. hinsichtlich der Dokumentation gewisser Vorhaben, verhalten muss. Planmässige Folter bleibt inakzeptabel, gewisse Motivationshilfen zur Aussage sind weiterhin möglich.

PS: Freue mich für alle die noch ne rosa wirhabenunsallelieb
Brille tragen können…

Dem kann ich mich nur anschliessen. Träumt weiter.

Grüße,

Mathias

Hi!

Ich hingegen schrieb, dass das Rechtsverständnis von Leuten in
Deinem „Lager“ klar auf die persönliche Situation bezogen ist.
Will heissen: trifft es Euch selbst, sieht die Sache gleich
ganz anders aus, was natürlich auch verständlich ist.

Entschuldigung, aber ich spreche nicht aus einem Lager heraus,
sondern für mich. Und daß ich anders argumentieren würde, ist
eine Unterstellung. Natürlich kann ich nicht das Gegenteil
beweisen, aber du deine Behauptung noch weniger. Wenn du auf
meine Argumente eingehen willst, bitte, aber sie abzutun mit
der theoretischen Vorstellung, ich würde sie im Falle des
Falles selbst nicht mehr glauben, ist schon haarsträubend.

Nein, das ist einfach nur klar, sofern Dir die mindesten elterlichen Instinkte innwohnen.
Du bist eben ein perfvektes Beispiel für den obrigkeitshörigen Deutschen, der seine häheren Werte allen versucht aufzuzwingen, sie aber nur solange vertreten kann, wie es ihn persönlich nicht betrifft.

Versuche, Dich in die Eltern von Jakob und in die Vermittler hineinzuversetzen, und Du kannst zu gar keinem anderen Schluß kommen, als daß hier massiver Druck gefragt war.
Ich persönlich hätte angsiochts der (mir selbst erst jetzt bewussten, aber Daschner sicherlich schon lange bekannten) Rechtslage und der daraus resultierenden stark eingeschränkten Möglichkeiten in der Ermittlung diesesn Gäffgen an die Eltern von Metzlers ausgeliefert. Man hätte es ja so darstellen können, als ob die Befragungen beendet und der Verdacht erledigt wären…

Deutlicher: es wird hier mit Begriffen wie Rechtsstaat und
Menschenrechten herumgeworfen, ohne zu beachten, dass die
Realität hier anders aussehen MUSS, als das Gesetz sie zu
beschreiben und bewerten versucht.

Ich werfe nicht herum. Ich weiß, wovon ich spreche. Du
offensichtlich nicht.

Das ist eine schwer haltbare Unterstellung, fürchte ich. Sie belegt zunächst einmal schlechte Diskussionskultur, nicht jedoch übergeordnetes Wissen Deinerseits…

Ich leugne nicht, daß ein entführtes und ermordetes Kind eine
emotionale Annäherung fast zwingend macht; dennoch ist so ein
Fall geradezu paradehaft dazu geeignet, die Universalität der
Menschenrechte festzustellen.

…welche es allein schon augrund der Frage Freiheitsentzug

Das ist die Theorie/Inhaftierung vs. Recht auf Freiheit nicht geben kann.

Menschenrechte können und müssen in Sonderfällen eingeschränkt werden.
Moralisch können sie, wie im diskutierten Fall, sogar temporär verwirkt werden.
Wer das nicht sieht, sieht auch den immer vorhandenen Unterschied zwischen geschriebenen, statischen Regeln und dem wirklichen, dynamischen Leben nicht.

In der Praxis ist das unmöglich, daher behaupte ich ja, dass
jeder, der Deiner Meinung ist, die Sache im Falle des eigenen
Betroffenseins diametral anders sehen würde und daher gerade
bei Euch eine unbewusste Einzelfallbewertung vorliegt.

Das ist sind schon zwei unsinnige Behauptungen. Erstens ist
das nicht unmöglich, sondern eine der grundlegenden Säulen
unseres sozialen Miteinanders. Zweitens stimmt dein zweiter
Satz nicht, auch wenn du ihn dreimal wiederholst.

Ich würde meinen Arsch darauf verwetten, lieber Sancho.

Gerade
dieser globale, unnachgiebige Anspruch auf alleinige
Korrektheit der eigenen Denke analog zum gesetzestext ist
nämlich, wie gesagt, in einem derart gelagerten Fall in der
Praxis unhaltbar.

