Hi!
Nochwas zur Ergänzung: mich würde interessieren, was du sagen
würdest, wenn dein Kind zu Unrecht in einen konkreten
Tatverdacht kommt (zB inkl. einer scheinbaren
Nothilfesituation) und die Polizei um ein Menschenleben zu
retten, hier Folter anwendet. Im Nachhinein stellt sich dann
plötzlich heraus, dass es die falsche Person war.
Dieser Vergleich hinkt.
Ich rücke das zurecht und korrigiere Deine Frage folgendermassen: "was, Mathias, würdest Du sagen, wenn Dein Kind zu Unrecht in einen konkreten Tatverdacht kommt (zB inkl. einer scheinbaren Nothilfesituation) und die Polizei um ein Menschenleben zu
retten, hier Folter ANDROHT ?"
Hier wäre ich nicht begeistert, würde diesen Kollateralschaden jedoch akzeptieren, da es äußerst wichtig ist, im Rahmen einer (auch hier unterstellten) Nothilfesituation Leben zu retten.
Die Forderung nach konkreter Folter, offenbar muss ich das hier nochmals erwähnen, habe ich nie gestellt, dennoch kann auch das nötig werden. Hier wäre zunächst nach Art der Maßnahmen zu unterscheiden. Bleibende Schäden sind natürlich auszuschließen. Voraussetzung muss ferner eine akute Gefährdung von Menschenleben und ein sehr klarer bzw. bestätigter Tatverdacht sein.
Spätestens hier wäre Dein beispiel dann ja auch am Ende, denn wir gehen ja von der Unschuld meines fiktiven Kindes aus.
(Auch hiezu gibt es natürlich auch einen aktuellen praktischen
Fall: der sog. Feuerteufel im Mühlviertel, hier wurde zwar
nicht gefoltert, aber man hat stattdessen sein Bild einfach
auf die Titelseite der Kronenzeitung gesetzt, der Tatverdacht
war zunächst zu diesem Zeitpunkt zu praktisch 100% sicher).
Dieses Vorgehen halte ich für akzeptabel.
Grüße,
Mathias