Eine Privatperson kauft regelmäßig bei Ebay (ca. 100 Käufe pro Jahr) und reklamiert davon insgesamt fünf Artikel, weil sie erheblich von der Beschreibung abweichen. Der letzte Kauf soll in diesem Beispiel eine CD mit folgender Artikelbeschreibung sein: „neu, nur einmal abgespielt, ohne jegliche Gebrauchsspuren“. Tatsächlich weist diese aber sowohl Hülle als auch die CD eindeutige Gebrauchsspuren, wie Fussel und Kratzer, welche zunächst nur oberflächlich scheinen, aber die CD lässt sich auch nicht problemlos abspielen und bleibt nach wenigen Minuten bereits hängen.
Der Verkäufer wird daraufhin zur Rücknahme der CD gegen Erstattung aller anfallenden Kosten aufgefordert und lehnt dies mit der Begründung ab, die CD sei angeblich unter Zeugen völlig neu von ihm verschickt wurden. Sämtliche Kommunikationsversuche scheitern, woraufhin der Käufer ihn negativ bewertet habe und eine Mail erhält, wenn die Bewertung nicht innerhalb 24 Stunden zurückgenommen wird, „hagelt es gerichtliche Schritte vom feinsten“.
Da die beschriebenen Mängel tatsächlich vorhanden waren bzw. sind, wird die Bewertung nicht zurückgenommen und das Problem außerdem noch Ebay gemeldet. Als Antwort darauf teilt der Verkäufer mit: „Stattdessen habe ich mit heutigem Datum, via Telefax Strafantrag wegen Verstoßes gegen die §§ 240, 186, 263 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt und werde zudem eine Unterlassungklage führen.“ und fordert den Käufer erneut zur Rücknahme der Bewertung auf. Desweiteren behauptet er, dass ihm Adressen von mindestens fünf weiteren Ebayern vorliegen, bei denen der Käufer „die gleiche Masche“ abgezogen haben soll - nämlich Mängel zu erfinden, die nicht den Tatsachen entsprechen, um einen Preisnachlass zu „erpressen“.
Offensichtlich hat er Kontakt zu den anderen Verkäufern aufgenommen, die sich ebenfalls uneinsichtig gezeigt hatten und demgemäß ebenfalls negativ bewertet wurden.
Der Käufer hatte korrekt gehandelt und alle reklamierten Mängel waren tatsächlich vorhanden. Deshalb möchte er die letzte negative Bewertung eigentlich auch auf keinen Fall zurückziehen, da sie mehr als gerechtfertigt ist. Andererseits führt der Ehepartner des Anklägers/Verkäufers scheinbar eine eigene Kanzlei und dem Käufer kommen Bedenken, was da alles auf ihn zukommen könnte.
Könnte es tatsächlich sein, dass der Ankläger Recht bekommt, wenn er falsche Zeugen mit einbezieht? Gilt die vorliegende CD überhaupt als Beweis und was könnte im schlimmsten Fall passieren bzw. wie sollte der Käufer reagieren (falls ihm tatsächlich ein entsprechender Bescheid von der Staatsanwaltschaft zugehen sollte oder auch schon vorher)?