Warum? Wieso wird ein globaler Anspruch in Gesetzesform
gegossen, wenn nicht für seine bedingungslose Einhaltung? Wir
reden nicht von irgendwelchen Verwaltungsvorschriften, sondern
von fundamentalen Menschenrechten!

Keineswegs wurden hier glasklar fundamentale Menschenrechte verletzt. Das muss festgehalten werden. Dednn Gaeffgen wurde nicht gefoltert.
Selbst wenn man ihn jedoch gefoltert hätte, so muss das Recht auf Leben von Jakob v. Metzler als höheres Gut bewertet werden, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Gäffgen.
Hier muss ganz klar abgewogen werden, denn wie gesagt: das System funktioniert nur, solange sich die Beteiligten zumindest ansatzweise an die Spielregeln halten. Gaeffgen hatt das nicht getan, somit muss man die Maßnahmen zur Erlangung einer Aussage zum Schutze des Lebens des Opfers so lange dehnen, bis man eine Antwort hat. Voraussetzung hierfür ist, dass eindeutig klar ist, dass Gaeffgen der Täter ist. Da er zuvor gestanden hatte, war dies gegeben.

Das habe ich nicht gesagt. Ich trete vielmehr dafür ein, dass
in einer solchen Diskussion das theoretische Dogma, welches
manche hier gemütlich hinter verschlossener Tür vor dem PC
postulieren, an der Praxis gemessen werden muss. Und im Fall
Metzler versagt es.

Inwiefern versagt es? Der Mörder sitzt lebennlang hinter
Gittern. Mehr Strafe kennt unser Rechtssystem nicht (und das
ist gut so). Was willst du mehr? Soll man ihm die Eier
abschneiden, ihn mit Strom quälen, ihm jeden einzelnen Zahn
ziehen?

Das hast Du gesagt. Ich sagte ja bereits, dass ich ihn an die Eltern ausgeliefert hätte.
Ferner konnte er hauptsächlich deshalb verurteilöt werden, weil man die Leiche fand. Diese fand man nur deshalb, weil man ihn massiv befragte…
Siehst Du, wo die Lücke in Deiner Argumentation ist?

Wie gesagt: trifft es Deine Kinder, wirst Du hoffen, dass es
einen Daschner gibt.

Ich habe schon mal geschrieben, daß ich vielleicht an seiner
Stelle ähnlich gehabndelt hätte. Mit einem Unterschied: ich
hätte gewußt, daß es Unrecht ist, und wäre dafür gern ins
Gefängnis gewandert.

Das nun ist Unsinn.

Alles andere wäre widernatürlich oder einfach dumm.

Erzähl mir bitte nichts. Du meinst, Folter ist natürlich? Du
meinst, Folter ist intelligent?

Folter, und dazu muss ich mich eigentlich nicht rechtfertigen, ist immer furchtbar.
Im vorliegenden Fall wurde jedoch nicht gefoltert, ferner kann selbst Folter in gewissen Fällen geboten sein. So sehe ich das.

Das sind Schlagworte, die eher
zum Stammtisch passen, aber bitte nicht hierhin.

Da gebe ich Dir recht, ich denke auch, dass Deine Argumentation eher an einen Gelehrten-Stammtisch passt, welcher jedoch im Endeffekt auch zu einem lebensnahehn Schluss kommen dürfte.

…und genau das sind die Scheuklappen, die ich meine.
Menschenrechte können gelten für diejenigen, die sich
weitgehend an die Regeln halten. Wer das nicht tut, kann seine
Menschenrechte zeitweise verwirken, s. Gefängnisstrafe und
Recht auf Freiheit.

Eben nicht. Menschenrechte gelten. Punkt. Dafür haben
Generationen gekämpft, und ich sehe keinen Anlaß, jetzt damit
aufzuhören.

Dann bitte ich um Deine Erklärung zum Thema Menschenrechte und Gefängnisstrafen. Ferner erwarte ich eine Erklärung zum Thema Menschenrechte und finaler Rettungsschuss.

Daschner hat nichts anderes getan, als den regeln zu folgen,
die Gaeffgen vorgelegt hat. Es blieb ihm nach menschlichem
Ermessen keine Wahl, ausser Gaefffgen an die Familie von
Metzler auszuliefern.

