Ende der Elternzeit

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen zum Ende der Elternzeit, zu denen ich bisher keine Antwort finden konnte.
MEine Elternzeit endet Ende Februar 2010, ursprünglich wollte ich nach diesen 3 Jahren ein halbes Jahr verlängern, da ich noch keinen Platz für mein Kind gefunden habe. Nun sagte man mir, dass ich finazielle Nachteile haben werde, wenn ich verlängere. Welche sid das genau?
Da wir nicht verheiratet sind, weiß ich, dass ich mich selbst krankenversichern muß. Aber was kommt noch auf mich zu?
Noch dazu kommt, dass ich höchtswahrscheinlich im August ein weiteres Kind erwarte. Wenn ich nun bis 6 Wochen vor Geburtstermin meine Elternzeit verlängere, muß der Arbeitsgeber mir dann auch schon wieder ein Mutterschutzgeld zahlen? Und welches Elterngeld steht mir für das 2. Kind zu?
Gibt es noch etwas zu beachten, was ich gerade noch gar nicht sehe?
Vielen Dank für Eure Mühe und Antworten im Voraus!
Abeja

Hallo.

Dein Anliegen scheint mir verworren. Länger als 3 Jahre hat man normalwerweise keine Elternzeit. Wenn du doch einen Arbeitgeber hast, bist du doch ganz normal krankenversichert und brauchst dich nicht privat kranken zu versichern.

Willst du verlängern und der Arbeitgeber stimmt nicht zu, geht es ganz einfach nicht. Dann kann er dir kündigen, falls du es dennoch tust.

Wenn du über 3 Jahre nicht gearbeitet hast, wieso sollte dir dein Arbeitgeber Mutterschutzgeld bezahlen?
Beim nächsten Kind errechnet sich dein Elterngeld aus dem letzten Jahr. Wenn du 3 Jahre in Elternzeit warst, also aus dem letzten Jahr. Da hattest du keine Einkünfte, also bekommst du den Mindestsatz: 300 Euro.
Gruß Gerhard

Hallo,

also ich kenne mich nicht 100% damit aus, weiß auch nur vom Hörensagen anderer…

Habe folgende Beiträge gefunden:

/t/krankenversicherung-nach-elternzeit/4236854

Also ein kleiner Tipp, der zwar moralisch nicht korrekt ist aber ein wenig hilft:

Tipp 1: (wenn du nicht mehr in den Betrieb zurück willst) Rede mit deinem AG, dass du eine Halbtagsstelle willst , da du keinen Kiga Platz findest. Ihr macht einen Aufhebungsvertrag, in dem er sagt, er kann dir keinen Halbtagsjob bieten, betriebsbedingt. Dann bekommst du Arbeitslosengeld
(die Hälfte) und bist versichert…

Tipp 2: ( wenn du nicht mehr in den Betrieb zurück willst) Fang an zu Arbeiten, mach nach ein paar Tagen Krankenschein und du wirst irgendwann entlassen…Bist aber krankenversichert und bekommst noch Arbeitslosengeld…

Tipp 3: (Wenn du wieder in den Betrieb zurückwillst) Sprich mit dem Arbeitsamt…mach Ihnen deine Situation klar, das du keinen Kiga Platz bekommst und es unmöglich ist, im Moment Arbeiten zu gehen…aber du später wieder zurück willst. Schau auf ihre Reaktion. Sage ihnen einfach, das du keine Leistungen zwingend willst, sondern nur die Krankenversicherung.

ZUM THEMA MUTTERSCHAFTSGELD IN ELTERNZEIT

/t/schwangerschaft-waehrend-elternzeit/4988695

Für das 2. Kind steht dir, soweit du nicht mehr arbeiten warst, nur die Elterngeld-Mindestpauschale von 300 Euro zu. Solltest du Zwischenzeitlich gearbeitet haben, wird das mit eingerechnet und erhöht sich dementsprechend.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen

Hallo Abeja,
die gesetzliche Elternzeit beträgt maximal 3 Jahre, die, wenn ich Sie richtig verstehe, im Februar 2010 vorüber sind. Sie müssten theoretisch am 3. Geburtstag Ihres Kindes wieder in der Firma erscheinen.

Ich kenne bislang keinen Fall, dass ein Elternteil über die 3 Jahre hinaus verlängern konnte.
Deshalb habe ich damit keine Erfahrung und kann Ihnen nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
A-Barbara

Hallo, ich bin zwar selbst in Elternzeit, aber leider kann ich Euch nicht weiterhelfen, damit kenne ich mich auch nicht aus. Sorry. Gruss Anke