Ein Aufruf zum Mord – wie reagiert die Justiz in Ost und West darauf?

Die von Der Partei? Natürlich. Und du könntest ja vielleicht endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass deren Plakate gerichtlich für zulässig erklärt wurden.

Stimmt. Du hast nur erklärt, dass es für dich keinen Unterschied macht, ob eine offen rechtsextreme Partei neben einem Synagogen-Mahnmal zur Gewalt aufruft oder eine offen satirische Partei genau das zum Anlass nimmt, um rechtsextreme Plakate aufs Korn zu nehmen.
Oder wie du es nennst:

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Konnte ich leider nicht abonnieren, Feld war nicht mehr rot. :grin:

Du lügst mal wieder ungeniert. Nichts dergleichen habe ich „erklärt“.

Ach nein? Was hast du denn sonst damit gemeint:

Was ist denn dieses ‚dasselbe‘, von dem du hier schreibst?

Die - wie ich bereits sagte - geschmacklose satirische Botschaft, die scheinbar das „Hängen“ politischer Gegner zum Inhalt hat.
Aber das ist dir ja eh klar.

Eigentlich nicht…
Du willst also krampfhaft jeglichen Kontext, wie etwa Gerichtsurteile und die Tatsache, dass mit dem einen Plakat jüdische Mitbürger eingeschüchtert werden sollen, ausblenden? Und das alles nur, um hier Aktivitäten von rechtsextreme Parteien zu relativieren? Du solltest dir wirklich den Aufruf von @MacGuffin zu Herzen nehmen und

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Tja,

das VerwG Chemnitz möchte eigentlich lieber nicht inhaltlich darüber urteilen:

Ach ja, auch die Plakate von „die Partei“ fand ich völlig mißlungen und äußerst problematisch.

&tschüß
Wolfgang

Wie ist diese Begründung zu verstehen:

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessenabwägung hielt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine »losgelöste Wahrnehmung« der Plakate des »III. Wegs« und deren »kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen«.

Ist sich das Gericht nicht sicher, ob ein Mordaufruf in einer Wahlwerbung unter Meinungsfreiheit fällt? Und bezeichnet das Gericht hier den Mordaufruf tatsächlich ein „kommunikatives Anliegen“?

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Anwalt Jun hat dazu wieder einmal die passenden Worte gefunden:

VG Chemnitz findet eine fadenschenige Begründung für Beschluss: „Hängt die Grünen“ bleibt hängen… - YouTube

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Dass die jeweils Reaktion waren ist dir dabei egal oder nicht bekannt?

„Hier könnte ein Nazi hängen.“ war die Reaktion auf „Wir hängen nicht nur Plakate“ von „Die Rechte“.
„Nazis töten.“ war eine Reaktion auf die Nazi-Morde (Hanau, NSU, Lübcke).

Und ihre Legalität wurde gerichtlich bestätigt.

Übrigens:

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hi,

an dir zeigt sich recht deutlich wie und warum das Plakat überhaupt funktioniert.

hast du dir das Plakat mal mit komplettem Text angesehen?

Ich bin eher sauer auf die Medien, dass der Kontext nicht bereits früher vermittelt wurde.

grüße
lipi

Natürlich. Aber was ändert sich dadurch?

Welcher Kontext?

hi,

wie es eben immer ist: Texte werden erst im Kopf real.

Du hast für dich entschieden, dass es grammatisch keine andere Bedeutung gibt.
Ich würde das nicht ganz so eng sehen.

Allein der Gedanke öffentlich zum hängen von Menschen aufzurufen ist für mich so viel weiter weg, als eben ein gewolltes missverstehen der 3 Worte, dass die gesamte Geschichte damit sehr klar erscheint.

Es ist doch klar zu erkennen, was gewollt war. Und die Medien haben fein mitgespielt.
Der Beitrag im übrigen auch.

ist vom Prinzip her nicht besser.
Unvollständig wiedergegeben, wohlwissend wie das aufgefasst wird.
Ausrede vorbereitet: der Text ist ja nicht von mir, das steht ja da drauf.

Mit „hängt die Grünen - Plakate in unserer Parteifarbe“ habe ich weit weniger ein Problem. Es bleibt Geschmacklos, aber Kleingedrucktes ist nun nicht unbedingt eine neue Erfindung.

Bisher war ich im Glauben, zu „Hängt die Grünen!“ gäbe es nichts weiter zu sagen. Da die Plakate heut aber als „ok“ bestätigt wurden, musste ich mir das nun doch mal näher ansehen, ob nun alle Verrückt geworden sind.

Fazit: scheiß Berichterstattung.
Viel zu viel Aufmerksamkeit für die Falschen.
Das wäre in 3 Sätzen erledigt gewesen - aber es wäre eben keine Schlagzeile für ne ganze Woche geworden.

grüße
lipi

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Das habe ich aber nicht mal eben für mich entschieden. Der Satz ‚Hängt die grünen Plakate!‘ wäre sprachlich falsch. Das hat nichts mit mir zu tun.