Das ist Gerede. Daschner hat sich a die Regeln zu handeln, die
ihm sein Amt auferlegt, und nicht die eines Mörders oder auch
eines Verdächtigen.

Scheuklappen, ich sagte es ja…

Gruß

Sancho
der sich hiermit aus der Diskussion mangels echten Austauschs
ausklinkt

Oft wird in I-Net Forumsdiskussionen der Gesprächspartner auf diese Weise diffamiert. Wie gesagt, es zeugt kaum von einem Erfolg nach dem Motto „jetzt habe ich ihm abner gezeigt, wie dumm er ist“, sondern höchstens von schlechtem Diskussionsstil.

Ich habe trotzdem geantwortet und denke, meine Meinung klar gegen sture Dogmatiker und Träumer durchsetzen zu müssen, um meinen Kindern weiterhin ein ordentliches Umfeld ermöglichen zu können.

Grü+ße,

Mathias

Hi!

Und weil man immer so auf die emotionale Ebene geht - weil die
sachlichen Argumente ausgehen: auch wenn es mein Kind wäre,
wären solche Maßnahmen wie von Daschner nicht gerechtfertigt
und strafbar. Es hat überhaupt nichts damit zu tun, ob es mein
Kind oder das Kind von jemand anderem ist.

Genau hier seid Ihr eben auf dem Holzweg. Manchmal müssen regeln interpretiert werden.
Auch bei einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen wäre Daschners Vorgehen m.E. korrekt gewesen.
Die Rechtsnorm ist hier zu eng, es muss Spielraum geben. Wie z.B. die Androhung gewisser Massnahmen. Wäre tatsächlich gefoltert worden. wäre ich ebenfalls verhaltener in meinem Beifall.
So jedoch bleibt der Fakt, dass man zur rettung eines Menschenlebens einem Verbrecher etwas Dampf gemacht hat. Und das halte ich für vollkommen legitim.

Grüße,

Mathias

Interpretation und Gesetzesänderung
Hallo!

Genau hier seid Ihr eben auf dem Holzweg. Manchmal müssen
regeln interpretiert werden.

Ich weiß schon, dass du eine etwas merkwürdige Auffassung des Begriffes der „Interpretation“ hast, weil du, wie viele hier, Rechtspolitik mit Rechtsanwendung verwechselst bzw. vermischt. Interpretation heißt nicht ein Gesetz zu ändern. Das was du willst ist eine Änderung der Verfassung und der internationalen Konventionen - das ist in einer Demokratie durchaus legitim - nur sollte man das nicht unter dem Deckmantel der „Interpretation“ verkaufen.

Die Interpretation der geltenden Rechtslage ist eigentlich ziemlich klar und es gibt hier vor allem zwei Gründe, warum man sich hier nicht auf Notwehr bzw. eigtl. Nothilfe berufen kann (die einzigen juristischen Argumente für Daschner, die hier überhaupt zuggkräftig sind - alles andere ist Unfug bzw. das was man unter Rechtsbeugung versteht): erstens gilt der Grundsatz: lex specialis derogat legi generali - d.h. wenn es eine spezielle Regelung gibt, dann geht diese der allgemeinen Regelung vor. Genau der Fall liegt aber hier vor: es gibt spezielle Regelungen, die regeln was erlaubt ist und was nicht - es kann nicht deshalb, weil diese Regeln gerade manchen (rechtspolitisch) nicht passend erscheinen, einfach auf allgemeineres Recht (allgemeines Nothilferecht) zurückgegriffen werden. Diese Ergebnis lässt sich durch ein zweites Argument stützen: das verfassungsrechtliche Folterverbot (und darunter fallen die Maßnahmen von Daschner, was auch unbestritten ist) kennt keinen (!)Gesetzesvorbehalt. Würde man hier auf einfachgesetzlicher Ebene eine Berufung auf Nothilfe für zulässig erachten, dann würde man dem Gesetz einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellen. Also wer hier über eine Interpretation die Nothilfe als zulässig erachten möchte, verstößt erstens gegen die lex specialis Regel und unterstellt dem Gesetz zweitens einen verfassungswidrigen Inhalt.

