Eigenschutz geht vor!

Hi Doro 57,

Mein Arbeitgeber hat eine Dose Pfefferspray spendiert, er
glaubt es ist ausreichend und er ist damit der
Sorgfaltspflicht seinen Arbeitnehmern gegenüber ausreichend
nachgekommen.

wer noch nie eine Ladung Pfefferspray abbekommen hat kann hier
überhaupt nicht mitreden :wink: Habe das Zeugs mal mit Mundspray
verwechselt. Es war eine Katastrophe und ich dachte ich
sterbe.

Da sage ich nur, Eigenverschulden. Pfefferspray gehört vernünftig aufbewahrt.

Dein Arbeitgeber hat richtig gehandelt und euch legale Waffen
besorgt. Oder was hattest du erwartet? Eine schicke
Kalaschnikow? Die ist viel zu unhandlich und würde dir in der
Krise mehr Ärger als Dienst erweisen.

Ich vermute, dass du ziemlich übergewichtig und sportlich faul
bist, weshalb die Ratschläge Judo, Karate und
Selbstverteidigung an dir abprallten. Das ist in Ordnung und
passt auch in das Bild was ich aus dieser Branche habe.

Da frage ich mich doch unter welchen Umständen du diese „Branche“ wie du es nennst kennen gelernt hast. Mit Sicherheit hast du dort niemals gearbeitet!

Sorry aber deine Art „der Hilfe“ gefällt mir überhaupt nicht und deine persönliche Meinung welche Statur ich habe ist irrelevant. Fakt ist du redest über Dinge von dennen du keine Ahnung hast. Erspar es mir und anderen uns mit deiner Meinung -zu meinem Thema- zu beschäftigen.
Danke und ENDE

1 Like

„Sie kommen wohl aus Vulgarien…?“

Danke Andreas,
für deine Unterstützenden Worte. Nicht jeder versteht den Sinn dieser Community. Auf den UNQUALIFIZIERTEN Beitrag habe ich vor wenigen Minuten reagiert und hoffe meine Rektion war nicht zu heftig. Und wenn, irgendwie hat sie meine Reaktion verdient.
LG Doro

Das ist aber kein Problem, was nur du und deine Kollegen haben!

Auch mir und vielen anderen (Polizisten, Sicherheitsleuten, unsympatischen Menschen, reichen Menschen, …usw.) kann es jeden Tag passieren, dass mich ein geistig verwirrter Mensch gezielt nach dem Dienst oder in meiner Freizeit abpasst oder mich in meiner Wohnung „besucht“. Und geh mal davon aus, dass auch ich im Falle einer schweren Verletzung mit bleibenden Schäden - z.B. einer Querschnittslähmung - nicht mehr als einen warmen Händedruck von meinem Arbeitgeber bekommen würde, um dann mit einer zu vernachlässigenden invalidenrente meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Genauso, wie auch in diesem Falle nicht von einer abschreckenden Aufarbeitung durch die Justiz zu rechnen wäre. Und selbst meine Rechtsschutzversicherung würde mir kaum helfen, da bei gewissen Gesellschaftssubjekten nicht davon auszugehen ist, dass sie mir eine angemessene Rente oder Schmerzensgeld zahlen können.

Das was du hier als „Berufsrisiko“ anprangerst ist der durchweg mangelnde Opferschutz im deutschen Rechtssystem, dem gegenüber der uneingeschränkte Täterschutz steht - zumal jemand tatsächlich erst „Täter“ ist, sobald vor Gericht seine Tat bewiesen wurde.

Du sprichst hier nicht von einem spezifischen Berufsrisiko!

Gruß Andreas

1 Like

Hi Andreas,
du sprichst mir aus der Seele und ich bin mir sicher du weisst wovon ich Rede! Wie ich lese geht es dir nicht anders und auch du musst mit dem Berufsrisiko leben, ohne die Gefahr wirklich minimieren zu können.
Danke für deine Hilfe, was ich ernst meine.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du hast eine Frage immer noch nicht beantwortet, die sehr zentral ist:

Was willst du?

Wenn du diese nicht beantworten kannst, dann bleibt wohl nur noch die Kündigung.

Gruss I

Hallo Doro,

in ner Einrichtung für obdachlose Junkies habe ich auch schon etliche Jährchen Dienst tun dürfen. Wir haben zu zweit Dienst geschoben, so überlegen es sich die Herrschaften Randgruppen doch lieber, ob sie in irgendeiner Weise unangenehm werden.