Erstens war nie von ‚öffentlich‘ die Rede. Und du findest es wirklich glaubwürdig, dass eine Partei Geld für Plakate ausgibt, auf denen sie sich selber auffordert, Plakate zu hängen?
Was aus solchen Worten werden kann, wissen wir doch spätestens seit Lübcke. Dass der III. Weg offen rechtsextrem ist, vom VS beobachtet wird und als gewaltbereit gilt, sollte man hier auch nicht außer acht lassen.

Der Punkt ist doch, dass das Kleingedruckte bei der Bewertung keine Rolle spielt. Man möge mich korrigieren, aber bisher hat doch keine offizielle Stelle abgestritten, dass es sich hier um einen Aufruf zur Gewalt handelt.
Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst nicht ermitteln, weil man ja nicht wüsste, ob jetzt grüne Parteimitglieder oder Wähler gemeint sind. Dann hieß es, es fehlen konkrete Angaben zu Zeit und Ort. Dass es ein Aufruf gegen Menschen war, wurde hier gar nicht bestritten.

Dass das VG Chemnitz jetzt übrigens ausdrücklich verlangt, dass die Plakate mindestens 100 Meter entfernt von Plakaten der Grünen sein müssen, hängt damit zusammen, dass der 3. Weg seine Plakate absichtlich in deren Nähe aufgehängt hat.

hi,

deine Fähigkeit Sätze falsch zu verstehen ist Wahnsinn.

„öffentlich zum“, nicht „zum öffentlichen“.
Die Plakate sind doch öffentlich, oder nicht?
Gern auch jede Wortwahl die dir gefällt und ausdrückt, was ich meine.

nochmal: es ist klar erkennbar, dass dieses Plakat stänkern soll. Die Art und Weise ist abstoßend, aber der Wirbel darum ist weitgehend sinnfrei.

Wer darüber richten muss, ist nicht ansatzweise zu beneiden.
Das Plakat von den B90-Grünen zu distanzieren ist eben ein Kompromiss.

sag ich doch… stänkern nannte man das früher.
und das geht nur, wenn der andere mit einsteigt.

grüße
lipi

Ich bin froh, dass du dich noch nie verlesen hast. Muss toll sein :smirk:

Ich sprach offensichtlich von der Bewertung durch die Staatsanwaltschaft, die ich direkt im Anschluss anführte. Aber schön, dass du nie etwas falsch verstehst.

Ok, deine Lösung ist also Rechtsextreme zu ignorieren bis sie von alleine weggehen. Kann man so machen, finde ich persönlich halt nicht so gut.

Dass wir beide hier unterschiedlicher Auffassung sind, dürfte klar sein. Ist aber nicht schlimm also lassen wir es einfach.

Auch nicht schlecht:

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Hallo Lipi,

Du hast natürlich recht. Zum Glück sind in Deutschland die Neonazis grammatikalisch so auf der Höhe, dass sie nie auf den Gedanken kämen, politisch Andersdenkende abzuknallen, zu erstechen, oder totzuschlagen.

Huch, das hat es ja alles schon gegeben! Wahrscheinlich liegt das daran, dass bisher zu wenig dieser einschlägigen Plakate aufgehängt wurden. Wie wäre es denn mit „Grillt die Liberalen – Würstchen auf dem Rost.

Merkst Du eigentlich inzwischen, wie krank Deine Argumentation ist? Im Übrigen: Du hast es gerade notwendig, über die Presse herzuziehen. Ich empfehle Dir ausdrücklich den Kurs „Deutsch für Ausländer“.

Jetzt aber mal Schluß. Wir haben ohnehin keine Chance gegen Dich.

Der ewige Flachkopf bleibt ewig Sieger, Ignoranz und Snobismus sind unüberwindliche Mächte.

Thomas Wolfe

hi,

bezog sich darauf, weil die Plakate erlaubt wurden.
Bis dahin nahm ich an, wie in mehreren Medien zu hören und zu lesen, es wäre (nur) der Mordaufruf abgedruckt.

Da sorgt man sich dann schon, warum sowas erlaubt ist.

Warum dich das irritiert wundert mich jedoch, da du doch bis dahin der gleichen Meinung bist.

musst du mir erklären. Vor allem den Zusammenhang von Deutschkurs und weglassen von Inhalten.

Denkt ihr allen ernstes, durch so ein Plakat kauft sich jemand ein Seil und zieht los?
Was für eine kranke Vorstellung wäre das nur.

grüße
lipi

Hallo Littlepinguin,

in Vielem sind wir sicher einer Meinung. Das allseits so beliebte Medien-Bashing gehört allerdings nicht dazu. Das Plakat wurde doch nur um des Mißverständnisses willen gedruckt. Das Kleingedruckte konnte man nur lesen, wenn man fast mit der Nasenspitze an das Papier stieß.

Genau diesen Sachverhalt haben die Medien berichtet. Wenn sie sich die für den Ernstfall eingebaute Scheinrechtfertigung der Neonazis zu eigen gemacht hätten, wären sie deren Komplizen.

Wie man harmlose Menschen durch sprachliche Manipulation zu Mördern und Verbrechern erzieht, sollte Dir als Bürger dieses Landes doch geläufig sein. In den einschlägigen Medien, die von diesen Gestörten täglich frequentiert werden, gibt es ständig Mordaufrufe.

Einen sonnigen Sonntag wünscht

Hans-Jürgen Schneider