Ruhig!
Hallo,
so es ist also hirnlos??
Natürlich ist es das, weil:
Eine Gewerkschaft hat dafür zu sorgen, dass ihre zahlenden Mitglieder Vorteile haben. Wenn durch eine solche Maßnahme betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, dann muss es in der Aufgabe der Vertreter liegen, die Vertretenen vor betriebsbedingten Kündigungen zu schützen! DAS ist die oberste Priorität!
Natürlich kostet das Arbeitsplätze, weil:
ein Mitarbeiter geht in Rente oder hört aus sonstigen Gründen
das arbeiten auf -> Stelle wird nicht wiederbesetzt,
sondern gestrichen, weil die anderen Mitarbeiter ja nun 40
Std. arbeiten und diese Arbeit mit auffangen können.
Wenn Du genau ließt und verstehst, was ich geschrieben habe, wirst Du erkennen, dass ich nirgendwo etwas anderes behauptet habe!
Als ich bei meiner Stadt angefangen hab zu arbeiten, waren es
so ca.
12.000 Beschäftigte, nun sind es nur noch gute 8.500. Also
erzählt mir keiner, dass im ÖD kein Stellenabbau stattfindet.
Ich habe nie behauptet, dass kein Stellenabbau statt findet! Aber dieser Stellenabbau ist mehr als notwendig: Überfällig!
Und wenn es sozial verträglich gestaltet ist, kann sich eigentlich keiner der Mitarbeiter dort beschweren!
Mein Ansatz: Wenn ver.di auf ihren Standpunkt beharrt, dann werden die Kosten irgendwann noch mehr überhand nehmen. Und das WIRD zwangsläufig zu betriebsbedingten Kündigungen führen - früher oder später!
Und jetzt zu meinem „hirnlos“: Hirnlos ist, dass ver.di das irgendwo nicht zu begreifen scheint.
Warum finden denn in der freien Wirtschaft betriebsbedingte
Kündigungen statt, obwohl die Firma Gewinn scheffelt?
Um den Gewinn zu maximieren! Warum soll ein Arbeitgeber drei Mitarbeiter bezahlen, wenn die gleiche Arbeit effektiver (weil die Arbeitskapazität besser genutzt wird) auch durch zwei Mitarbeiter erledigt werden kann?
Nenne den letzte Satz meinetwegen „eiskalt“! Als Denkanstoß habe ich aber folgendes für Dich:
Hier gab es ein alt eingesessenen Unternehmen im Einzelhandel. Lange Zeit wurde dort mächtig viel Gewinn gescheffelt, welcher als Gewinnbeteiligung an die Mitarbeiter zum Teil weiter gegeben wurde… Dann wurde es schlechter, und der Arbeitgeber weigerte sich, von den knapp 20 Mitarbeitern drei oder vier freizusetzen (die übrigens kalkulatorisch auch schon vorher schlicht überflüssig waren). Als Ergebnis fraßen dann irgendwann die Personalkosten den GANZEN Betrieb. Statt 4 Arbeitsloser gab es dann 20…
LG
Guido