Aus diesen Gründen kann das Verhalten daher weder gerechtfertigt noch entschuldigt sein. Es liegt aber ein Verhalten vor, dass der Nothilfe sehr nahe kommt - und das ist ein Strafmilderungsgrund und genau deshalb ist die Strafe (mE richtigerweise) so niedrig.

Das Urteil ist daher auch aus meiner Sicht überhaupt nicht überraschend, sondern genau das, was ich erwartet habe. Offensichtlich gilt dies auch für die Verteidigung, die hier, ich denke richtigerweise, kein Rechtsmittel eingelegt hat.

Gruß
Tom

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Nachfrage
Hallo!

Menschenrechte können und müssen in Sonderfällen eingeschränkt
werden.
Moralisch können sie, wie im diskutierten Fall, sogar temporär
verwirkt werden.

Da gibt es natürlich eine aufgelegte Frage: wer entscheidet oder wer soll deiner Meinung nach entscheiden, wann diese von dir genannte Situation (also ein solcher Sonderfall) vorliegt?

um
meinen Kindern weiterhin ein ordentliches Umfeld ermöglichen
zu können.

Gerade weil ich und viele andere nicht unter Realitätsverlust leiden und uns nicht nur die eigene Geschichte, sondern auch die Realität in der Welt bekannt ist, und weil wir unseren Kindern ein ordentliches Umfeld ermöglichen wollen, sind wir auch strikt gegen die Aufweichung der Menschenrechte und insb. des Folterverbotes. Selbst wenn es im Einzelfall Nachteile bringen würde (worunter dieser konkrete Einzelfall aber mE nicht fällt), so bringt es in der Vielzahl der Fälle aber große Vorteile. Regelungen kann man nunmal nicht so treffen, dass sie in 100% der Fälle immer das richtige Ergebnis bringen. Will man aber Gesetze (was in einer Demokratie notwendig ist), dann muss man akzeptieren, dass man zwar einzelne Härtefälle minimieren kann, aber meistens nicht zur Gänze vermeiden.

Das ist wie mit der in dubio Regel: diese hat zur Konsequenz, dass Straftäter mangels Beweisen frei kommen - das ist sicherlich im Einzelfall ziemlich ungerecht - man nimmt das aber bewusst in Kauf, weil man allgemein verhindern möchte, dass Unschuldige bestraft werden.
Genauso ist es beim Folterverbot: selbst wenn es im Einzelfall etwas gebracht hätte zu foltern - man nimmt trotzdem in Kauf, dass es verboten ist, weil Folter ausnahmslos immer zu etwas ganz anderem geführt hat, als es theoretisch sein sollte und die Konsequenzen einer Aufweichung einfach viel schlimmer wären (und ich denke da jetzt für den deutschen Bereich nicht an das dritte Reich, sondern zB an die Constitutio Criminalis Carolina, ein im Prinzip sehr modernes Strafrecht).

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Nochwas zur Ergänzung: mich würde interessieren, was du sagen würdest, wenn dein Kind zu Unrecht in einen konkreten Tatverdacht kommt (zB inkl. einer scheinbaren Nothilfesituation) und die Polizei um ein Menschenleben zu retten, hier Folter anwendet. Im Nachhinein stellt sich dann plötzlich heraus, dass es die falsche Person war.
(Auch hiezu gibt es natürlich auch einen aktuellen praktischen Fall: der sog. Feuerteufel im Mühlviertel, hier wurde zwar nicht gefoltert, aber man hat stattdessen sein Bild einfach auf die Titelseite der Kronenzeitung gesetzt, der Tatverdacht war zunächst zu diesem Zeitpunkt zu praktisch 100% sicher).

Wenn du sagst, dass so etwas nicht vorkommen kann, dann würde ich dich als naiv einstufen, da ich dich nicht so einschätze, hast du sicher ein besseres Argument.

