Guten Morgen Christian,
Wieso soll ausgerechnet ich wissen,
wie die ihre Arbeit machen könnten?
Weil Du auf einer relativ schwachen Informationsbasis alles
ablehnst, was derzeit produziert wird. Alles, was Du bisher
geschrieben hast, läuft darauf hinaus, daß am besten alle
behalten können, was sie bisher haben. Besser noch die mit den
etwas geringeren Einkommen etwas mehr und die mit den höheren
etwas weniger.
Im Wesentlichen ja. Weiter unten wird’s konkreter.
Dummerweise gibt es von denen mit den Deiner
Ansicht nach geringeren Einkommen deutlich mehr als von denen
mit dem höheren Einkommen. Das macht die Sache unfinazierbar.
Nicht unbedingt. Es kommt auf die Art der Berechnung an.
- Schrittweise Einführung von Bürgergeld. … (kennst Du
schon)
. (Damit ist ein noch festzusetzender Betrag gemeint, den
jeder Einwohner deutschlands, unabhängig von Alter oder
staatszugehörigkeit automatisch ohne Antrag monatlich
ausgezahlt bekommt.
Jeder? Auch der mit Arbeit und ausreichendem Einkommen?
Verstehe ich nicht.
Ja, jeder. 1.) ‚Gleichbehandlung‘. Warum sollte jemand für Arbeit bestraft werden? 2.) Verwaltungsaufwand. Eine automatische Auszahlung an jeden, ohne jede Prüfung geht fast ohne Aufwand. Prüfungen müßten von Beamten durchgeführt werden, was recht teuer wird.
- Einbeziehung alles Einkommen in alle Szialversicherungen.
- Streichung aller BBG.
Mit den beiden Punkten, die aber für die Finanzierung zentral
wären, kommst Du nicht durch.
Ich vermute, ich würde mit allen Punkten nicht durchkommen.
Das sind nur meine Vorstellungen, wie man es besser machen könnte. Daß das niemand tun wird, ist mir schon klar.
Zumindest bei der ALV und RV
bedeuten höhere Einzahlungen auch höhere Ansprüche. Damit wäre
das System schon Beginn an am Ende. Kappst Du die Leistungen
an irgendeinem Punkt, hast Du sofort das BverfG am Hals.
Das kann man mit ‚Solidarprinzip‘ begründen. Beim BverfG sehe ich gute Chancen. Im Bundestag und Bundesrat aber nicht.
- Besteuerung aller außertariflich gezahlten Gehälter als
Unternehmensgewinn.
Verstehe ich nicht. AT-Gehälter werden doch schon als
Einkommen versteuert.
OK, streich den Punkt! War ja auch Unfug, eine neue Unternehmenssteuer zu beschreiben und später alle Unternehmenssteuern zu streichen. Unternehmenssteuern werden ohnehin auf die einkommensteuer angerechnet und sind pure Augenwischerei, auf die man verzichten kann.
Außerdem gibt es nicht für alle Branchen Tarifverträge.
Aber die Möglichkeit.
- Streichung aller Seuerfreibeträge.
Auch Grund-, Kinder- und Haushaltsfreibetrag?
Ja, alle Freibeträge. Den Zweck, den diese freibeträge jetzt kompliziert erfüllen, erfüllt das Bürgergeld ohne Verwaltungsaufwand. Diese Freibeträge sind überflüssig, wenn Bürgergeld gezahlt wird.
- Streichung von jeder Art Unternehmensbesteuerung.
- Dafür eine Sondersteuer auf Kapitaltransfer und
Gewinnausschüttung ins Asland.
Funktioniert auch nicht, weil das Ausland dann direkt den
Spieß umdrehen wird. Damit gingen den deutschen Unternehmen
und dem deutschen Fiskus erhebliche Einnahmen verloren.
OK, dann reduziere ich die Forderung auf eine Abschaffung der Unternehmensbesteuerung, wei es sie jetzt gibt und fordere lediglich eine Sondersteuer für Auslandsinvestitionen um Abwanderung etwas weniger lukrativ zu machen.
- Einführung einer Rücklagenpflicht zur Lohnsicherung für
sechs Monate.
- Einführung einer Rücklagenpflicht in Höhe des
Unternehmenswertes für den Konkursfall.
Illusorisch. Das würde praktisch jedes Unternehmen sofort in
den Ruin treiben, weil die Finanzierungskosten astronomisch
wären.
Das verstehe ich nun wieder nicht. Wieso soll das ein Unternehmen gefährden, wenn mit der Hälfte des Überschusses Rücklagen gebildet werden? Es geht nur um den Überschuß, nicht die Substanz.
Ich übertrage das mal auf mich persönlich.
Angenommen ich hätte ein Einkommen von 10 000 Euro und würde davon 8000 verbrauchen. Blieben 2000 übrig. Wo läge jetzt das Problem, davon 1000 für schlechte Zeiten zurück zu legen?
Wenn mein einkommen 1000 Euro beträgt und ich davon 1000 verbrauche, besteht auch keine Rücklagepflicht.
Mit dem ganzen Rest wäre ich einverstanden.
Das freut mich, überrascht mich auch ein wenig.
Noch eine kurze Zusammenfassung.
Es geht mir um die Streichung vieler Ausgaben mit hohem Verwaltungsaufwand und eine geringe Höherbelastung höherer Einkommen. Die ergibt sich durch die Streichung der Freibeträge und dem daraus resultierenden höheren Spitzensteuersatz. Der geringere Verwaltungsaufwand spart erst langfristig Geld, weil Beamte ja nicht entlassen werden.
Die so eingesparte Summe wird gelichmäßig verteilt. Nur die Einsparung. Nicht mehr. Also keine Finanzierung über neue Schulden, sondern eine ‚Umverteilung‘ von oben nach unten. Durch die relativ geringen Beträge ist der Effekt nur da spürbar, wo der größte Bedarf besteht.
Daraus, daß an einigen Stellen die Mehrbelastung in % des Einkommens entsteht und die Auszahlung ein fester, immer gleicher Betrag ist, ergibt sich die von Dir oben bemängelte Effekt, daß die höheren Einkommen stärker belastet werden und die Zahlung den Verlust nicht ausgleicht. Bei den geringen Einkommen übersteigt die Zahlung den Verlust beträchtlich.
Schade, daß wir es nicht auf einen Versuch ankommen lassen können, denn ich würde mir davon steigende Umsätze im Einzelhandel, größere Nachfrage und Vollbeschäftigung versprechen.
Die Situation, daß Arbeit abgelehnt wird, weil das Einkommen ohne Arbeit höher ist, als mit, wäre dadurch unmöglich. Die Motivation, die eigene Situation mit Arbeit zu verbessern, würde steigen. Vor allem die Nachfrage nach Teilzeitstellen mit geringerem Einkommen zum ‚Aufbessern‘ des Bürgergeldes würde steigen. Eine versteckte Arbeitszeitsenkung, ohne Zwang, ohne Verträge, aber mit Entlastung der Unternehmen könnte die Folge sein. Ein ‚Wirtschaftswunder‘?
Wenn das Erfolgreich ist, könnte es schule machen und andere probleme auch noch lösen. 
Gruß, Rainer