Hallo.
Wenn Wertgegenstände während des Unterrichts „einkassiert“ werden, wie lange oder darf der Lehrer überhaupt diese Verwahren? Und wer haftet, wenn diese Gegenstände aus der Schule/Lehrerzimmer geklaut werden?
Danke im Voraus
Hallo,
ich denke, dass ein Lehrer zum Beispiel ein Handy wegnehmen darf, wenn das den Unterricht stört. Also wenn der Schüler nicht aufhört damit rumzuspielen.
Der Lehrer sollte es während des Unterrichts an sich nehmen, oder einfach auf das Lehrerpult legen. Nach der Stunde denke ich aber, muss der Schüler sein Eigentum wieder direkt zurück erhalten.
Yada
Der Lehrer sollte es während des Unterrichts an sich nehmen,
Nach der Stunde denke ich aber, muss der Schüler sein Eigentum wieder direkt zurück erhalten.
Also keinen Tag oder sogar noch länger… Besonders Wochenenden. Kann das bei einer längeren Verwahrung unter Nötigung o.ä, fallen?
Gute Frage. Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Ähnliches, aber man kann doch jemand nicht einfach einen Gegenstand wegnehmen! Das ist ja dann Diebstahl.
Selbst ein Lehrer kann seinem Schüler nicht einfach zum Beispiel ein Handy abnehmen und dieses dann übers Wochenende behalten! Wo sind wir denn?
Ich lass es mir echt eingehen, wenn das Ermahnen nichts mehr bringt. Dann nimmt es der Lehrer halt an sich und behält es die Stunde über. Und dann am Ende der Stunde bekommt der Schüler das Handy wieder.
Was ist denn zum Beispiel wenn der Kleine am Ende der Schule seine Eltern mit dem Handy anrufen sollte. Das könnte er dann nicht tun… Die Eltern würden sich schreckliche Sorgen machen. Und das nur weil der Lehrer ihm das Handy „geklaut“ hat.
Yada
…und ich denke, du solltest erst einmal im Archiv nachsehen und dann noch gezieltere Fragen stellen:
/t/wo-im-schulgesetz-lehrer-darf-dinge-konfiszieren/…
Denn Schulrecht ist Landesrecht und manchmal sind derartige Dinge sogar in Hausordnungen einer Schule geregelt. Da aber kein Mensch wissen kann, was in der fiktiven Schule S dazu geregelt ist …
VG
EK
Moin,
ich denke, …
Nach der Stunde denke ich aber,…
Soso, ich denke mir auch so einiges.
Zum Beispiel, dass der Lehrer das Handy auch auf dem Schulhof weiterverkaufen darf, wenn es sich um die Marke Nokia handelt und das ganze an einem Donnerstag passiert.
Freut mich, dass wir zwei Experten uns hier getroffen haben und dem Fragesteller so kompetent weiterhelfen konnten.
Gruß an die Kollegen!
Artemis
Hi,
das wurde hier schon mal abgehandelt:
/t/schulrecht-eigentum/4807785
Es scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen zu geben. In einer Schuldordnung in Roding steht jedenfalls das die konfiszierten Gegenstände am Ende des Schuljahres von den Eltern abzuholen sind.
Gruß
Tina
Hallo,
Gute Frage. Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder
Ähnliches, aber man kann doch jemand nicht einfach einen
Gegenstand wegnehmen! Das ist ja dann Diebstahl.
nein, ist es nicht, denn der Lehrer will das Handy ja nicht behalten.
Selbst ein Lehrer kann seinem Schüler nicht einfach zum
Beispiel ein Handy abnehmen und dieses dann übers Wochenende
behalten! Wo sind wir denn?
In einem Rechtsstaat, in dem in vielen Schulen Handys zulässigerweise nicht gestattet sind und ebenso zulässigerweise einbehalten werden können. Wie lange, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen, es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Was ist denn zum Beispiel wenn der Kleine am Ende der Schule
seine Eltern mit dem Handy anrufen sollte. Das könnte er dann
nicht tun… Die Eltern würden sich schreckliche Sorgen
machen. Und das nur weil der Lehrer ihm das Handy „geklaut“
hat.
Was hat meine Generation in der Schule nur ohne Handys gemacht? Ich weiß gar nicht mehr, wie ich das mit 2 berufstätigen Eltern überlebt habe. Gruselig. Kindesmisshandlung aus heutiger Sicht
VG
EK
das wurde hier schon mal abgehandelt:
Deine Antwort aber auch!
In einer Schuldordnung in Roding steht jedenfalls das die konfiszierten Gegenstände am Ende des Schuljahres von den Eltern abzuholen sind.
Muss ja der Horror sein!!
Also keinen Tag oder sogar noch länger… Besonders
Wochenenden. Kann das bei einer längeren Verwahrung unter
Nötigung o.ä, fallen?
Hi,
wie kommst Du auf Nötigung?
„Zeitweise Wegnahme von Gegenständen“
Es ist eine Erziehungsmaßnahme die im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes steht.
Wielange es braucht um da einen Schüler zu „erziehen“ dürfte wohr regional unterschiedlich sein.
Q-Gruß
wie kommst Du auf Nötigung?
Kein Plan
das wurde hier schon mal abgehandelt:
Deine Antwort aber auch!
Hättest Du Dir die Mühe gemacht die beiden Links zu öffnen, dann hättest Du festgestellt, das sie unterschiedlich sind.
In einer Schuldordnung in Roding steht jedenfalls das die konfiszierten Gegenstände am Ende des Schuljahres von den Eltern abzuholen sind.
Muss ja der Horror sein!!
Woher soll ich das wissen, ich war noch nie in Roding.
Entschuldige wenn Dir meine Antwort nicht paßt, schreib doch das nächste Mal dazu welche Antwort Du hören möchtest, dann kann ich mir das Nachdenken über eine ernsthafte und sinnvolle Antwort sparen.
Gruß
Tina
das wurde hier schon mal abgehandelt:
Deine Antwort aber auch!
Hättest Du Dir die Mühe gemacht die beiden Links zu öffnen,
dann hättest Du festgestellt, das sie unterschiedlich sind.
Ich habe sie mir durchgelesen, jedoch sind die Einträge nahezu Identisch.