Gruß
Tom

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Hi Sancho,

darf ich dich nochmal einklinken?
Was ich hier naemlich auch sehe, und es passt
halt grade gut auf dein Posting, ist der Einfluss
der amerikanischen Polizeifilme. Ich will nicht
zaehlen, wie viele Filme und TV-Serien es gibt,
in denen ein ‚rogue‘ Polizist, also einer, der
sich ueber Regeln hinweg setzt, zum Held gegenueber
den anderen, die sich genau an Regeln halten,
hochstilisiert wird. Ich sehe diese Filme zuweilen
auch gern, ich bin auch auf der Seite des unkonventionellen
Polizisten, dem die Opfer wichtiger sind als die Regeln,
klar - aber ich vergesse nicht, dass es sich um Geschichten
handelt. Ausserdem handelt es sich in Filmen um
konstruierte Ausnahmesituationen.
Aber der perverse Einfluss dieser Filme ist eben, dass
viele diesen Polizisten als den besseren Polizisten sehen.
In der Realitaet hat er bloss nichts zu suchen.

Gruesse
Elke

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Mahlzeit,

Tom hat schon das wesentliche gesagt - nur noch kurz:

Du bist eben ein perfvektes Beispiel für den obrigkeitshörigen
Deutschen,

Schön. Laß dir gesagt sein: als Argentinier bin ich einiges, aber sicher kein Deutscher, und schon gar nicht ein peferktes Besipiel dafür.

der seine häheren Werte allen versucht
aufzuzwingen, sie aber nur solange vertreten kann, wie es ihn
persönlich nicht betrifft.

Sag mal, geht es dir gut? Ich spreche nicht von „meinen“ hehren Werten, sondern von „deiner“ Verfassung und „unseren“ universellen Menschenrechten. Und das mit dem persönlichen Bezug habe ich schon als Unterstellung zurückgewiesen, also hör bitte damit auf.

Du behauptest, ich würde in ähnlicher Lage ähnlich argumentieren. Geschenkt, man kann nicht wissen, was man in einer Situation täte, in dem die Emotionen es unmöglich machen, sein Gehirn einzuschalten. Aber genauso könnte ich sagen: wärest du eines Tages mit ein bißchen Gehirn ausgestattet, würdest du genau wie ich argumentieren. Das ist mir zu blöd.

Versuche, Dich in die Eltern von Jakob und in die Vermittler
hineinzuversetzen, und Du kannst zu gar keinem anderen Schluß
kommen, als daß hier massiver Druck gefragt war.

Ja. Und weiter? Haben wir ein Rechtsstaat oder nicht? Soll Gäfgen, nachdem er zweifelsfrei als Mörder identifiziert worden ist, jetzt der Metzlerfamilie übergeben werden, damit sie Rache übt? Wo leben wir denn?

Ich persönlich hätte angsiochts der (mir selbst erst jetzt
bewussten, aber Daschner sicherlich schon lange bekannten)
Rechtslage und der daraus resultierenden stark eingeschränkten
Möglichkeiten in der Ermittlung diesesn Gäffgen an die Eltern
von Metzlers ausgeliefert. Man hätte es ja so darstellen
können, als ob die Befragungen beendet und der Verdacht
erledigt wären…

Zuviel Rambo geschaut, da hat Elke Recht.

Ich werfe nicht herum. Ich weiß, wovon ich spreche. Du
offensichtlich nicht.

Das ist eine schwer haltbare Unterstellung, fürchte ich. Sie
belegt zunächst einmal schlechte Diskussionskultur, nicht
jedoch übergeordnetes Wissen Deinerseits…

Jetzt komm du mir mit Diskussionskultur!

Wer das nicht sieht, sieht auch den immer vorhandenen
Unterschied zwischen geschriebenen, statischen Regeln und dem
wirklichen, dynamischen Leben nicht.

Das wirkliche, dynamische Leben ist mir klar. Nicht jeder hält sich an Gesetze. Wir diskutieren hier darüber, ob das richtig oder falsch ist.

Ich würde meinen Arsch darauf verwetten, lieber Sancho.

OK, her damit!

Keineswegs wurden hier glasklar fundamentale Menschenrechte
verletzt. Das muss festgehalten werden. Dednn Gaeffgen wurde
nicht gefoltert.

Lies doch die Literatur, lies die Berichterstattung. Ihm wurde Folter angedroht, was dem gleichkommt.

Selbst wenn man ihn jedoch gefoltert hätte, so muss das Recht
auf Leben von Jakob v. Metzler als höheres Gut bewertet
werden, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit von
Gäffgen.