War allerdings mitten im Wohngebiet, die Einrichtung; somit wurde von unserem Team sowie auch ganz besonders von Seiten unseres Arbeitgebers schon etwas mehr getan als Spraychen verteilt. Man möchte ja nicht jede Naselang in der Zeitung stehen und/oder andauernd zu ner BVV zitiert werden, wenn aufgrund wachsender Kriminalität und ständiger Anwohnerproteste die Einrichtung dichtmachen muß, macht sich das nicht so sehr gut in der Vita vom Jefe…

Wir haben aber auch bei jedem leisen Verdacht, jeder ansatzweise sinistren Gestalt, die sich in der Nähe herumtrieb, die Polizei benachrichtigt, es gab regelmäßige Meetings mit den Grünen.

Unsere Herrschaften wurden somit ständiger Polizeipräsenz gewahr, stört auch ganz schön das Tagesgeschäft und spricht sich bei entsprechend konsequentem Handeln der Betreuer doch relativ schnell in der Szene rum.

Ich habe sogar die Erfahrung machen dürfen, das es unserer innewohnenden Klientel durchaus nicht unrecht war, in dieser Hinsicht eine Art Ruhepol in dieser Einrichtung zu haben.

Hoffentlich konnte ich dir ein wenig mehr weiterhelfen als die total gutgemeinten, überaus hilfreichen Hinweise auf deine Körperfülle. An deiner Stelle wäre ich allerdings, wenn ich mal ganz ehrlich sein darf, im Leben nich mit einem Wort drauf eingegangen. Lohnt nicht.

Alles gute wünscht dir

Awful Annie

Hallo Doro … zuerst mal bin ich froh, keinen Kontakt mit deinen „Freunden“ haben zu müssen … im Vergleich zu Dir lebe ich im Paradies, ich kenne so was zum Glück nur aus dem TV.

Also … ich würde mir:
a) Gedanken über eine SV machen ( ob Karate, Boxen, WT … egal, Haupsache irgendwas was Dir liegt)
b) alle noch erlaubten Mittel des WaffG ausschöpfen und immer mit mir führen ( P.-Spray, Elektroschocker, Messer, Teleskopschlagstock oder ggf. Tonfa wegen gößerer Abschreckungswirkung + „Kabelbinder für danach“). Was Du im Fall der Fälle wirklich in den Einsatz bringen wirst, steht dann auf einem anderen Blatt. (Die Argumentation, dass alle Waffen gegen Dich verwendet werden könnten und deswegen besser nicht verfügbar sein sollten kann ich nicht teilen)
c) ein Seniorenhandyhandy mit „Schnellwahltaste“ für den Polizeinotruf besorgen
d) Mir im Vorfeld viele Gedanken machen, wie ich kritischen Situationen umgehen oder verhinden kann

Grüsse aus der noch „heilen-Welt“ im Spessart

Kai G.

Hi!

[…]

Teleskopschlagstock oder ggf. Tonfa wegen gößerer
Abschreckungswirkung

[…]

Wenn die WaffG-Änderung vom Bundespräsidenten unterschrieben wird, ist das Führen dieser Gegenstände ab den 01.04.08 für Privatpersonen im Normalfall verboten.

Gruß
Beowolf

Guten Morgen,

[…]

Teleskopschlagstock oder ggf. Tonfa wegen gößerer
Abschreckungswirkung

[…]

Wenn die WaffG-Änderung vom Bundespräsidenten unterschrieben
wird, ist das Führen dieser Gegenstände ab den 01.04.08 für
Privatpersonen im Normalfall verboten.

so wie ich das Posting verstehe passiert das alles in abgeschloßenen Räumen. Das heißt sie darf tragen „was sie will“. Führen heißt ausserhalb meines Hausrechtsbereiches.

Wobei ich noch was zum vorherigen Posting sagen möchte:

Alle aufgeführten Waffen oder ähnliches sind ok. Aber nur wenn ich dann auch den Sport betreibe um damit umgehen zu können.

Gruß Katie

Gruß
Beowolf

Hi Doro,

zu meinem Hintergrund: Ich habe viele Jahre Ju Jutsu trainiert, einige Jahre auch Arnis Stockkampf. Ich war früher aus beruflichen Gründen Schusswaffenträger und natürlich auch entsprechend ausgebildet.

