Hi moe,
Bezieht der Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) seine
Honoration nicht nach einer staatlichen Honorarsberechnung
ebenso wie Architekten, Anwälte etc.??
über die Berechnung weiß ich nichts. Ich weiß nur, daß sich der Konkursverwalter als Erster aus der Konkursmasse bedient. Die Konkursmasse zu verändern ist da natürlich nützlich. Wo nichts mehr ist, kann auch der Konkursverwalter sich nicht bedienen. Das Honorar des Konkursverwalters kann nicht zu höheren Verbindlichkeiten des Unternehmens führen.
Hat der Maanger nicht wie jeder Angestellte eine
Vetragsverhandlung bzgl. seines Gehalts geführt, bevor er
eingestellt wurde?
Nein.
Unterliegt er nicht noch immer der
Weisungsbefugnis der Eigentümer, könnte also freigesetzt
werden, wenn er sich so verhält, dass dies nicht zu billigen
wäre?
Nein. Der Konkursverwalter wird vom Amtsgericht bestellt. Der Eigentümer hat dem Konkursverwalter gegenüber keine Weisungsbefugnis. Der Konkursverwalter handelt im Sinne der Gläubiger.
Ich sehe das nicht so, als _nimmt_ sich jemand einfach
etwas. Das wäre Diebstahl und somit eine böswillige
Unterstellung. Davon distanziere ich mich.
Auch nicht. Das ist sein Recht.
Warum sollte man bewusst schlecht managen?
Um langfristige Ziele zu verfolgen. Was kurzfristig negativ aussieht, kann langfristig lukrativ sein.
Was würdest Du denn dann als Leistung des Konkursverwalters
betrachten?
Die Verträge unterzeichnet zu haben. Er hat den verzicht der
Gläübiger auf über 90% ihres Eigentums akzeptiert.
Ausgehandelt haben das Anwälte.
Dann würde ich Dir empfehlen noch heute damit zu beginnen, den
Posten des Insolvenzverwalters anzustreben.
g Du solltest Dich mal damit bescshäftigen, wie man dazu kommt.
Wer arbeitet erhält auch sein Einkommen. Und dank dem
Konkursverwalter bleibt das auch noch länger so.
Ohne den, wäre es auch nicht anders gekommen.
Falsch. Ohne Insolvenzverwalter wird der Laden dicht gemacht.
Definitiv. So ist das gesetzlich geregelt.
Ich hätte wohl den unterstreichen sollen. Damit war gemeint, daß die Person nach meiner Meinung beliebig auswechselbar gewesen wäre. Jeder ortsansässige Notar hätte das auch gekonnt.
Er hat das tariflich zugesicherte Weihnachtsgeld derjenigen
auf sein Konto überwiesen, die nicht entlassen wurden. Von den
Entlassenen war da nicht die Rede.
Nein, wenn es tariflich zugesichert geblieben wäre, hätte er
es nicht bekommen. Auf eine Abweichung vom Tarif-Vertrag
musste sich geeinigt werden. Anders ist das nicht machbar.
g Sag ihm das.
Ich muß Dich enttäuschen, der lebt noch.
Ich denke, ich sollte Namen nennen. Ist ne Mail genehm? Ich
bin hier nicht Anonym und ich möchte mir nur ungern schaden.
Nein, Namen brauche ich keine. Es geht mir hier nicht um
Denunziantentum. Einzelfälle sind nicht der Punkt der
Diskussion.
OK. Es ging ja nur um die Überprüfbarkeit, falls Zweifel aufkommen. (Hattest Du nicht welche angemeldet?)
Abgesehen davon sehe ich Weihnachtsgeld ohnehin nicht als
Lohnbestandteil.
Es ist im Tarifvertrag geregelt, damit ist es Lohnbestandteil.
Nicht alles was im Tarifvertrag steht ist Lohn. Es handelt
sich um eine Sonderleistung.Es ist eine freiwillige Zugabe der
Unternehmen aus Zeiten, in denen man es sich leisten konnte,
von der man jetzt nicht mehr loskommt, und alle tun so, als
wäre es gottgegeben, dass der Chef dreizehn Monate Geld für 12
Monate Arbeit geben muss.
g Arbeitsrecht ist nicht Deine Stärke.
Ich bin nicht hier, um meine Stärken herauszukehren.Nein, ein Gott
hat damit nichts zu tun. Da reichen die Gesetze aus.
Weihnachtsgeld beruht nicht auf einer gesetzlichen Regelung.
Der Tarifvertrag aber.
In der Praxis teilt der Chef das Jahresgehalt nur in 13 statt
12 Teile und zahlt so aus. Das war's schon. Das Weihnachtsgeld
ist praktisch eine Nachzahlung, die es den AN ermöglicht, ihr
Konto wieder auszugleichen, mehr nicht.
Interessante Deutung. Klappt aber nicht. Weihnachtsgeld gibt
es nicht schon seit jeher. Bevor es das 13. gab, waren es nur
12 Monatsgehälter. Es sind also nicht 12 in 13 geteilt,
sondern 12 und eins extra.
Als der Tarifvertrag geschlossen wurde, gab es das Weihnachtsgeld schon. Das Weihnachtsgeld läuft im Tarifvertrag eindeutig unter ‚Lohnbestandteil‘.
PS. Nun hat mir immer noch niemand erklärt, was mit der
'Neiddebatte' gemeint ist. Ich werde es wohl nie erfahren.
Der Meinung zu sein, jeder der mehr hat als man selbst, hat es
nicht verdient, mehr zu haben.
OK, mit der Definition kann ich leben. Diese Ansicht irgend einer Organisation zu unterstellen kann dann nur eine Propagandalüge sein, denn das hat noch nie jemand so geäußert.
Gruß, Rainer