Lies dich doch ein. Das ist doch schon alles durchgekaut. Ich klinke mich hier aus.

Das hast Du gesagt. Ich sagte ja bereits, dass ich ihn an die
Eltern ausgeliefert hätte.

Und was hätten die gemacht, deiner Meinung nach? Haarsträubend.

Siehst Du, wo die Lücke in Deiner Argumentation ist?

Du siehst die offenen Scheunentore bei deiner nicht.

Folter, und dazu muss ich mich eigentlich nicht rechtfertigen,
ist immer furchtbar.
Im vorliegenden Fall wurde jedoch nicht gefoltert, ferner kann
selbst Folter in gewissen Fällen geboten sein. So sehe ich
das.

Zum Glück sieht das die überwiegende Mehrheit der Staatten, der Juristen, der Experten anders. Und zum Glück entscheidet hier nicht der Stammtisch.

Eben nicht. Menschenrechte gelten. Punkt. Dafür haben
Generationen gekämpft, und ich sehe keinen Anlaß, jetzt damit
aufzuhören.

Dann bitte ich um Deine Erklärung zum Thema Menschenrechte und
Gefängnisstrafen. Ferner erwarte ich eine Erklärung zum Thema
Menschenrechte und finaler Rettungsschuss.

Warum? Lies dich doch ein. Ich habe keine Lust mehr.

Scheuklappen, ich sagte es ja…

Wenn du meinst.

Ich habe trotzdem geantwortet und denke, meine Meinung klar
gegen sture Dogmatiker und Träumer durchsetzen zu müssen, um
meinen Kindern weiterhin ein ordentliches Umfeld ermöglichen
zu können.

OK. Schönen Tag auch.

Sancho

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Hi,

ich wollte schon früher anmerken, hier hätte jemand zuviel Rambo geschaut, aber ich wollte das Niveau nicht allzusehr runterbringen. Du hast es geschafft, den Hinweis ohne zu pöbeln anzubringen.

Schönen Dank!

Gruß

Sancho

Hallo!

Vielleicht mal etwas Statistik. Ich hab mir mal eine aktuelle Statistik vom deutschen Justizministerium besorgt, da sieht das so aus:

Nur bei 23,5% aller Personen, gegen die die StA ermittelt wird entweder Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. Bei den Angeklagten, werden dann so ca. 80% verurteilt. Rechnet man das insgesamt aus, so erfolgen die Ermittlungsverfahren zu ca. 81% gegen unschuldige Personen. Selbst wenn man da eine noch so große statistische Schwankungsbreite annimmt, so kann man deutlich sehen, gegen wieviele unschuldige Personen die Strafverfolgungsbehörden ermitteln (und wie schnell es gehen kann, als Unschuldiger ins Fadenkreuz dieser Behörden zu kommen). Da ist den Behörden nicht unbedingt ein Vorwurf daraus zu machen, es ist die Aufgabe dieser Behörden, aber man sollte das einmal zur Kenntnis nehmen. Daher ist es auch ganz klar ersichtlich, warum auch nur die geringste Toleranz gegenüber Folter eine so große Missbrauchsgefahr darstellt.

Jedenfalls zeigt das ganz klar, dass die Meinung: „Wenn die Polizei jemanden sucht, dann wird schon irgendwas gewesen sein“ schlichtwegs dumm und naiv, jedenfalls aber realitätsferne, ist. Genauso dumm und naiv ist es zu glauben, selbst nie in Strafverdacht kommen zu können. Schon aus purem Egoismus, sollte man die Rechte eines Verdächtigen schützen.

Gruß
Tom

2 Like

H. Daschner wurde ja nun verurteilt weil er einem Mörder
gedroht hat.
Ist das unsere Rechtsprechung? Sind unsere Polizisten nur die
Deppen der Nation? Ist der Mörder mal wieder der arme und der
Polizist der Böse?

Ich find diese Diskussionen langweilig.
Die Hüte fliegen von den Köpfen. Man möchte ein Benn sein.
Ist doch immer so, wenn persönliche Geschichten außenvor bleiben.

mfG
Markus Beck

Moin!

Folter darf es in diesem Land nicht mehr geben. Siehe GG.