Zu meinem Schutz habe ich
Pfefferspray, was mir aber nicht wirklich ein
Sicherheitsgefühl gibt.
Kann mir jemand sagen ob es etwas besseres zur Verteidigung
gibt. Es sollte für kurze Distanzen geeignet sein und leicht
mit zu führen sein.

In der Hand eines Trainierten werden viele Dinge zu einer sehr effektiven Waffe, ein Schlagstock, ein abgesägter Besenstil, ein Schirm mit einer Spitze, selbst ein Kugelschreiber oder eine zusammengerollte Zeitschrift.

In der Hand eines Untrainierten wird selbst die beste Waffe (allen voran Schusswaffen) keinen Schutz bieten, sondern ihn eher in Gefahr bringen. Er wird die Waffe - vor allen Dingen in Stresssituationen - nicht richtig, nicht schnell genug, nicht entschieden genug oder zu exzessiv, nicht im richtigen Moment, zu ungezielt usw. einsetzen und damit verstärkte Gegenwehr provozieren, ohne selbst einen ausreichenden Effekt erreicht zu haben.

Beispiel: Ein (Teleskop-)Schlagstock kann eine sehr effektive Waffe sein, wenn man wirklich damit umgehen kann und das gelernt und trainiert hat, man kann sich aber auch leicht selbst damit verletzen und/oder dem Angreifer die Gelegenheit geben, einem das Ding abzunehmen .

Egal, welche Waffe man verwenden darf, kann und will: Der Umgang damit muss erlernt und trainiert werden, das Verhalten in Verteidigungssituationen muss generell geübt werden, es muss so vertraut sein, dass man auch unter Stress richtig handelt und nicht mit einem Schlag alles vergessen hat. Die entsprechenden Szenarien müssen im simulierten Angriffen, aber auch mental (wichtig!) trainiert werden. Man muss lernen, sich schnell, gezielt und sicher zu bewegen, seinen Gleichgewichtssinn im Griff zu haben, damit man in einer Gefahrensituation nicht in der Hektik stolpert und lang hinschlägt anstatt sich verteidigen zu können.

Man muss lernen, bedrohliche Situationen rechtzeitig zu erkennen, ihnen wenn immer es geht auszuweichen (die beste „Waffe“ sind 100 m in 9 Sekunden) und ggf. auch Angreifer durch offen gezeigte Wachsamkeit und Abwehrbereitschaft von ihrem Vorhaben abzubringen (ich weiß, das wird bei Leuten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss schwierig, aber bei denen wirken auch oft diverse Sprays nicht wie bei „Normalen“).

Was ich damit sagen will: Es gibt KEINE Waffe und KEIN sonstiges Verteidigungshilfsmittel, das ein gewisses Maß an Ausbildung und Training für den Verteidigungsfall ersetzt.

Zusammen mit der entsprechenden Ausbildung und regelmäßigem Training halte ich Teleskopschlagstock und Pfefferspray (in Kombination) für einigermaßen brauchbar im Alltag, wenn eine entsprechende Gefährdungslage vorliegt, wobei ich nicht weiß, ob Teleskopschlagstöcke vom neuen Waffenrecht betroffen sind oder nicht.

Grüße
Sebastian

Hi!

wobei ich nicht weiß, ob Teleskopschlagstöcke vom neuen
Waffenrecht betroffen sind oder nicht.

Sie sind:

_§42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
[…]
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
[…]
zu führen

Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht._

Gruß
Beowolf

Hallo Beowolf,

_§42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten
tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
[…]
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1
Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
[…]
zu führen

Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter
Interesse gilt dieser Absatz nicht._

Danke für die Info. Ich hatte erst etwas Probleme, die „Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1“ zu finden, die gehört nicht zur Änderung, sondern man muss sie aus dem alten Gesetz rausfieseln, aber ich hab sie dann doch gefunden:
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

Klarer Fall also.

Grüße
Sebastian

Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter
Interesse gilt dieser Absatz nicht.

Nicht ganz:

_(2) Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt._

Die Ausnahme bei berechtigtem Interesse gilt also nicht für Anscheinswaffen.

Interessant wäre noch, ob bezüglich der Hieb- und Stoßwaffen eine besondere Gefährdungslage ein berechtigtes Interesse begründet.

Grüße
Sebastian

Hi!

_> > Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter

Interesse gilt dieser Absatz nicht._

Nicht ganz:

Ich hatte mich bei meinem Zitat ja auch nur auf Nr. 2 bezogen :smile:

Gruß
Beowolf