Hab ich was anderes gesagt?
Ich zitiere mich:

Einerseits wurde ein
Urteil gesprochen, das besagt, daß es so nicht geht, daß es
hier keine Folter geben darf. Das ist gut und richtig. Denn
ich möchte die Grundgesetze unseres Landes nicht missen und
nicht aufgeben!

Kari

HalloMathias,

Genau hier seid Ihr eben auf dem Holzweg. Manchmal müssen
regeln interpretiert werden.

Das was du forderst hat nichts mit Interpretation zu tun sondern mit Veränderung der Gesetze.
Gut, dann setze durch, dass sowohl die entsprechenden Landespolizeigesetze und das Grundgesetz geändert werden, außerdem sollte man die bereits unterschriebene ERMK ändern.

Auch bei einer Vielzahl von ähnlich gelagerten Fällen wäre
Daschners Vorgehen m.E. korrekt gewesen.

Nur wenn obiges passiert wäre das Vorgehen korrekt gewesen.

Die Rechtsnorm ist hier zu eng, es muss Spielraum geben.

Wie gesagt. Wir sind eine Demokratie. Schaffe die Grundlagen die dafür, dass so was möglich wird. Das steht dir frei.

Ich wandere dann allerdings aus. Solche Handlungen durch den Staat passen nicht in mein Weltbild.

Wie
z.B. die Androhung gewisser Massnahmen. Wäre tatsächlich
gefoltert worden. wäre ich ebenfalls verhaltener in meinem
Beifall.

Eine Drohung ohne die Möglichkeit dass diese wirklich eintritt ist keine Drohung. Darum ist die Drohung ebenfalls verboten.

So jedoch bleibt der Fakt, dass man zur rettung eines
Menschenlebens einem Verbrecher etwas Dampf gemacht hat. Und
das halte ich für vollkommen legitim.

persönliches Rechtsempfinden und tatsächliches Recht sind eben 2 Paar Stiefel.

Gruß Ivo

1 Like

Hallo Mike,

nachdem wir uns sowieso nicht einig werden können, da es hier einfach nur um persönliches Rechtsempfinden geht und nicht um das Recht an sich, gehe ich auf den von mir gelöschten Teil nicht mehr ein, da wir uns - und da sind wir uns sicherlich einig - hier niemals auf eine Linie einigen können.

Aber in dem speziellen einen Fall ist nun entschieden. Und
hinterher interessieren mögliche Rechtfertigungen keinen mehr,
wenn sich als nicht zutreffend herausstellen.

Auch letzters ist natürlich nicht ganz richtig. Eine weitere
Instanz könnte anders entscheiden und auch damit ist die Sache
nicht wirklich durch.

Das ist sehr wohl richtig, denn wenn weder Verteidigung noch Anklage das Verfahren vor eine weitere Instanz bringen - und so scheint es ja in diesem Fall zu sein - ist das Urteil rechtskräftig. Die Sache im Fall Daschner ist hiermit durch!

Und selbst wenn, eine andere
Rechtsmeinung kann mir und anderen niemand verbieten, auch
wenn sie Dir nicht gefällt.

Richtig. Es handelt sich um eine MEINUNG! Um nicht mehr und nicht weniger.

Witziger Weise hält sich nicht mal der BGH immer an das
BVerfG… So sicher sind Gerichtsentscheidungen.

Dazu sage ich nichts, weil ich nicht entgleisen will.

Gruß Ivo

Was wenn es Euer Kind gewesen wäre…?

Ich kann an diese Leute nur die eine Frage richten: Was wenn
es Euer Kind gewesen wäre…?

Das ist leicht zu beantworten: Dem Dreckschwein die Augen rauspuhlen und die abgeschnittenen Körperteile an die BILD-Zeitung schicken. Für mich ist die Folter androhung legitim - die Folter Pflicht!!

Veritas

3 Like

Hi!

Nur soviel:

Regelungen kann man nunmal nicht so treffen,
dass sie in 100% der Fälle immer das richtige Ergebnis
bringen. Will man aber Gesetze (was in einer Demokratie
notwendig ist), dann muss man akzeptieren, dass man zwar
einzelne Härtefälle minimieren kann, aber meistens nicht zur
Gänze vermeiden.

Nichts anderes schrieb ich, nur eben mit Interpretation für meine Seite…

Alles übrige ist gesagt.

Grüße,

Mathias